21.06.2026, 16:24
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
wir ergänzen unseren Forderungskatalog um einen Punkt, der für blinde und pflegebedürftige Menschen existenziell ist:
Pflegegeld (SGB XI) und Pflegesachleistungen dürfen nicht länger auf das Blindengeld angerechnet werden. Wir fordern die ersatzlose Streichung dieser Anrechnung in allen Landesblindengeldgesetzen und in § 72 SGB XII.
DER SKANDAL: In fast allen Bundesländern wird ab Pflegegrad 2 ein Teil der Pflegeleistung direkt vom Blindengeld abgezogen. Wer blind UND pflegebedürftig ist – also am meisten Hilfe braucht –, bekommt am Ende weniger. Eine doppelte Bestrafung der Schwächsten. Wieder entscheidet allein der Wohnort (aktueller Stand, Erwachsene):
- Bremen: 517,61 € sinken bei Pflegegrad 2 auf 185,61 € (–64 %) und entfallen ab Pflegegrad 3 komplett: 0 €.
- Baden-Württemberg: 410 € → 257,28 € (PG 2, –37 %) bzw. 220,91 € (ab PG 3, –46 %).
- Nordrhein-Westfalen: Abzug von rund 170 € (PG 2) bzw. 158 € (PG 3–5), rund –20 %. Bei über 60-Jährigen (nur 473 €) sogar über ein Drittel.
- Hessen: 757,04 € → 604,32 € (PG 2, –20 %).
- Blindenhilfe (§ 72 SGB XII): –173,50 € (PG 2) bzw. –239,60 € (ab PG 3).
In Ländern mit niedrigem Blindengeld (z. B. Schleswig-Holstein, 350 €) kann die Anrechnung die Leistung fast vollständig aufzehren – ausgerechnet dort, wo der Bedarf am größten ist.
WARUM DAS FALSCH IST: Blindengeld ist ein Nachteilsausgleich für die Mehrkosten des Nicht-Sehen-Könnens (Begleitung, Vorlesen, Mobilität, Orientierung). Pflegegeld deckt Pflegebedarf ab (Grundpflege, Haushalt). Zwei völlig verschiedene Zwecke. Bezeichnend: Genau die blindheitsbedingten Bedarfe gelten in Deutschland gar nicht als Grund für Pflegeleistungen – trotzdem kürzt man das Blindengeld, als wären sie abgedeckt.
SCHLUSS MIT EINEM VORURTEIL: Pflegebedürftig oder bettlägerisch zu sein heißt nicht, „nichts zu können". Ein blinder, bettlägeriger Mensch kann in Brailleschrift lesen, über die Braillezeile oder mit Sprachausgabe arbeiten, lernen und teilhaben – und gleichzeitig auf Pflege angewiesen sein. Pflegebedarf entsteht oft aus der Psyche, aus Zusatzerkrankungen oder schlicht aus dem Bedarf an Alltagshilfe. Beides existiert nebeneinander, beides muss finanziert werden.
DIE REALITÄT, GERADE AUF DEM LAND: Blinde Menschen in Dörfern brauchen Alltagshilfe. Lebensmittellieferungen lassen sich vielleicht aus dem Blindengeld decken – aber Begleitung zu Ärzten und Ämtern muss zusätzlich bezahlt werden. Eine Hilfskraft allein aus Blindengeld ODER Pflegegeld zu finanzieren, ist unmöglich. Nur wenn beide Leistungen ungekürzt nebeneinander bestehen, lassen sich zusätzliche Hilfskräfte einstellen – und damit Teilhabe und ein Leben im eigenen Zuhause sichern.
UNSERE FORDERUNG AN BUND UND LÄNDER:
- Keine Anrechnung von Pflegeleistungen auf das Blindengeld – bundesweit und ausnahmslos.
- Klare Trennung der Zwecke: Blindengeld = Ausgleich für Blindheit, Pflegegeld = Ausgleich von Pflegebedarf.
- Gerade Menschen mit doppeltem Bedarf brauchen die volle Summe beider Leistungen.
REDEN WIR MITEINANDER – PRO & CONTRA: Mir ist ein gemeinsames Miteinander wichtig. Nutzt gern die Pro- und Contra-Funktion dieser Petition. Schreibt mir, wie ihr euch eine Unterstützung vorstellt, wo ihr Verbesserungsbedarf seht oder welche Erfahrungen ihr gemacht habt. Jede Stimme bringt die Sache voran.
Danke, dass ihr dabei seid – niemand darf dafür bestraft werden, dass er Hilfe braucht.
Herzlich,
Juliusz Kamil Krause