15.02.2026, 14:22
Sehr geschätzte Unterstützerinnen und Unterstützer!
Nach langem Warten scheint nun die Entscheidung für die vom Investor Brüning gewünschte Planänderung für das Gelände „Haus am See“ nahe zu rücken.
Der Flecken Ottersberg plant eine öffentliche Veranstaltung am Doonerstag, dem 26. Februar 19.00 Uhr in der Aula der Wümmeschule Ottersberg, Am Brink, Nähe Busbahnhof und gegenüber der Buchhandlung Froben.
Thema ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bauvorhaben Haus am See
Die Planung soll „die strukturierte Bebauung des Grundstücks für eine gastronomische sowie eine Wohnnutzung“ festlegen.
Wie das genau aussehen wird, wissen wir noch nicht. Die entsprechenden Unterlagen sollen erst zum 26. Februar zugänglich gemacht werden. Es ist aber anzunehmen, dass sich gegenüber der maßlosen ursprünglichen Planung nichts Grundlegendes ändert.
Der 26. ist dann auch der Tag, an dem die Frist für das Einreichen von „Stellungnahmen und Anregungen“ beginnen soll, die am 27.März 26 endet. Damit sind auch die Einwände gegen dies Vorhaben gemeint.
Weitere Einzelheiten finden Sie in der unten beigefügten Bekanntmachung der Gemeinde.
Nun liegt es an uns, durch eine rege Beteiligung an der Versammlung und anschließend durch das Vorbringen unserer Einwände noch ein Umdenken zu erreichen. Vielleicht finden Sie auch noch andere Wege, Ihre Ablehnung des Bebauungsplans deutlich zu machen.
Wir werden uns in Kürze wieder melden , um von unseren Vorhaben zu berichten und Hinweise für Einwände zu geben.
Weitere Informationen gibt es stets auch hier:
www.isi-Otterstedt.de
Kommen Sie gut durch die letzten Wintertage und hoffentlich bis bald
für die ISI Otterstedt
W.Menzel
Bekanntmachung - Bebauungsplan Nr. 175 „Haus am See“ inkl. örtlicher Bauvorschrift
Ortschaft Otterstedt
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Rat des Flecken Ottersberg hat in seiner Sitzung am 13.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 175 „Haus am See“ beschlossen. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die Aufstellung bekannt gemacht.
Zusätzlich hat der Rat des Fleckens Ottersberg in derselben Sitzung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 175 „Haus am See“ die Bearbeitung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. In diesem Verfahren erfolgt keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich der Planung liegt in der Ortschaft Otterstedt, an der Straße „Zum Pastorensee“ und umfasst das Grundstück „Am See 1“ sowie einen Teilbereich der angrenzenden Parkplatzfläche.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist im nebenstehenden Kartenausschnitt verdeutlicht.
Allgemeines Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine strukturierte Bebauung des Grundstücks für eine gastronomische sowie eine Wohnnutzung festzulegen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung am Donnerstag, den 26.02.2026 um 19:00 Uhr in der Aula der Wümmeschule Ottersberg.
Im Rahmen der vg. Veranstaltung werden u. a. die Inhalte, allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung vorgestellt und erläutert.
Anschließend wird allgemein die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen können außerdem auf der Internetseite des Flecken Ottersberg unter www.flecken-ottersberg.de (Rubrik: Bauen & Wirtschaft – Aktuelle Bauleitplanung) eingesehen werden. Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen in den Räumlichkeiten des Rathauses, Grüne Straße 24, Zimmer 8, 28870 Ottersberg während der Dienstzeiten sowie nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Die Unterlagen sind auch über das Landesportal uvp.niedersachsen.de zugänglich. Über den Inhalt kann jede Person Auskunft verlangen.
Stellungnahmen und Anregungen können bis zum 27.03.2026 per E-Mail an bauen@flecken-ottersberg.de sowie bei Bedarf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Flecken Ottersberg, Grüne Str. 24, 28870 Ottersberg, von jeder Person vorgebracht bzw. abgegeben werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Äußerung ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt 'Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 und 14 DSGVO)', das dauerhaft auf der Internetseite des Flecken Ottersberg (Internetpfad s.o.) eingesehen werden kann.
gez. Tim Willy Weber L.S.
Bürgermeister
PS. Bitte auch diesen Termin vormerken Mi., 18.3. - 19.30 Uhr
„Wollen wir das Haus am See durch Kauf retten?
Saal, Haus am See, Am See 1, 28870 Ottersedt