Umwelt

Gegen die Deponienlandschaft in Anhalt-Bitterfeld

Petition richtet sich an
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Petitionsausschuss des Landes Sachsen-Anhalt
3.935 Unterstützende 3.249 in Anhalt-Bitterfeld

Sammlung beendet

3.935 Unterstützende 3.249 in Anhalt-Bitterfeld

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

13.11.2017, 14:02

Kann man Unzuverlässigkeit im Umfeld von Giftstoffen tolerieren?

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Landkreis erhebt Zwangsgeld

Landrat Uwe Schulze hat zur jüngsten Sitzung des Kreistages darüber informiert, dass der Landkreis das angedrohte Zwangsgeld in Höhe von 50.000 Euro von dem Betreiber der Deponie Roitzsch, der Papenburg AG, einfordern wird. Dazu muss man wissen, dass Papenburg auf dem Deponiegelände einen sogenannten „Staubschutzwall mit Nebenanlagen“ ohne erforderliche Baugenehmigung errichtet hat. Daraufhin hat der Landkreis im März 2017 eine Ordnungsverfügung erlassen, diese Bauten innerhalb einer Zweimonatsfrist vollständig zurückzubauen.
Die Verfügung enthält zugleich die Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 50.000 Euro, für den Fall, dass der Deponiebetreiber dieser Anordnung nicht fristgerecht nachkommt.
Diese Frist wurde auf Antrag von Papenburg bis Mitte Oktober verlängert. Die Zustimmung des Landkreises erfolgte, da zum damaligen Zeitpunkt ein Rückbaufortschritt erkennbar war. Kurz vor Ablauf der Frist beantragte Papenburg erneut eine Fristverlängerung bis Mitte Dezember 2017. Dieser, so kündigte der Landrat an, werde man nicht stattgeben. Er begründete dies damit, dass zwischen den letzten beiden Kontrollterminen vor Ort, diese fanden am 16.09. und 19.10.2017 statt, nahezu keinerlei Baufortschritt mehr zu erkennen gewesen sei. Deshalb jetzt die Ablehnung der erneuten Fristverlängerung und die Einforderung des Zwangsgeldes. Zudem werde Papenburg per Bescheid aufgefordert, die noch ausstehenden Rückbauarbeiten bis spätestens 8.12.2017 vollständig abzuschließen. Für den Fall der Nichterledigung, so Schulze, werde der Landkreis ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 250.000 Euro androhen.

Quelle: Mitteilungsblatt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 10.11.2017 • Seite3 • www.anhalt-bitterfeld.de/media/pdf/amtsblaetter_2017/ausgabe_21_vom_10._november_2017.pdf


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