Region: Nörvenich
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Taxes

Gegen Hohen Hebesatz der Grundsteuer B in der Gemeinde Nörvenich

Petition is addressed to
Bürgermeister Timo Czech, Gemeinderat Nörvenich, Landesregierung NRW und Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Ina Scharrenbach

269 signatures

251 from 310 for quorum in Nörvenich Nörvenich

269 signatures

251 from 310 for quorum in Nörvenich Nörvenich
  1. Launched August 2024
  2. Time remaining > 6 months
  3. Submission
  4. Dialog with recipient
  5. Decision

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News

01/11/2025, 10:28

Rechtschreibefehler, Gemeinde mit h, 11.01.2025


Neue Begründung:

Der Hebesatz für die Grundsteuer B (Grundsteuer für bebaute und bebaubare Grundstücke) wird von den Kommunen/ Gemeinden (hier: der Gemeinde Nörvenich) festgelegt. Sie ist von den Eigentümern direkt zu zahlen und wird dann über die Nebenkosten an die Mieter weitergegeben. So sind alle Bewohner betroffen.Durch die Erhöhung der Hebesätze und durch die Erhöhung der Grundsteuer B kann das Wohnen teurer und unattraktiver werden.Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde ab 01.01.2017 auf 790% und ab 01.01.2018 erneut auf 910% erhöht, was laut dem Bürgermeister notwendig gewesen sei, um so die wohl von allen Ge­meinden des Kreises vom Kreis Düren vorgegebenen Umlagen zu erfüllen, obwohl in vielen ander­en Gemeinden des Kreises keine so extreme Erhöhung erfolgte, die bis heute nicht zu Gunsten der Bürger gesenkt wur­de.So ist die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2017 um 15,2 % gestiegen und liegt da­mit in Nörvenich derzeit 64,60 % (des durchschnittlichen Hebesatzes) über dem Durchschnitt, der 552,84% beträg. Auch hat das Land Nordrhein-Westfalen zwischenzeitlich den Kommunen differenzierte Hebesätze vorgeschlagen. Aber diese müssen/ wollen sich nicht daran halten und einige haben laut Haus und Grund bereits angekündigt, dies auch nicht zu machen, denn die Grundsteuer ist bekanntlich eine der wichtigsten Einnahmequellen einer Gemeinde und kann von dieser selbst festgelegt werden. So wurde in der Gemeinde Nörvenich von der Kommunalaufsicht ein Doppelhaushalt für 2024/2025 bestimmt und so ein Hebesatz von 910% festgelegt.Fraglich ist, ob sich hieran im Rahmen der Grundsteuerreform noch etwas ändert.Daneben wird sich auch über die Steuermesszahl beschwert.

Insoweit wird eine Petition bei openpetition erhoben. Ich würde mich dabei sehr freuen, wenn sich interessierte bzw. gleichgesinnte Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Nörvenich mit Ihrer Unterschrift dieser Petition anschließen.

Die neuen Grundsteuerbescheide (inklusive einer Information über die Hebesätze) gibt es "wahrscheinlich" erst Anfang 2025..

Hallo Unterzeichner,

Ich bitte Dich/Sie/ Euch bei den Unterzeichnungen, auch bei den nicht öffentlichen Unterzeichnungen (Wo weder Namen, noch Straße genannt werden) kenntlich anzugeben, das Du/Ihr/Sie aus Nörvenich bist/seid/sind.Sonst zählt die Unterzeichnung leider nicht für das notwendige Petitionsquorum, damit man wegen der Hebesätze Stellungnahme abge­ben muss. Also bitte ich die zukünftigen Unterzeichner darauf zu achten. Vielleicht können auch einige bisherige Unterzeichner dies bei ihrer Unterschrift nachträglich ändern (, dazu einfach auf „Unterschrift bearbeiten“ klicken) und so ihre Unterschrift gültig machen (ich oder openPetition dürfen es aus Datenschutzgründen nicht, aber es wäre doch sonst schade).

Aber, wenn nur wenige Interesse daran haben kostenlos eine Online-Petition zu dem Thema „hohe Hebesätze der Grundsteuer B in Nörvenich“ bei open­Petition zu unterstützen, sondern scheinbar lieber die Grundsteuerbescheide abwarten wollen und dagegen mit Kosten verbunden Widerspruch bzw. Klage einreichen möchten, hat es keinen Sinn sich für Euch/Sie/ die Bewohner der Gemeinde Nörvenich auf diese Weise weiter zu engagieren, denn so kann das notwendige Petitionsquorum von 310 zählenden Unterschriften aus der Gemeinde Nörvenich nur schwer erreicht werden.

Liebe GrüßeDanke für jegliche Unterstützung.

Meine Petitionen richten sich gegen Hebesätze der Grundsteuer B 2025 in der Gemeinde Nörvenich. Hier sollen die Hebesätze aber erst Ende Januar 2025 von dem Gemeinderat festgesetzt werden, wie es jetzt heißt und erst danach soll es Grundsteuerbescheide geben. Wie lange die Verwaltung der GemeihndeGemeihde dafür braucht steht nicht fest. Dagegen könnte man binnen einer Monatsfrist dann evtl. Einspruch einlegen und es lässt sich nicht sagen von wem und wie lange dieser beartbeiet wird. Gegen diese Einspruchsentscheidung könnte man dann mit Monatsfrist Klage einreichen, wobei erneut fraglich ist, von wem und wie lange diese bearbeitet wird.



