Soziales

Keine fristlose Mietkündigung, wenn Ämter schlampern bei der Mietauszahlung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
208 Unterstützende 204 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

208 Unterstützende 204 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

12.02.2015, 20:18

Weder Vermieter noch Mieter sind verantwortlich für Schlampereien der Behörden!
Neue Begründung: Wie kann jemandem, der Hartz IV oder sonstige Sozialleistungen bezieht, weil er hilfsbedürftig ist und sonst keine Rücklagen mehr hat, so ein Schlag ins Gesicht versetzt werden? Der Täter war der Bundesgerichtshof, der der Meinung ist, das diese Menschen selber auch dann verantwortlich sind, wenn wegen unverschuldetem Zahlungsverzug durch die Behörde keine Mietzahlung an den Vermieter überwiesen wird. Somit ist kein Kündigungsschutz mehr gewährleistet gegenüber dem Vermieter, der ja nach bereits 2maligem Zahlungsverzug FRISTLOS kündigen darf. Dieses Urteil macht die Sozialhilfebezugsempfänger noch hilfloser gegenüber dem Staat und anfälliger für Obdachlosigkeit. Das versuche ich jetzt durch diese Petition an den Bundestag zu verhindern und bitte im Namen der Wohnungslos-Bedrohten um reichlich Unterstützung. Jeder hat das Recht auf eine menschenwürdige Wohnung und darf nicht persönlich dafür verantwortlich gemacht werden, wenn Behörden mit der Zahlung schlampern bzw. in Verzug geraten. Gegen amtlichen Leistungsverzug ist ein Leistungsempfänger nur sehr wenig geschützt. Deswegen kann er kaum was ausrichten dagegen. Ein Verfahren vor dem Sozialgericht dauert lange. Sollen diese Leute nach Wohnungskündigungen auf der Straße schlafen? Nein! Das ist meine Meinung, und ich bitte hier um viel Unterstützung dieser Petition!
Ich möchte auch hiermit anregen, dass die örtlichen Jobcenter und die BA für Arbeit für diese Schlampereien in allererster Linie deswegen zur Mitverantwortung gezogen werden, denn weil sie müssen für diese Schlampereien zur hauptsächlichen Verantwortung geradestehen! dann erforderliche Wohnungsumzüge finanziell geradestehen sollten! Weder der Vermieter, noch der Leistungsempfänger kann für so etwas dafür, und dafür niemand sollten diese auch nicht finanziell belastet werden! ! belasten!


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