Soziales

Fünf Euro sind genug! Rundfunkbeitrag für Haushalte von Studenten und Auszubildenden senken.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Ministerpräsidentenkonferenz (MPK)
12.682 Unterstützende 12.654 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

12.682 Unterstützende 12.654 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

11.05.2016, 16:48

-detailliertere Ausarbeitung-


Neuer Petitionstext: www.genug-gez-ahlt.de
Worum geht es?
Studenten und Auszubildende sollen in Zukunft nur noch 5€ monatlich an den Beitragsservice überweisen. Die Beiträge sind insbesondere für junge Erwachsene die sich in der Ausbildung oder im Studium befinden ein große Belastung. Dies darf nicht so bleiben dafür setzen wir uns ein. Unterstützen Sie uns mit ihrer Unterschrift.
Was soll erreicht werden?
Der Ring Christlich-Demokratischer Rundfunkbeitrag soll für Haushalte von Studenten (RCDS) fordert, dass Studenten zukünftig nur einen reduzierten Rundfunkbeitrag von sechs Euro bezahlen müssen. Jenovan Krishnan, Bundesvorsitzender des RCDS und Mitglied des CDU-Bundesvorstandes, sagte heute in Berlin: „Es Azubis auf 5€ gesenkt werden. Diese Haushalt, die durchschnittlich unter der Armutsgrenze leben, werden überproportional belastet das wollen wir ändern. Es kann nicht sein, dass Studenten mit Erwerbstätigen gleichgestellt werden und den gleichen Beitrag ein Student oder Azubi genau so viel zahlen müssen.“ muss wie ein festangestellter Arbeitnehmer.
Wie kann gegebenenfalls eine Finanzierung aussehen?
Die Mehrheit der Studenten verfüge durchschnittlich im Monat über 864 Euro und liegt damit unterhalb der Armutsgrenze von 987 Euro für Einzelpersonen. „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bereichern sich so auf Kosten einer finanziell schwachen Gruppe unserer Gesellschaft, während manch einem Intendanten ein höheres Gehalt gezahlt wird als der Bundeskanzlerin.“
Krishnan appelliert daher an die Vernunft der
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), der Rundfunkanstalten empfiehlt der Ministerpräsidentenkonferenz, welche den Rundfunkbeitrag verantworten, die den Ministerpräsidenten Senkung des Beitrags von 17,50€ auf 17,20€. Die ist blanker Hohn für die Höhe des Rundfunkbeitrages empfiehlt. Gegenwärtig werden lediglich BAföG-Empfänger Studenten und Auszubildenden, die im Jahr mit 210€ fast die Finanzierung eines 13 Monat nur zur Deckung der Rundfunkbeiträge einplanen müssen.
Weitere Infos:
Wie ist es im Moment?
Aktuell muss für jede Wohnung ein Betrag von 17,50 € bezahlt werden, unabhängig davon wie viele Menschen zusammen wohnen und ob/wie viele Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind. Eine Befreiung ist nur in besonderen Fällen (Empfänger von Sozialleistungen/ Menschen mit Behinderung) möglich.
Wer kann sich aktuell befreien lassen?
Wer als Student BAföG empfängt kann sich
vom Rundfunkbeitrag befreit. Hier werden Studenten klar benachteiligt, befreien lassen.
Dies gilt nicht für Stipendiaten,
die sich mit einem Aushilfsjob über Wasser halten oder finanzielle Unterstützung der Eltern erhalten. Es ist nicht zu begründen, warum Studenten, die nicht BAföG-berechtigt sind, den vollen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Wie mehrere Studien gezeigt haben, verfügen Studenten, die kein eine (am BAföG beziehen, über kaum mehr Geld als BAföG-Berechtigte.
Das bisherige Beitragssystem hat den Rundfunkanstalten über
orientierte) Studienförderung durch eine halbe Milliarde Euro mehr eingebracht als geplant. Die KEF wird wohl am Mittwoch vorschlagen, den Beitrag um 30 Cent zu senken. Die Ministerpräsidenten der Länder entscheiden dann Mitte Juni, ob der Rundfunkbeitrag ab 2017 auf 17,20 Euro gesenkt werden soll.
Für dieses Vorgehen hat Krishnan kein Verständnis: „Wer am Existenzminimum lebt, für den
Stipendienstiftung erhalten.
Was
ist eine Senkung um 30 Cent Wohnung überhaupt?
Die Definition einer Wohnung ist
im Monat blanker Hohn.“ Gerade RBStV verankert und gem. §3 RBStV jede ortsfeste, abgeschlossene Raumeinheit. Zwischen der klassischen Wohnung, einer Wohngemeinschaft/ Untervermietung und einem Studentenwohnheim wird nicht unterschieden. Ein Wohnheimzimmer im Studentenwerk gilt als eigene Wohnung, unabhängig davon, ob Küche und Bad geteilt werden. Dadurch entsteht ein Vorteil für Wohngemeinschaften gegenüber Studentenwohnheimen/ Einzelwohnungen. In einer Wohngemeinschaft kann der Beitrag unter allen Bewohnern aufgeteilt werden – in Zeiten, in denen Lebenshaltungskosten Studentenwohnheimen und insbesondere Mieten für Studenten stetig steigen, belaste der Rundfunkbeitrag die Studenten stark. Es sei daher menschlich geboten, den Rundfunkbeitrag in einem ersten Schritt für Studenten auf sechs Euro zu reduzieren.
„Durch die Forderung des RCDS wird der Weg für mehr Beitragsgerechtigkeit in Deutschland geebnet.“, sagte Krishnan. Auch die Zahlungsbereitschaft der jungen Bevölkerung könne so ansteigen.
www.genug-gez-ahlt.de
bei Einzelwohnungen ist dies nicht möglich.


