Steuern

Herr Ministerialdirektor Sell: Gewähren Sie Personen mit Mehrbedarf einen höheren Steuerfreibetrag

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesfinanzministerium Abteilung IV Ministerialdirektor Sell
42 Unterstützende 42 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

42 Unterstützende 42 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

03.11.2015, 15:58

In der Begründung habe ich eine kleine Anakogie zur Verdeutlichung des Anliegens hinzugefügt.
Neue Begründung: Bei einem Gespräch mit einem Arzt erfuhr ich, dass es Fälle gibt, in denen sich Zöliakiebetroffene aus Armut die notwendige Ernährung nicht leisten können. Diesen Menschen möchte ich helfen.
Besonders betroffen durch den fehlenden Steuerfreibetrag sind außer von Zöliakie betroffenen Menschen mit Niereninsuffizienz, welche ihrem Leiden durch entsprechende Ernährung begegnen können.
Auch schwere Fälle von MS könnten von der angestrebten Änderung profitieren.
Wer einen Mehrbedarf hat, ist unter dem Link „Berechtigte“ zu finden.
Dass das Existenzminimum für den Steuerfreibetrag maßgebend sein soll, findet sich zum Beispiel unter dem Link „Steuerfreibetrag“.
Die Höhe des Mehrbedarfs ist unter dem Link „Höhe des anerkannten Mehrbedarfs (Seite 21)“ ersichtlich.
Berechtigte:
www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/30.html
Steuerfreibetrag
www.stb-web.de/news/article.php/id/6942
Höhe des anerkannten Mehrbedarfs (Seite 21)
www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai377951.pdf www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai377951.pdf
Folgende kleine Aufstellung soll mein Anliegen etwas verdeutlichen:
Der Regelsatz für Alleinstehende 399 € führt zu einem Steuerfreibetrag von 8472 €
Der Regelsatz für Paare führt zu einem Steuerfreibetrag von 16944 €
Der Regelsatz mit Kindern führt zu einem höherer Regelsatz und zu einem höheren Steuerfreibetrag
Der Regelsatz mit Mehrbedarf führt zu einem höherer Regelsatz und zu
keinem
höheren Steuerfreibetrag


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