01.05.2026, 03:19
Gleichgeschlechtliche Paare treffen ebenfalls auf dieselbe Diskriminierung. In einer Ehe mit zwei Frauen muss die eine sich selbst als Ehemann angeben, damit der „Ehemann“ die Steuererklärung gemäß Vorgabe des Finanzamtes einreichen kann.
Neue Begründung:
Die aktuelle Praxis, in der bei Zusammenveranlagung der Ehemann grundsätzlich als „Steuerpflichtige Person“ und die Ehefrau als nachgeordnete „Anlage“ geführt wird, widerspiegelt ein Rollenbild aus den 1950er Jahren. Dies verstößt gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz nach Art. 3 des Grundgesetzes.Oft wird von Behördenseite der hohe IT-Umstellungsaufwand als Gegenargument angeführt. In einer Zeit, in der das Steuerwesen bis 2026 fast vollständig digitalisiert wird, darf technischer Aufwand keine Ausrede für die Fortführung diskriminierender Strukturen sein. BeiAuch bei gleichgeschlechtlichen Paaren wird bereits heute dasnoch faireeine der Frauen als „Ehemann“ aufgeführt. Das ist weder korrekt noch angemessen. Das alphabetische Prinzip angewendetoder –die esfreie gibtWahl keinendes Grund,Geschlechts warum- ohne diesVorgabe nichtdes erstgenannten als Mannes - sollte für alle Ehepaare geltenermöglicht kann. Frauenwerden.Frauen managen heute oft die Familienfinanzen und verdienen das Hauptgehalt; das Steuersystem muss diese Realität endlich abbilden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 29 (29 in Deutschland)