Soziales

Landrat Arnold, stoppen Sie die VGO-Bescheide!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Joachim Arnold
1.064 Unterstützende 965 in Wetteraukreis

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.064 Unterstützende 965 in Wetteraukreis

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

19.09.2014, 00:16

Schon über 750 Menschen haben diese Petition gezeichnet; Sie waren einer davon, dafür möchte ich mich zunächst einmal bedanken. Gleichzeitig möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über das geben, was bis jetzt geschehen ist und was ich vorhabe.

Die Petition läuft jetzt seit zwei Wochen und hat bisher 755 Unterstützer allein in der Wetterau gefunden - deutschlandweit sind es gar 833. Die meisten der Unterschriften kommen aus dem Internet., aber auch auf der Straße konnten wir schon über einhundert Unterschriften sammeln.

Mittlerweile ist auch die Presse auf die Petition aufmerksam geworden und erwähnt, wenn zum Thema passend, die Petition in ihren Berichten. Daß das Thema den Wetteraukreis bewegt, zeigt die schiere Flut an Artikeln, die mittlerweile zu verschiedensten Aspekten des doch recht komplexen Themas erschienen sind. Ich versuche, diese Artikel in einem Pressespiegel[1] einigermaßen aktuell zu halten.

Heute Abend fand in Bad Vilbel ein erstes Treffen statt, um die Möglichkeiten von Klagen zu erörtern. Wer Widerspruch eingelegt hat, hat jetzt seinen Widerspruchsbescheid bekommen und kann sich jetzt entscheiden, Klage einzureichen.Rechtsanwalt Peter Heidt beantwortete dabei den über 50 Anwesenden vielfältige Fragen zu den Möglichkeiten, die der Rechtsweg bietet, aber auch zu den Kosten, mit denen Betroffene (oder die Rechtschutzversicherung) rechnen müssen. Hier einige Informationen von diesem Treffen:

- Eine Sammelklage ist nicht möglich, da - obwohl die VGO offensichtlich nicht mehr getan halt, als Serienbriefe zu verschicken - jeder Fall im Prinzip individuell beurteilt werden muß
- Es ist, falls das Gericht das akzeptiert, möglich, sogenannte Streitgenossenschaften zu bilden. Dies faßt dann zum Beispiel mehrere Klageführer zusammen, die im großen und ganzen den gleichen Schulweg haben. So würde für jeden Schulweg eine Streitgenossenschaft entstehen. Es gibt aber keine Garantie, daß das funktioniert, die Entscheidung liegt allein beim Gericht. Akzeptiert das Gericht die Streitgenossenschaften nicht (weil es die Eizeklagen doch als zu unterschiedlich bewertet), so müßten alle Fälle individuell behandelt werden - was aber trotzdem durch Beauftragung des gleichen Anwaltes geschehen könnte.
- Es gibt mehrere Formfehler bei den Bescheiden und den Widerspruchsbescheiden, die mit großer Wahrscheinlichkeit vom Gericht auch als solche gewertet werden. Allerdings läßt sich nicht vorhersagen, ob das Gericht der VGO die Möglichkeit einräumt, die Formfehler nachträglich zu heilen (z.B. durch eine Anhörung, die bis jetzt nicht vorgenommen wurde), oder ob es die Bescheide aufgrund der Formfehler direkt aufheben läßt. Trotzdem bietet dieses Feld die größten Chancen, für alle Betroffenen einen Erfolg zu erwirken.
- Als weiteres Argument kann auch der Schulweg direkt angegriffen werden, allerdings wird hier dann tatsächlich eine Einzefallbewertung notwendig, so daß u.U. manche Kläger Erfolg haben können, während in anderen Fällen der VGO Recht gegeben würde.
- Klagen kann nur, wer einen Widerspruchsbescheid erhalten hat
- Die Kosten des Widerspruchsbescheides sind (vorerst, ggf. unter Vorbehalt) zu zahlen
- Die Kosten, die das Gerichtsverfahren verursacht, werden auf rund 500 Euro geschätzt - diese müßte zunächst der Kläger auslegen, bekäme sie aber im Erfolgsfall der Klage zurückerstattet (oder die Rechtschutzversicherung).
- Im Erfolgsfall würden auch die Kosten des Widerspruchsbescheides sowie eine eventuell ersatzweise beschaffte Fahrkarte (die günstigstmögliche Variante) zurückgezahlt.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder sich ebenfalls an dem Verfahren beteiligen möchten, dann kontaktieren Sie bitte RA Peter Heidt von der Kanzlei am Adolfsturm in Friedberg. Die Kanzlei ist unter mail@kanzlei-am-adolfsturm.de oder 06031-5211 erreichbar.

Ich werde mich nicht sehr oft über diesen Weg an Sie wenden, daher möchte ich hier noch einmal die Glegenheit ergreifen, Ihnen persönlich für Ihre Unterschrift zu danken und sie noch einmal zu bitten, falls Sie wollen und können, diese Petition auch weiter zu unterstützen, indem Sie sie zum Beispiel weiterempfehlen. Gemeinsam sind wir stark und je mehr Menschen uns unterstützen, um so größer das Zeichen, das wir setzen können - für unsere Kinder, für die Eltern, für die Rechtssicherheit.

Vielen Dank,

Ihr

Henning Halfpap


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