Soziales

Fixierungen bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung reduzieren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Frau Gabriele Lösekrug-Möller, Staatsekretärin im Bundessozialministerium
156 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

156 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

22.03.2015, 18:27

Vor einem Jahr haben Sie eine Petition mit dem Ziel, der Reduktion von Fixierungen bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung unterstützt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nach einjähriger Bearbeitungsdauer nun auf diese Petition mit einem drei-seitigem Schreiben geantwortet. Die politisch verantwortliche parlamentarische Staatssekretärin Frau G. Lösekrug-Möller beauftragte den Leiter der Abteilung V (Teilhabe, Belange behinderter Menschen etc.) Herrn Ministerialdirektor Dr. R. Schmachtenberg mit einer „fachlichen“ Beantwortung. Zur Beantwortung hatte das Bundessozialministerium auch Kontakt mit dem Bundesjustizministerium und dem Bundesfamilienministerium aufgenommen. In dem Schreiben wird die bekannte aktuelle Rechtslage skizziert. Juristen und Fachleute werden dabei einen Satz aufmerksam zur Kenntnis nehmen: „Verlangen Eltern von Pflegepersonen oder Ärzten eine Fixierung, obwohl dies zur Heilung oder zum Schutz des Kindes nicht erforderlich ist, so sind Pfleger bzw. Ärzte daran nicht gebunden.“ Zudem werden die bekannten rechtlichen Regelungen in Bezug auf Kindeswohlgefährdungen kurz umrissen. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass seit der Förderalismusreform 2006 nicht mehr der Bund, sondern die Bundesländer für die Gesetzgebung zum Heimrecht zuständig sind. Die Anregung der Petition auch das Personal von Einrichtungen besser darüber zu informieren, wie unterbringungsähnliche Maßnahmen vermieden werden können, wurde vom Bundesozialministerium an das Sozialministerium Rheinland-Pfalz weitergeleitet. Abschließend wird ein Gespräch zur vertiefenden Erörterung des Themas angeboten. Der Initiator der Petition wird diese Einladung annehmen und im Gespräch nochmals auf die eigentliche Intention der Petition hinweisen.
Der vollständige Antwortbrief kann als PDF unter 1drv.ms/1LJSrId heruntergeladen werden.
Auf die inhaltlichen Anregungen der Petition wird in dem Schreiben auch nach einjähriger Prüfung nicht eingegangen. Es bleibt festzustellen, dass das Bundessozialministerium die Anregungen der Petition zur Reduktion von Fixierungen andererseits nicht abgelehnt hat. So bleibt noch einiges zu tun, damit sich die Situation der von freiheitsentziehenden Maßnahmen betroffenen Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie deren Eltern verbessert. Bei allen Unterstützern bedanke ich mich herzlich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ralf Janotta


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