06/11/2025, 05:52
Die Petitionssammlung ist zu Ende. Am 17.06.25 um 18:00 Ujr ist im Wesselinger Rathaus eine Sondersitzung des Gemeinderates + Bürgermeister zu den Themen "Haushalt, Grundsteuer und Aufkommensneutralität", wo jeder hingehen kann. Also macht das!
05/30/2025, 05:35
Das notwendige Petitionsquorum wurde erreicht.
Neues Zeichnungsende: 10.06.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 718 (681 in Wesseling)
05/24/2025, 06:13
Bis 30.06.2025 ist laut Gesetz eine Änderung der Hebesätze möglic h.
Neues Zeichnungsende: 20.06.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 713 (676 in Wesseling)
05/23/2025, 08:09
Es fehlen noch 12 Unterschriften aus Wesseling, damit man (der Bürgermeister, Stadtrat von Wesseling) wegen der Hebesätze der Grundsteuer B Stellungnahme abgeben muss. Ursprünglich brauchte man 660 Unterschriften aus Wesseling.
Vielleicht wollen Sie/ wollt Ihr ja die kostenlose Petition noch online unterschreiben oder kennen noch den Ein oder Anderen aus Wesseling (Eigentümer & Mieter sind betroffen), der interessiert ist die Petition zu lesen, online zu unterschreiben (einfach Link anklicken und hinterher Email bestätigen) und/oder sie weiter leitet.
Die Grundsteuer woanders nach so einer Petition bereits gesenkt worden, außerdem wäre es für diejenigen, die bisher unterschrieben haben bestimmt schade, wenn es an 12 fehlenden Unterschriften scheitert.
05/23/2025, 08:06
Es fehlen noch 12 Unterschriften aus Wesseling, damit man (der Bürgermeister, Stadtrat von Wesseling) wegen der Hebesätze der Grundsteuer B Stellungnahme abgeben muss. Ursprünglich brauchte man 660 Unterschriften aus Wesseling.
Vielleicht wollen Sie/ wollt Ihr ja die kostenlose Petition noch online unterschreiben oder kennen noch den Ein oder Anderen aus Wesseling (Eigentümer & Mieter sind betroffen), der interessiert ist die Petition zu lesen, online zu unterschreiben (einfach Link anklicken und hinterher Email bestätigen) und/oder sie weiter leitet.
Die Grundsteuer woanders nach so einer Petition bereits gesenkt worden, außerdem wäre es für diejenigen, die bisher unterschrieben haben bestimmt schade, wenn es an 12 fehlenden Unterschriften scheitert.
04/17/2025, 08:30
Zur Erinnerung: eine Petition gegen die neuen hohen kommunalen Hebsätze der Grundsteuer kann erst an den Bürgermeister gehen, wenn 660 Unterschriften aus Wesseling vorliegen.
Aber leider scheint so etwas viele Wesselinger (Mieter & Eigentümer) nicht/nicht mehr zu interessieren. Schade! Aber ich möchte mich so auch bei Allen bedanken die bisher unterschrieben haben.
Neuer Petitionstext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Eigentümerin eines an 6 Mietparteien vermieteten Wohnimmobilie mit Baujahr 1968 im ländlichen 50389 Wesseling-Keldenich forderte ich am 3.7.2024 von der Stadt Wesseling einen maßvollen Hebesatz der Grundsteuer B 2025 für vermietete Mehrfamilienhäuser in 50389 Wesseling-Keldenich, wie es von Haus & Grund Moers (30.06.2024, Rheinische Post 1.7.2024) empfohlen worden ist. Eine Kopie dieses Schreibens sandte ich am 3.7.2024 auch an Haus & Grund Köln-Bonn-Wesseling, deren Mitglied ich bin.Klares Ziel von Bund und Ländern bei der Umsetzung der Grundsteuerreform ist die Aufkommensneutralität zu wahren. Das Grundsteueraufkommen soll in den einzelnen Kommunen nach der Reform in etwa so hoch werden wie vor der Reform, d.h. die Bürgerinnen und Bürger können zwar mehr, weniger oder gleichbleibend belastet werden. Jedoch darf es im Gesamten der Höhe nach zu keiner Veränderung des Grundsteueraufkommens im Vergleich zum Vorjahr kommen, wo bereits eine Erhöhung des Grundsteuer B – Hebesatzes erfolgte.So empfahl das Land NRW für die Grundsteuer B 2025 in Wesseling-Keldenich einen Hebesatz von 687% für Wohngrundstücke unabhängig davon, ob es Alt- oder Neubauten sind. Bemerkenswert ist, dass so ein Hebesatz 2022 bei 595% lag und 2023 erhöht wurde.Der aktuelle Hebesatz 2025 wurde laut Googel Copilot bzw. hebesatz.grundsteuer.de von der Stadt Wesseling auf 595% festgelegt und liegt unter dem aufkommensneutralen Hebesatz von 687%, der vom Land Nordrheinwestfalen vorgegeben wurde.Somit wurde die 2023 erfolgte Erhöhung rückgängig gemacht, doch es heißt, dass die Stadt Wesseling diesen Hebesatz für 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen wird.