Neues Zeichnungsende: 31.07.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 266 (248 in Nörvenich)


01/05/2025, 10:14

Meine Petitionen richten sich gegen Hebesätze der Grundsteuer B 2025 in der Gemeinde Nörvenich. Hier sollen die Hebesätze aber erst Ende Januar 2025 von dem Gemeinderat festgesetzt werden, wie es jetzt heißt und erst danach soll es Grundsteuerbescheide geben. Wie lange die Verwaltung der Gemeihnde dafür braucht steht nicht fest. Dagegen könnte man binnen einer Monatsfrist dann evtl. Einspruch einlegen und es lässt sich nicht sagen von wem und wie lange dieser beartbeiet wird. Gegen diese Einspruchsentscheidung könnte man dann mit Monatsfrist Klage einreichen, wobei erneut fraglich ist, von wem und wie lange diese bearbeitet wird.


Neue Begründung:

Der Hebesatz für die Grundsteuer B (Grundsteuer für bebaute und bebaubare Grundstücke) wird von den Kommunen/ Gemeinden (hier: der Gemeinde Nörvenich) festgelegt. Sie ist von den Eigentümern direkt zu zahlen und wird dann über die Nebenkosten an die Mieter weitergegeben. So sind alle Bewohner betroffen.Durch die Erhöhung der Hebesätze und durch die Erhöhung der Grundsteuer B kann das Wohnen teurer und unattraktiver werden.Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde ab 01.01.2017 auf 790% und ab 01.01.2018 erneut auf 910% erhöht, was laut dem Bürgermeister notwendig gewesen sei, um so die wohl von allen Ge­meinden des Kreises vom Kreis Düren vorgegebenen Umlagen zu erfüllen, obwohl in vielen ander­en Gemeinden des Kreises keine so extreme Erhöhung erfolgte, die bis heute nicht zu Gunsten der Bürger gesenkt wur­de.So ist die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2017 um 15,2 % gestiegen und liegt da­mit in Nörvenich derzeit 64,60 % (des durchschnittlichen Hebesatzes) über dem Durchschnitt, der 552,84% beträg. Auch hat das Land Nordrhein-Westfalen zwischenzeitlich den Kommunen differenzierte Hebesätze vorgeschlagen. Aber diese müssen/ wollen sich nicht daran halten und einige haben laut Haus und Grund bereits angekündigt, dies auch nicht zu machen, denn die Grundsteuer ist bekanntlich eine der wichtigsten Einnahmequellen einer Gemeinde und kann von dieser selbst festgelegt werden. So wurde in der Gemeinde Nörvenich von der Kommunalaufsicht ein Doppelhaushalt für 2024/2025 bestimmt und so ein Hebesatz von 910% festgelegt.Fraglich ist, ob sich hieran im Rahmen der Grundsteuerreform noch etwas ändert.Daneben wird sich auch über die Steuermesszahl beschwert.

Insoweit wird eine Petition bei openpetition erhoben. Ich würde mich dabei sehr freuen, wenn sich interessierte bzw. gleichgesinnte Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Nörvenich mit Ihrer Unterschrift dieser Petition anschließen.

Die neuen Grundsteuerbescheide (inklusive einer Information über die Hebesätze) gibt es "wahrscheinlich""wahrscheinlich" erst Anfang 2025..

Hallo Unterzeichner,

Ich bitte Dich/Sie/ Euch bei den Unterzeichnungen, auch bei den nicht öffentlichen Unterzeichnungen (Wo weder Namen, noch Straße genannt werden) kenntlich anzugeben, das Du/Ihr/Sie aus Nörvenich bist/seid/sind.Sonst zählt die Unterzeichnung leider nicht für das notwendige Petitionsquorum, damit man wegen der Hebesätze Stellungnahme abge­ben muss. Also bitte ich die zukünftigen Unterzeichner darauf zu achten. Vielleicht können auch einige bisherige Unterzeichner dies bei ihrer Unterschrift nachträglich ändern (, dazu einfach auf „Unterschrift bearbeiten“ klicken) und so ihre Unterschrift gültig machen (ich oder openPetition dürfen es aus Datenschutzgründen nicht, aber es wäre doch sonst schade).

Aber, wenn nur wenige Interesse daran haben kostenlos eine Online-Petition zu dem Thema „hohe Hebesätze der Grundsteuer B in Nörvenich“ bei open­Petition zu unterstützen, sondern scheinbar lieber die Grundsteuerbescheide abwarten wollen und dagegen mit Kosten verbunden Widerspruch bzw. Klage einreichen möchten, hat es keinen Sinn sich für Euch/Sie/ die Bewohner der Gemeinde Nörvenich auf diese Weise weiter zu engagieren, denn so kann das notwendige Petitionsquorum von 310 zählenden Unterschriften aus der Gemeinde Nörvenich nur schwer erreicht werden.

Liebe GrüßeDanke für jegliche Unterstützung.

Meine Petitionen richten sich gegen Hebesätze der Grundsteuer B 2025 in der Gemeinde Nörvenich. Hier sollen die Hebesätze aber erst Ende Januar 2025 von dem Gemeinderat festgesetzt werden, wie es jetzt heißt und erst danach soll es Grundsteuerbescheide geben. Wie lange die Verwaltung der Gemeihnde dafür braucht steht nicht fest. Dagegen könnte man binnen einer Monatsfrist dann evtl. Einspruch einlegen und es lässt sich nicht sagen von wem und wie lange dieser beartbeiet wird. Gegen diese Einspruchsentscheidung könnte man dann mit Monatsfrist Klage einreichen, wobei erneut fraglich istist, von wem und wie lange diese bearbeitet wird.



Neues Zeichnungsende: 31.07.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 262 (245 in Nörvenich)


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