Neue Begründung: -in Bearbeitung-
Pressemitteilung des RCDS Bundesverbands:
Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) fordert, dass Studenten zukünftig nur einen reduzierten Rundfunkbeitrag von sechs Euro bezahlen müssen. Jenovan Krishnan, Bundesvorsitzender des RCDS und Mitglied des CDU-Bundesvorstandes, sagte heute in Berlin: „Es kann nicht sein, dass Studenten mit Erwerbstätigen gleichgestellt werden und den gleichen Beitrag zahlen müssen.“ Die Mehrheit der Studenten verfüge durchschnittlich im Monat über 864 Euro und liegt damit unterhalb der Armutsgrenze von 987 Euro für Einzelpersonen. „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bereichern sich so auf Kosten einer finanziell schwachen Gruppe unserer Gesellschaft, während manch einem Intendanten ein höheres Gehalt gezahlt wird als der Bundeskanzlerin.“
Krishnan appelliert daher an die Vernunft der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), die den Ministerpräsidenten die Höhe des Rundfunkbeitrages empfiehlt. Gegenwärtig werden lediglich BAföG-Empfänger vom Rundfunkbeitrag befreit. Hier werden Studenten klar benachteiligt, die sich mit einem Aushilfsjob über Wasser halten oder finanzielle Unterstützung der Eltern erhalten. Es ist nicht zu begründen, warum Studenten, die nicht BAföG-berechtigt sind, den vollen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Wie mehrere Studien gezeigt haben, verfügen Studenten, die kein BAföG beziehen, über kaum mehr Geld als BAföG-Berechtigte.
Das bisherige Beitragssystem hat den Rundfunkanstalten über eine halbe Milliarde Euro mehr eingebracht als geplant. Die KEF wird wohl am Mittwoch vorschlagen, den Beitrag um 30 Cent zu senken. Die Ministerpräsidenten der Länder entscheiden dann Mitte Juni, ob der Rundfunkbeitrag ab 2017 auf 17,20 Euro gesenkt werden soll.
Für dieses Vorgehen hat Krishnan kein Verständnis: „Wer am Existenzminimum lebt, für den ist eine Senkung um 30 Cent im Monat blanker Hohn.“ Gerade in Zeiten, in denen Lebenshaltungskosten und insbesondere Mieten für Studenten stetig steigen, belaste der Rundfunkbeitrag die Studenten stark. Es sei daher menschlich geboten, den Rundfunkbeitrag in einem ersten Schritt für Studenten auf sechs Euro zu reduzieren.
„Durch die Forderung des RCDS wird der Weg für mehr Beitragsgerechtigkeit in Deutschland geebnet.“, sagte Krishnan. Auch die Zahlungsbereitschaft der jungen Bevölkerung könne so ansteigen.
www.genug-gez-ahlt.de



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