07.03.2026, 15:57
Sehr geschätzrte Unterstützerinnen und Unterstützer!
Hier sind die Hinweise für das Schreiben von Einwänden gegen die Bebauungsplanänderung.
Spickzettel zum Einbwändeschreiben
gegen die Änderung des Bebauungsplanes rund um das Haus am See am Otterstedter See
Bis zum 27.03.2026 können Einwände gegen die Planungen am Otterstedter See abgeschickt werden. Einwände kann jeder machen, nicht nur die Einwohner des Fleckens Ottersberg! Der Brief geht per Mail oder Post (handschriftlich ist erlaubt - bitte lesbar) an das Bauamt Flecken Ottersberg und, sehr wichtig, auch an den Landkreis Verden, der zu dem Vorhaben Stellung nehmen muss.
Betreff:
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 am Otterstedter See
Gemeinde Ottersberg
Fachbereich Bauen und Wohnen
Grüne Straße 24
28870 Ottersberg
bauen@flecken-ottersberg.de
und gleichzeitig an
Landkreis Verden Fachdienst Bauordnung
Kreishaus
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
bauen@landkreis-verden.de
Bitte keine Einheitsvorlage verwenden. Jeder Einwand sollte individuell verfasst sein.
Stellen Sie auch dar, warum Sie von dem Vorhaben persönlich betroffen sind.
Betonen Sie, was Sie am dem Vorhaben vor allem ablehnen und nennen Sie Ihre Gründe dafür.
Hier noch einige Beispiele für Einwände:
Der aktuelle Flächennutzungsplan sieht für das Gelände um die Gaststätte als Nutzung nur ein Wochenendgebiet
vor, keine Wohnbebauung.
Für die vorgesehene Bebauung müssten zahlreiche Bäume (ca. 110 !) und Büsche weichen, was ökologisch
problematisch ist.
Weiterer Boden würde versiegelt.
Es gibt keinen zwingenden Grund, gerade hier am See Wohnhäuser zu errichten.
Der Zugang zum See würde für Badegäste und Gaststättenbesucher erschwert, die mit dem Auto zukünftig auf dem heutigen Wiesenparkplatz stehen müssten.Spickzettel zum Einwandschreiben
Der Umgebungscharakter des Sees verlöre an Naherholungswert, weil ein Teil der umgebenden Natur verschwände. Die Bebauung wäre ein weiterer Schritt in die Richtung, den See zur bloßen Dekoration für Anwohner zu machen. Das ist schon durch die vorausgegangene Bebauung am gegenüberliegenden Ufer so
angelegt.
Und noch andere Punkte könnte man ansprechen, zum Beispiel: Wer hat einen Nutzen? Was kostet es die Gemeinde? Wie würde sich die Bebauung in die Umgebung einpassen? Gibt es keine anderen Möglichkeiten, Naherholung und Gaststätte zu erhalten? Usw.
Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Bemühungen, den See und seine Umgebung auch für weitere Generationen als Naherholungsbereich für alle zu erhalten.
Für die ISI Otterstedt
W.Menzel