11.07.2025, 05:12
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PM - 10.07.2025: Rat beschließt Nachtragshaushalt 2025 und senkt Grundsteuer B
Aufgrund dramatisch sinkender Gewerbesteuereinnahmen musste die Kämmerin der Stadt Wesseling Karolin Beloch am 09. April bis auf weiteres eine Haushaltssperre verhängen und dem Rat danach einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2025 vorlegen. Nun hat der Rat der Stadt den Nachtragshaushalt in seiner Sitzung am 08. Juli beschlossen. Sobald dieser von der Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises genehmigt wurde, wird die Stadt wieder die Möglichkeit haben, weitere Kredite aufzunehmen und die Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Das könnte voraussichtlich im August der Fall sein.
Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern zum Nachtragshaushalt waren nicht eingegangen. Der Nachtragshaushalt 2025 ist nach erfolgter Genehmigung durch die Kommunalaufsicht auf www.wesseling.de einsehbar und direkt auf der Startseite verlinkt. Er wird zudem nach Genehmigung im Amtsblatt bekanntgegeben.
In einer städtischen Haushaltssatzung ist u.a. festgelegt, wie viele Investitions- und Liquiditätskredite die Stadt aufnehmen darf. Aufgrund der Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer ist die Stadt gezwungen, Einsparungen vorzunehmen, Kredite in höherem Umfang aufzunehmen und dafür auch die daraus resultierenden Zinsen einzuplanen. Durch Streichungen während der Haushaltssperre und auch weiterhin Einsparungen bei freiwilligen Leistungen im Jahresverlauf war es möglich, innerhalb der ursprünglich genehmigten Kreditermächtigungen zu bleiben und damit Liquidität, also Handlungsfähigkeit, zu sichern.
Die Aufstellung eines Nachtragshaushalts ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn die Realität vom ursprünglich genehmigten Haushalt zu weit abweicht. Aufgrund der angespannten Weltwirtschaftslage, der allgemeinen geopolitischen Unsicherheit, die seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine und aufgrund der Zollpolitik des US-Präsidenten herrscht, und vor dem Hintergrund des Transformationsprozesses, in dem sich die Industrie befindet, sind im Nachtragshaushalt nun Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von nur 30 Mio. Euro für 2025 eingeplant. Im ursprünglichen Haushalt 2025 war mit Einnahmen in Höhe von 71,2 Mio. Euro geplant. Für das weitere Jahr 2025 muss die Stadt Wesseling insgesamt mit einem Defizit von 65,7 Mio. Euro planen. Im ursprünglichen Haushalt waren es noch 28,2 Mio. Euro. Der Nachtragshaushalt verfügt über ein Haushaltsvolumen von rd. 183 Mio. Euro.
Grundsteuerhebesätze
Die Grundsteuerreform sollte laut Bundesregierung für die Kommunen insgesamt aufkommensneutral ausgestaltet werden; also für die Städte- und Gemeinden keine Mindereinnahmen verursachen. Allerdings haben Kommunen das Recht, den Hebesatz der Grundsteuer im Rahmen der Hebesatzautonomie eigenständig festzulegen. Mit Stand 07. Juli 2025 würde die Stadt Wesseling mit den bisher geltenden Grundsteuerhebesätzen aus der Grundsteuer B bis Jahresende 12,8 Mio. Euro einnehmen. Geplant waren 11,8 Mio. Euro. Der vom Land NRW empfohlene und von der Stadt gewählte aufkommensneutrale Hebesatz lag bisher bei 865 von Hundert. Der Rat der Stadt hat mehrheitlich beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer B rückwirkend zum 01. Januar 2025 auf 798 von Hundert zu senken, um die Aufkommensneutralität zu wahren und keine Mehreinnahmen aus der Grundsteuerreform für die Stadt zu erzielen. Die Stadt wird voraussichtlich im September die erforderlichen Änderungsbescheide erlassen und die Rückzahlungen an die Grundsteuerpflichtigen veranlassen. Die Kämmerin hatte darauf hingewiesen, dass die Einnahmeveränderungen bei den Grundsteuern A und B noch nicht final zu beziffern ist, da beim Finanzamt Brühl noch immer Einsprüche zu den Grundsteuermessbeträgen bearbeitet werden. Daher sind die aktuellen Zahlen nur ein Zwischenstand und nicht ausreichend für das Festlegen eines neuen aufkommensneutralen Hebesatzes.
Aus der Grundsteuer A hat die Stadt mit Stand 07. Juli mit 29.000 Euro weniger als die geplanten 29.700 Euro eingenommen. Um hier Aufkommensneutralität zu erreichen, müsste der Hebesatz von 628 von Hundert auf 643 von Hundert angehoben werden. Da die rückwirkende Anhebung in diesem Fall rechtlich nicht möglich ist, verbleibt die Festsetzung beim ursprünglichen Hebesatz von 628 von Hundert.
Konsolidierungsmaßnahmen
Viele freiwillige Leistungen wurden für dieses Jahr gestrichen. Beispiele hierfür sind u.a. die Seniorenschifffahrt, das Oldtimertreffen, der Familienpass oder das Deutschlandticket für städtische Angestellte. Inwieweit diese für den Haushalt 2026 wieder Berücksichtigung finden können, wird sich im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen ab Dezember zeigen. Viele Maßnahmen hat die Verwaltung zeitlich geschoben, um den Liquiditätsabfluss zu verzögern. Hier sind insbesondere Straßenum- und Ausbaumaßnahmen zu nennen. Maßnahmen rund um die Mobilstationen wurden von 2025 nach 2026 geschoben.
Das Investitionsprogramm der Stadt enthält für 2025 Haushaltsansätze in Höhe von rd. 57 Mio. Euro inklusive