Bildung

GRUNDSCHULE: Für ECHTE Wahlfreiheit und Freiwilligkeit im Ganztag!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss Landtag von Baden-Württemberg; Kultusministerium - Frau Dr. Susanne Einsenmann
2.195 Unterstützende 2.099 in Baden-Württemberg

Bearbeitungsfrist abgelaufen

2.195 Unterstützende 2.099 in Baden-Württemberg

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

05.12.2016, 14:00

library.fes.de/pdf-files/bueros/stuttgart/11598.pdf

Wichtige Aussage dieser Studie aus dem Jahr 2015 lesen Sie im Vorwort wie im Nachwort: Die Betreuungszeiten müssen flexibel den unterschiedlichen Erwerbsmodellen der Eltern angepasst werden.

Das Fazit:
„Die Ergebnisse zur Familiendefinition sowie zur Einstellung gegenüber Ehe und Kinderlosigkeit zeigen deutlich, dass Baden-Württemberger_innen neuen Familien- und Lebensmodellen insgesamt sehr offen gegenüberstehen, nach dem Motto „Jede/r sollte so leben, wie es ihr/ihm gefällt“. Ehe und Kinder haben zwar einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft, jedoch zeigt sich deutlich die Akzeptanz gegenüber anderen Lebensformen. Kulturelle Leitbilder sind stark verankert und zentral für die Gestaltung der eigenen Lebensform. Das Mutterleitbild in Baden-Württemberg zeigt sehr hohe Anforderungen: Es beinhaltet die Hauptverantwortung für Kinder und Familie bei gleichzeitiger finanzieller Unabhängigkeit und beruflicher Weiterentwicklung. Das Vaterleitbild ist geprägt
von Erwerbstätigkeit und beruflichem Erfolg. Diesen Leitbildern folgend gestalten Eltern in
Baden-Württemberg ihre Erwerbstätigkeit und Arbeitszeitmodelle. Innerhalb von Partnerschaften ist das Leitbild bezüglich der Arbeitsteilung „gleichberechtigt“ und „partnerschaftlich“. Mit Eintreten der Elternschaft tritt allerdings eine Re-Traditionalisierung im Lebensalltag ein. Die Betreuungsangebote in Baden-Württemberg sind den Eltern zufolge nicht ausreichend. Insbesondere fehlen Angebote für Kinder unter drei Jahren, Grundschüler_innen und Kinder auf weiterführenden Schulen. Flexible Betreuungsangebote, Aufstockung der U3-Betreuung, Betreuung von Schulkindern über den Schulalltag hinaus, eine zielführende Hausaufgabenbetreuung, ein qualitativ hochwertiges Mittagessen an den Schulen und eine finanzierbare Ferienbetreuung sind für Eltern in Baden-Württemberg die wichtigsten Maßnahmen, um Familien zu entlasten. Die Betreuungszeiten
müssen flexibel den unterschiedlichen Erwerbsmodellen der Eltern angepasst werden.
Generell zeigen sich die Befragten mit ihren gewählten Arbeitsmodellen zufrieden. Eltern hingegen wünschen sich deutlich mehr Flexibilität in der Arbeitswelt. Die von Arbeitgeber_innen angebotenen flexiblen Modelle decken nicht den Bedarf der Eltern. Väter äußern den Wunsch, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, befürchten jedoch finanzielle Einbußen und einen Karriereknick. Arbeitgeber_innen können zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen, indem sie flexible Arbeitszeiten und -modelle ermöglichen, aber auch indem sie mehr Rücksicht auf Väter nehmen und den Wiedereinstieg nach der Elternzeit erleichtern.“

Wer die Quelle dieser Studie ist?
Quelle ist das Fritz-Erler-Forum Baden-Württemberg, Landesbüro der Friedrich-Ebert-Stiftung aus Stuttgart. Die Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. (FES) ist die größte und älteste sogenannte parteinahe Stiftung in Deutschland. Rechtlich und auch wirtschaftlich ist sie keine Stiftung, sondern ein eingetragener Verein.

Wir haben die SPD-Fraktion bereits unter dem früheren Kultusminister Andreas Stoch auf die Studie aufmerksam gemacht - auch mit Blick auf all jene Punkte, die wir nunmehr zusammengefasst in der aktuellen Petition erneut gebündelt haben.
Reaktion der SPD und des damaligen Kultusministeriums? Keine Antwort.

Angesichts dieser und ähnlicher Befunde sowie repräsentativer Studien zu Elternanliegen ist es u.a. weit mehr als irritierend, dass mit der Einführung der Ganztagsschule nach §4a Schulgesetz die Bezuschussung für freiwillige Bildungs- und Betreuungsformen im Grundschulalter „gekippt“ wurde (u.a. Hort, Kernzeit, flexible Nachmittagsbetreuung). Es wird dadurch zusätzlich ignoriert, dass der Hort als freiwilliges Angebot ebenfalls einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag (§ 22 Abs. 3 SGB VIII) hat.


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