Diese Sache ist demnach aus Sicht der Bürger noch nicht abschließend geklärt und damit Mietern und Eigentümern weiterhin ein Leben in Wesseling ermöglicht und nicht finanziell erschwert wird, bleib sie zunächst bestehen, denn die Grundsteuer ist für die Kommunen bekanntlich eine wichtige Einnahmequelle, so dass eine Änderung zu Lasten der Bürger nicht ausgeschlossen werden kann.Daneben wird sich auch über die Steuermesszahl beschwert.
Insofern wird diese Petition auf openPetition erhoben, der Sie sich bei Interesse gerne anschließen können.
Mittlerweile wurde der Hebesatz der Grundsteuer B geändert und:auf 795% festgesetzt. Er belief sich 2022 noch auf 595% und wurde 2023 auf 695% erhöht, obschon für 2025 am 04.06.2024 von NRW aufkommensneutrale Hebesätze für Wohngrundstücke von 667 % und für Nichtwohngrundstücke von 1525% empfohlen worden waren, hielt man sich nicht daran.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A (für land-und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) wurde auf 300% festgesetzt, der 2022 250% betrug. Auch hier wurde für 2024/2025 am 04.06.2024 von NRW ein aufkommensneutraler Hebesatz von 687% empfohlen, woran man sich ebenfalls nicht hielt.
Diese Hebesätze gelten auch für die Bezirke Berzdorf, Keldenich und Urfeld (© 2024 Grundsteuer.de).
.Selbstverständlich kann dies auch noch nach Erhalt der jeweiligen Grundsteuerbescheide unterstützt bzw. unterschrieben werden, denn bis Ende Juni 2025 kann die Kommune die Hebesätze der Grundsteuer noch verändern, so dass man bis dahin nicht zwingend davon ausgehen kann, dass die Sache abgeschlossen ist.
Zur Erinnerung: eine Petition gegen die neuen hohen kommunalen Hebsätze der Grundsteuer kann erst an den Bürgermeister gehen, wenn 660 Unterschriften aus Wesseling vorliegen.
Aber leider scheint so etwas viele Wesselinger (Mieter & Eigentümer) nicht/nicht mehr zu interessieren. Schade! Aber ich möchte mich so auch bei Allen bedanken die bisher unterschrieben haben.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 685 (648 in Wesseling)
03/13/2025, 05:32
13.03.2025
Selbstverständlich kann dies auch noch nach Erhalt der jeweiligen Grundsteuerbescheide unterstützt bzw. unterschrieben werden, denn bis Ende Juni 2025 kann die Kommune die Hebesätze der Grundsteuer noch verändern, so dass man bis dahin nicht zwingend davon ausgehen kann, dass die Sache abgeschlossen ist.
Neuer Petitionstext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Eigentümerin eines an 6 Mietparteien vermieteten Wohnimmobilie mit Baujahr 1968 im ländlichen 50389 Wesseling-Keldenich forderte ich am 3.7.2024 von der Stadt Wesseling einen maßvollen Hebesatz der Grundsteuer B 2025 für vermietete Mehrfamilienhäuser in 50389 Wesseling-Keldenich, wie es von Haus & Grund Moers (30.06.2024, Rheinische Post 1.7.2024) empfohlen worden ist. Eine Kopie dieses Schreibens sandte ich am 3.7.2024 auch an Haus & Grund Köln-Bonn-Wesseling, deren Mitglied ich bin.Klares Ziel von Bund und Ländern bei der Umsetzung der Grundsteuerreform ist die Aufkommensneutralität zu wahren. Das Grundsteueraufkommen soll in den einzelnen Kommunen nach der Reform in etwa so hoch werden wie vor der Reform, d.h. die Bürgerinnen und Bürger können zwar mehr, weniger oder gleichbleibend belastet werden. Jedoch darf es im Gesamten der Höhe nach zu keiner Veränderung des Grundsteueraufkommens im Vergleich zum Vorjahr kommen, wo bereits eine Erhöhung des Grundsteuer B – Hebesatzes erfolgte.So empfahl das Land NRW für die Grundsteuer B 2025 in Wesseling-Keldenich einen Hebesatz von 687% für Wohngrundstücke unabhängig davon, ob es Alt- oder Neubauten sind. Bemerkenswert ist, dass so ein Hebesatz 2022 bei 595% lag und 2023 erhöht wurde.Der aktuelle Hebesatz 2025 wurde laut Googel Copilot bzw. hebesatz.grundsteuer.de von der Stadt Wesseling auf 595% festgelegt und liegt unter dem aufkommensneutralen Hebesatz von 687%, der vom Land Nordrheinwestfalen vorgegeben wurde.Somit wurde die 2023 erfolgte Erhöhung rückgängig gemacht, doch es heißt, dass die Stadt Wesseling diesen Hebesatz für 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen wird.
Diese Sache ist demnach aus Sicht der Bürger noch nicht abschließend geklärt und damit Mietern und Eigentümern weiterhin ein Leben in Wesseling ermöglicht und nicht finanziell erschwert wird, bleib sie zunächst bestehen, denn die Grundsteuer ist für die Kommunen bekanntlich eine wichtige Einnahmequelle, so dass eine Änderung zu Lasten der Bürger nicht ausgeschlossen werden kann.Daneben wird sich auch über die Steuermesszahl beschwert.
Insofern wird diese Petition auf openPetition erhoben, der Sie sich bei Interesse gerne anschließen können.
Mittlerweile wurde der Hebesatz der Grundsteuer B geändert und:auf 795% festgesetzt. Er belief sich 2022 noch auf 595% und wurde 2023 auf 695% erhöht, obschon für 2025 am 04.06.2024 von NRW aufkommensneutrale Hebesätze für Wohngrundstücke von 667 % und für Nichtwohngrundstücke von 1525% empfohlen worden waren, hielt man sich nicht daran.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A (für land-und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) wurde auf 300% festgesetzt, der 2022 250% betrug. Auch hier wurde für 2024/2025 am 04.06.2024 von NRW ein aufkommensneutraler Hebesatz von 687% empfohlen, woran man sich ebenfalls nicht hielt.
Diese Hebesätze gelten auch für die Bezirke Berzdorf, Keldenich und Urfeld (© 2024 Grundsteuer.de).
.Selbstverständlich kann dies auch noch nach Erhalt der jeweiligen Grundsteuerbescheide unterstützt bzw. unterschrieben werden, denn bis Ende Juni 2025 kann die Kommune die Hebesätze der Grundsteuer noch verändern, so dass man bis dahin nicht zwingend davon ausgehen kann, dass die Sache abgeschlossen ist.
Neues Zeichnungsende: 31.07.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 681 (644 in Wesseling)
01/05/2025, 04:10
Meine Petitionen richten sich gegen Hebesätze der Grundsteuer B 2025 in der Stadt Wesseling. Hier wurden die Hebesätze am 11.12.2024 von dem Stadtrat festgesetzt. Aber Grundsteuerbescheide von der Verwaltung gibtb es noch nicht. Dagegen könnte man binnen einer Monatsfrist dann evtl. Einspruch einlegen. Es lässt sich nicht sagen von wem und wie lange dieser beartbeitet wird. Gegen diese Einspruchsentscheidung könnte man dann innerhalb einer Monatsfrist Klage einreichen, wobei erneut fraglich ist, von wem und wie lange diese bearbeitet wird.
Neue Begründung:
Der Hebesatz wird von den Kommunen/ Gemeinden (hier. Der Stadt Wesseling) festgelegt und ist ein maßgeblicher Bestandtteil bei der Ermittlung der Grundsteuer.
Die Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke) ist von den Immobilieneigentümern direkt, aber ist dann von den Mietern im Rahmen der Nebenkosten, zu tragen. Eine Erhöhung der Grundsateuer B (oder des Hebesatzes) würde daher das Wohnen in Wesseling verteuern und könnte es unatraktiver machen.
