Erfolg

JA zum NEUBAU eines Kindergartens an der Schlesischen Straße - Für die Zukunft unserer Kinder -

Petition richtet sich an
Bürgermeister Hans Sailer

466 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

466 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet April 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 23.05.2025
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeiten

07.02.2026, 17:30

Liebe Unterstützer und Mitstreiter, heute melden wir uns bei Ihnen mit überaus freudigen Nachrichten! Der Kindergarten an der Schlesischen Straße kann weitergebaut werden. Die Bürgerinitiative zum „Erhalt des Kindergartens“ hat ihre Klage zurückgezogen!

Wie Sie wissen haben seit 2013 alle Kinder mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen gesetzlichen Anspruch auf
einen Kitaplatz. Laut Bundesministerium für Familie der ausschlaggebende Punkt, dass trotz sinkender Geburtenrate der Bedarf kontinuierlich steigt! Es liegt in der Verantwortung der Kommunen ausreichend Plätze zu schaffen, dieser Anspruch ist einklagbar! Der Bedarf, wird vom Landkreis errechnet. Laut diesem war das stark sanierungsbedürftige Haus „Maria de la Paz“ am Klosterberg zu klein. 2022 hat der Marktgemeinderat daher den Beschluss zum Neubau eines Kindergartens an der Schlesischen Straße gefasst. Der Markt kommt somit seiner Pflicht nach und macht sich darüber hinaus fit für die Zukunft im Betreuungssektor.
2,5 Jahre nach Neubau-Beschluss, der gegen alle Falschinformationen auch immer die Sanierung des Gebäudes Maria de la Paz vorgesehen hatte und niemals einen Abriss, hat eine Bürgerinitiative
das direktdemokratische Instrument – ein Bürgerbegehren - eingebracht. Ziel; ausschließlich Kindergartenkinder sollen weiterhin im Gebäude MdlP untergebracht werden und dafür angebaut. Von Anfang an haben wir keinen Hehl daraus gemacht, dass uns nicht das Bürgerbegehren per se ein Dorn im Auge war, sondern die irreführende Fragestellung, Umsetzung, und, allen voran, der wuchtig geplante 2-stöckige 300 qm Anbau im Klostergarten. Zwar wurden laut Initiatoren mehr als 900 Unterschriften für das Begehren gesammelt, doch sowohl bei den ausgelegten Listen in Geschäften, als auch beim Einholen von Unterschriften an der Haustür, fehlten die Anbaupläne zur
Einsicht. Ebenfalls irreführend war die von Seiten der BI angefertigte Preisberechnung, die sich auf die
widerlegbare These stützte: „Umbau im laufenden Betrieb möglich, ohne Unterbringung in Containern“. Es existiert kein Nachweis durch das Landratsamt über eine gesicherte Betriebserlaubnis für einen Kitabetrieb während laufender Umbaumaßnahmen und zudem würde
diese Maßnahme so gegen die UN Kinderrechtskonvention Art. 3 verstoßen, die besagt, dass das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen ist. Auch fehlte der Hinweis darauf, dass eine Baugenehmigung durch das Landratsamt erst erteil werden kann, wenn die satzungsmäßig vorgeschriebenen Parkplätze für einen 6-gruppigen Kindergarten am Klosterberg, gesichert
nachgewiesen werden können. Ohne Parkplätze - keine Baugenehmigung.
In ihrer Erklärung gibt die BI nun an: „Bürgerengagement darf nicht behindert, sondern muss gewürdigt werden“.
Dem können wir uns nur anschließen. Im März 2025 haben wir uns daher mit einer Petition eingeschaltet, um sachlich die Fakten und den Blick aus Elternsicht zu beleuchten. Anschließend wurden wir von
dem BI-nahen Architekten, Herrn L. öffentlich als „Störmanöver“ bezeichnet. Durch die Vermischung von Tatsachen seitens Familie K. kam es dazu, dass unsere Initiatorin, die im Rathaus
arbeitet, sich aber ausschließlich in ihrer Freizeit als Mutter in dieser Sache engagiert, öffentlich mit
der Frage nach Befangenheit im Dienst in Verbindung gebracht wurde. Diese Aussage ohne zugrundeliegenden Beweis und wider besseres Wissen, haben wir rechtlich prüfen lassen und erfahren, dass sie als Straftat nach § 187 StGB gewertet werden muss. Nun hat die Initiative laut eigener Angabe, alle Anstrengung in Sachen Bürgerbegehren aufgrund
Aussichtslosigkeit eingestellt, die Klage zurückgezogen und wird auf weitere Aktivitäten verzichten.
Begründung: „Ein Einlenken des Marktes Au zu den Zielen der BI ist derzeit nicht erkennbar“! Aber war nicht genau dieses „fehlende Einlenken“ überhaupt Grund für die Durchführung des Bürgerbegehrens und später der besagten Klage?
Sogar ein Eilantrag wurde gestellt. Diesen lehnte das Verwaltungsgericht kürzlich ab und teilt somit die Einschätzung des Gemeinderates, der Rechtsaufsicht und des bayerischen Gemeindetages in
erster Instanz. Wir haben Grund zur Freude, denn nun darf weitergebaut werden. Was uns aber sehr traurig stimmt, ist die Tatsache, dass Familie und Freunde zurückbleiben, die sich aufgrund dieser Debatte in Missstimmung befinden. Menschen, die die Straßenseite wechseln, wenn Andersdenkende ihnen begegnen und ein Vereinsleben, in dem politikfreie Räume für einen unbeschwerten Freizeitausgleich, gerade schwer zu finden sind. Zu guter Letzt ruft Familie K. jetzt das amtierende und im Mai neu antretende Gremium dazu auf, den demokratisch rechtsgültigen Weg in dieser Sache abzubrechen, um das Ziel der BI weiterzuverfolgen, damit alles wieder von vorne beginnt. Wie das genau gemeint ist, lässt sich nur vermuten. Nach Ablehnung des Bürgerbegehrens jedenfalls gründete Architekt L. im Anschluss eine eigene Wählergruppe für die Kommunalwahlen.


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern