Region: Germany
Welfare

Erwerbsminderungsrente – Gleiches Recht Für Alle!

Petitioner not public
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Deutscher Bundestag
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  1. Launched 2018
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  3. Submitted on 18 Jun 2019
  4. Dialog with recipient
  5. Decision

06/10/2019, 11:36

Das Rentenrecht folgt seit Jahrzehnten nicht mehr den im Grundgesetz garantierten Rechten. Gesetzliche Regelungen im Rentenversicherungsgesetz stehen unter dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen. Das Alterseinkünftegesetz , das zur Besteuerung der Renten führte, beruht auf einem fragwürdigen Urteil des BVerfG und der fehlerhaften Arbeit der Sachverständigenkommision. Sowohl die Rentenbeitragszahler als auch die Rentenempfänger können sich auf das was die Politik im Rentenrecht beschließt nicht mehr verlassen. Damit werden Akzeptanz und Glaubwürdigkeit der Rentenpolitik endgültig zerstört.

Arbeitnehmer Rentenversicherung: Grundrechte werden durch politische Gestaltungsfreiheit ersetzt.
Keine angemessene Altersversorgung. Solidarisch versichert.

Berufsständische Altersversorgung: Grundrechte gelten.
Beamtenversorgung: Anspruch aus Artikel 33 GG Absatz 5
Unsolidarisch versichert.
Alimentationsprinzip
Weiterhin ist der Staat verpflichtet, seine Beamten angemessen zu alimentieren.Hierzu muss er diese mit Geldmitteln ausstatten, die ihnen und ihren Angehörigen einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen

Die Altersversorgung in Deutschland ist ein Apartheidrecht von solidarisch und unsolidarisch Versicherten. Mit diesem Mehrklassensystem werden grundgesetzwidrig (GG Art.3) Rechtsnormen unterschiedlich in Anwendung gebracht und dadurch gilt für die Einen nicht, was für die Anderen selbstverständlich ist. Die  Gesellschaft wird mehr und mehr entsolidarisiert. An Stelle der Solidarität tritt der Egoismus der Lobbyistenverbände.

Die Ursachen der Probleme in der gesetzlichen Rentenversicherung liegen also nicht in der Verteilung zwischen Jung oder Alt, sondern zwischen der Schaffung von solidarischen und nicht solidarischen Altersversorgungssystemen. Nach der Logik eines Apartheidrechts wird in diesen unterschiedlichen Systemen auch unterschiedliches Recht angewendet. Damit gilt für die Einen nicht was für die Anderen selbstverständlich ist. Nur so ist es z.B. möglich, dass für die Forderung eines Rentenniveaus von 53 Prozent (Lebensarbeitszeit) zu einem medialen Aufschrei führt, während ein Pensionsniveau von 71,75 Prozent (des letzten Einkommens) so gut wie nicht im Fokus der Öffentlichkeit steht. Und dies, obwohl die Jungen und zukünftige Generationen eine absehbare Pensionslawine finanzieren müssen, für die weder die Pensionäre noch der Staat als Arbeitgeber Rückstellungen bildeten, und die die öffentlichen Haushalte überfordern werden.


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