Die Stadt Wesseling kann den aktuellen Hebesatz 2025 noch bis Ende 2024 bzw. bis August 2025 zu Lasten der Bewohner von vWesseling ändern. Eine Sicherheit für die Bewohner besteht somit nicht. Daher soll durch diese Petition dafür gesorgt werden, dass der Hebesatz/ die Grundsteuer B in bekannter Höhe bleibt. Daher wird um Ihre Unterschrift gebeten.
Hallo Unterzeichner,
Ich bitte Dich/Sie/ Euch bei den Unterzeichnungen, auch bei den nicht öffentlichen Unterzeichnungen (Wo weder Namen, noch Straße genannt werden) kenntlich anzugeben, das Du/Ihr/Sie aus Wesseling bist/seid.Sonst zählt die Unterzeichnung leider nicht für das notwendige Petitionsquorum, damit man wegen der Hebesätze Stellungnahme abgeben muss. Also bitte ich die zukünftigen Unterzeichner darauf zu achten. Vielleicht können auch einige bisherige Unterzeichner dies bei ihrer Unterschrift nachträglich ändern (, dazu einfach auf „Unterschrift bearbeiten“ klicken) und so ihre Unterschrift gültig machen (ich oder openPetition dürfen es aus Datenschutzgründen nicht, aber es wäre doch sonst schade). Das gilt auch für Unterzeichner, die angegeben haben aus z.B. Wesseling-Berzdorf oder Wesseling, Rheinland zu sein, da das Program leider nur Wesseling berücksichtigt.
Liebe GrüßeDanke für jegliche Unterstützung
PM - 11.12.2024: Neue Grundsteuerhebesätze beschlossenDie Stadt Wesseling wird im Jahr 2025 einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer A von 628 von Hundert (v. H.) und für die Grundsteuer B in Höhe von 865 v. H. erheben. Dies hat der Rat in seiner Sitzung am 10. Dezember auf Vorschlag der Verwaltung mehrheitlich beschlossen. Die Verwaltung hatte sich im Interesse der steuerlichen Gleichbehandlung dafür ausgesprochen, auch zukünftig und wie bisher bei der Grundsteuer einen einheitlichen Hebesatz vorzusehen. Der Rat beauftragte die Verwaltung, in der Ratssitzung am 29. April 2025 einen aktuellen Sachstand zur Datenlage und Einnahmenentwicklung aus der beschlossenen Grundsteuerhebesatzsatzung vorzulegen und darzustellen, ob und inwieweit der mit der Grundsteuerreform verknüpfte Gedanke der Aufkommensneutralität in Wesseling mit der beschlossenen Grundsteuerhebesatzsatzung gewahrt wird.Die nun beschlossenen Sätze entsprechen den vom Land NRW für Wesseling übermittelten aufkommensneutralen Hebesätzen.Von der Umstellung auf differenzierte Hebesätze für so genannte Wohn- und Nichtwohngrundstücke, wie vom Land NRW zuletzt vorgeschlagen, riet die Verwaltung wie die allermeisten Städte im Rhein-Erft-Kreis sowie die kommunalen Spitzenverbände ab; u.a. da die verfassungsrechtliche Grundlage nach wie vor fraglich ist.Alle Informationen zur Grundsteuerreform hat die Stadt Wesseling auf www.wesseling.de direktauf www.wesseling.de direkt auf der Startseite zusammengestellt.
Meine Petitionen richten sich gegen Hebesätze der Grundsteuer B 2025 in der Stadt Wesseling. Hier wurden die Hebesätze am 11.12.2024 von dem Stadtrat festgesetztfestgesetzt. undAber Grundsteuerbescheide von der Verwaltung gibtb es noch nicht. Dagegen könnte man binnen einer Monatsfrist dann evtl. Einspruch einlegeneinlegen. und esEs lässt sich nicht sagen von wem und wie lange dieser beartbeietbeartbeitet wird. Gegen diese Einspruchsentscheidung könnte man dann mitinnerhalb einer Monatsfrist Klage einreichen, wobei erneut fraglich istist, von wem und wie lange diese bearbeitet wird.
Neues Zeichnungsende: 31.07.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 212 (194 in Wesseling)