Erfolg
Umwelt

Laut gegen Fluglärm - Petition an den Bundestag für Verminderung des Fluglärms

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages
14.096 Unterstützende

Der Petition wurde entsprochen

14.096 Unterstützende

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeit lesen

05.09.2012, 12:17

An alle Mitunterzeichner
Unsere Petition ist nunmehr beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen Pet 1-17-12-9601-040048 geführt.

Im Zuge dessen erhielt ich das unten angehängte Schreiben. Bezugnehmend auf dieses Schreiben eine Bitte: Wer Unterschriftenlisten hochgeladen hat, möge diese doch bitte im Original an

POT W. Falkenberg
Bismarckstraße 123
63065 Offenbach

senden, damit ich diese noch nachreichen kann.

Ich danke nochmals allen Mitunterzeichnern und hoffe auf ein für uns alle gutes Ergebnis.

Herzliche Grüße

Waltraud Falkenberg



Schreiben des Büros der Vorsitzenden des Petitionsausschusses:

Betr.: Verkehrsflughäfen und Landeplätze
Bezug:Ihr Schreiben ohne Datum, hier eingegangen am 16.07.2012
Sehr geehrte Frau Falkenberg,
im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Frau Kersten Steinke, MdB, danke ich Ihnen für Ihr Schreiben. Zu Ihrem Anliegen ist zunächst das zuständige Ministerium um Stellungnahme gebeten worden.
Nach Prüfung der Stellungnahme und ggf. weiteren Ermittlungen wird über die Art der Erledigung Ihrer Eingabe entschieden. Das Ergebnis werde ich Ihnen mitteilen. Dieses Verfahren wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte dafür um Verständnis.
Bezüglich der übersandten drei unterschiedlichen Arten von Unterschriftenlisten ist Folgendes zu beachten:
Die Listen mit handschriftlichen Unterschriften werden bei der Petition mitgezählt. Die kopierten Listen mit Unterschriften könnten nur mitgezählt werden, wenn Sie noch die Originallisten einsenden. Die Mitzeichnungen auf www.openpetition.de (elektronische Listen) können nicht mitgezählt werden. Sie werden jedoch berücksichtigt. Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet. Auch ist es im Regelfall erforderlich, dass Ihre Petition mit allen von Ihnen gemachten - auch personenbezogenen - Angaben dem zuständigen Ressort der Bun- desregierung zur Stellungnahme zugeleitet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Frau Braun


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