Erfolg
Verkehr

Höhere Strafen für Nicht-Beachten der Rettungsgasse

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
33.601 Unterstützende 33.263 in Deutschland

Petition hat zum Erfolg beigetragen

33.601 Unterstützende 33.263 in Deutschland

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

10.11.2016, 13:05

Rechtschreibfehler


Neue Begründung: Auf deutschen Straßen / Bundesautobahnen ist es vorgeschrieben beim entstehen Entstehen von Stau und stockendem Verkehr eine Rettungsgasse zu bilden. Leider wird diese Vorschrift nicht umgesetzt. Einsatz und Rettungskräfte der Polizei / Sanitäter / Feuerwehr / THW und Abschleppdienste haben es immer schwerer an die Einsatzstellen zu kommen. Nicht selten entscheiden 10 Minuten über Leben und Tod beteiligter Unfallopfer. Das Gesetz sieht auch vor, dass Einsatzkräfte in einer bestimmten Zeit die Unfallstelle erreichen müssen. Das Bestreben wird jedoch bei der Anfahrt zu den Einsatzstellen zu Nichte gemacht, da die Einsatzkräfte im Stau mehr Zeit für die Anfahrt verbrauchen als für den gesamten Einsatz. Es gibt ausreichend Bild und Videomaterial die zeigen, dass Einsatzkräfte die Einsatzstellen garnicht gar nicht erreichen.
Der steigende Verkehr macht die Sache erheblich schwieriger. Es schwieriger.Es muss erreicht werden, dass mit Hilfe einer Gesetzeserweiterung, Gesetzeserweiterung eine gezielte Werbung und mit höheren Strafen das Bewusstsein und die Notwendigkeit massiv gestärkt wird. werden.
Unsere Nachbarn, die Österreicher, zeigen uns mit gutem Beispiel mit der Kampagne "Bei Stau Rettungsgasse" wie es geht, aber leider wissen viele Autofahrer hierzulande nicht, wie sie sich in dieser Situation zu verhalten haben. Deswegen fordern wir eine Aufklärungskampagne im deutschen Fernsehen, sowie in Zeitungen, als auch im Radio wie in Österreich. Außerdem sollte das lachhafte Bußgeld von 20 € aufgestockt werden. Österreich nimmt im Vergleich hierzu 2000 € als Geldstrafe.



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