Region: Bornheim
Bild der Petition Gegen die Erhöhung der Elternbeiträge und die Geschwisterkindregelung in Bornheim
Familie

Gegen die Erhöhung der Elternbeiträge und die Geschwisterkindregelung in Bornheim

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Wolfgang Henseler
1.114 Unterstützende 938 in Bornheim

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.114 Unterstützende 938 in Bornheim

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

05.07.2016, 14:51

Einfügen eines Links zu den Dokumenten, welche die Änderungen der Elternbeiträge zeigen.


Neuer Petitionstext: Wir wehren uns gegen die geplante Erhöhung der Elternbeiträge zum 1. August 2016.
Der Beschluss soll in der Ratssitzung am Donnerstag, den 07.07.2016 erfolgen. Hierbei handelt es sich um Beitragserhöhungen um bis zu 20%, über die man bisher nur in der lokalen Presse informiert wurde.
Weiterhin hält die Stadt Bornheim an einer Bezahlung des Geschwisterkindes fest!
Insgesamt liegen die Gebührenerhöhungen für den Kita-Bereich und für die Kindertagespflege je nach Einkommensstufe zwischen 16,1 und 19,6 Prozent.
In den unteren Einkommensstufen bis 35.000 Euro pro Jahr macht sich die Gebührenerhöhung mit einer Spanne zwischen zehn und 17 Euro monatlich bemerkbar. Die Einkommen, die zwischen 35.000 und 65.000 Euro liegen, müssen mit einer Mehrbelastung von 33 bis 64 Euro rechnen.
Familien mit einem Jahreseinkommen bis 85.000 Euro sollen im Vergleich zum Kindergartenjahr 2015/2016 89,50 Euro mehr zahlen, für Eltern mit einem Einkommen über 85.000 Euro pro Jahr schlägt die Erhöhung gar mit 103,50 Euro zu Buche. Diese Berechnung erfolgt auf der Grundlage des Bruttoeinkommens, das unseres Erachtens nichts über das tatsächliche Einkommen einer Familie aussagt.
Eltern von zwei Geschwisterkindern im Kindergarten oder in der Tagespflege haben zukünftig jeweils 62,5 Prozent der Gebühren zu entrichten. Bisher lag der Satz für das Zweitkind bei 25 Prozent. Die Beitragsermäßigung gilt auch dann, wenn sie mit der Beitragsbefreiung für das letzte Kindergartenjahr zusammentrifft. Für das dritte und alle weiteren Kinder wird kein Beitrag erhoben.
In vielen anderen umliegenden Städten ist es selbstverständlich, dass das zweite Kind beitragsfrei einen Einrichtungsplatz nutzen kann!
Link zu den Dokumenten bezüglich der Änderung der Elternbeiträge:
session.stadt-bornheim.de/bi/vo0050.php?__kvonr=11258&search=1



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