Region: Alle Bundesländer Deutschlands und deren Kreise, Städte und Gemeinden
Umwelt

Mehr Artenvielfalt im öffentlichen Grün!

Petition richtet sich an
Petitionsreferate der Landtage aller Bundesländer, alle Kreis-, Städte- und Gemeinderäte
5.904 Unterstützende

Sammlung beendet

5.904 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

29.12.2020, 11:04

Punkt 9 wurde hinzu gefügt als wichtige Voraussetzung dafür, dass Mahdgut unter wirtschaftlichen Bedingungen abgeräumt werden kann.
Hier müssen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass beispielsweise Mahdgut in Biogasanlagen (ggfs. eigens dafür vorgesehene) überhaupt verwertet werden darf. Derzeit gilt es als Müll und verursacht bei der Entsorgung Kosten, daher wird es zumeist als Mulch liegen gelassen mit erheblich negativen Folgen für die Artenvielfalt.
Das Stichwort heißt hier: "Landschaftspflegematerial".
Quelle:
[Positionspapier Biomasseverwertung](niedersaechsischer-heimatbund.de/projekte/win-wege-in-niedersachsen/dokumente/) der AG Wegraine, Webseite Niedersächsischer Heimatbund. Hier finden sich detaiierte, wertvolle Informationen für mehr Artenvielfalt im öffentlichen Grün.

Wir empfehlen zur weiteren Information:
- den Kurzfilm [Wege in Niedersachsen - Erläuterungen zum Biotopverbund](www.youtube.com/watch?v=D6gr2IpzdKk) vom Niede


Neuer Petitionstext: # [Mehr Artenvielfalt im öffentlichen Grün!](petition-mehr-artenvielfalt-im-oeffentlichen-gruen.de/)
Die Unterzeichnenden fordern die gezielte und effektive Förderung der Artenvielfalt auf allen öffentlichen Flächen in Deutschland durch ein geeignetes, konsequent ökologisch ausgerichtetes Grünflächenmanagement und eine Pflege, welche dieses Ziel sicherstellt.
Die heute übliche Pflegepraxis schädigt häufig die Biodiversität im öffentlichen Grün und bedeutet für viele Arten Tod und Verlust von Lebensraum und Nahrung.
Bestehende Gesetze, Programme, Initiativen u.a. verfehlen bislang ihre Wirkung in der Breite, [**Artenschwund**](www.deutschlandfunknova.de/beitrag/artenschwund) und **Insektensterben** verschlimmern sich zusehends.
Die Situation ist dramatisch.
***Wir möchten erreichen, dass öffentliche Flächen ökologisch sinnvoll angelegt und gepflegt werden, damit sie dazu beitragen können, das Insekten- und Artensterben in unseren Lebensräumen aufzuhalten.***
Wir wenden uns daher an die jeweiligen Petitionsreferate der deutschen Landtage, Kreise, Städte und Kommunen sowie an alle zuständigen Behörden und Verbände.
**Wir wollen gemeinsam mit und durch engagierte BürgerInnen möglichst viel gesellschaftliche und politische Aufmerksamkeit auf dieses wichtige Thema lenken.**
Über Updates teilen wir Texte und Inhalte zu den Kernthemen (*bitte Email Kontakt zulassen*).
Die Akteure wie Grünflächenämter, Straßenbehörden, Betriebshöfe, Gewässerverbände u.a.,
u.a., sind aufgerufen, ihre Pflegemaßnahmen anzupassen und sie zu extensivieren im Sinne eines ökologisch sinnvollen Grünflächenmanagements,
Grünflächenmanagements, welches nachhaltig auf Verbesserung und Zuwachs von Artenvielfalt, Biotopen und Biotopverbünden ausgerichtet ist.
**Die Forderungen:**
1. **Der Schutz, die Förderung und Entwicklung der Artenvielfalt insbesondere durch Biotopverbundlinien wie**
wie** Hecken, Säume und Raine an Straßen, Wegen, Wasserläufen, Gräben, Feld- und Waldrändern sind als zentrales Ziel des Landes, der Kreise und der Kommunen mit Priorität umzusetzen.    umzusetzen. Die Artenvielfalt öffentlicher, kommunaler
kommunaler Grünflächen und -anlagen muss geschützt und gefördert werden, damit sie wieder zu echten Lebensräumen werden.
2. Auf Landes-, Kreis- und kommunaler Ebene müssen die notwendigen personellen und finanziellen Kapazitäten eingeräumt und alle Anstrengungen verstärkt werden. Diese sollen **verpflichtend ein konsequent ökologisches Grünflächenmanagement** ermöglichen. Lenkungsmöglichkeiten über Förderprogramme etc. sind zu ergreifen bzw. zu effektivieren.
3. **Schädigende Einträge wie Überdüngung und Pestizidverwehungen müssen effektiv reduziert werden.** Dies ist zu erreichen durch die konsequente Anwendung bestehender Gesetze und Regelungen. Die Ökologisierung der Landwirtschaft durch gezieltere Unterstützung und Förderung kleinerer Betriebe und der Leistungen für den Schutz von Artenvielfalt und Natur ist dabei ein wichtiger Faktor.
4. **Der Einsatz von Pestiziden jeglicher Art auf öffentlichen Flächen ist zu verbieten,** ebenso das flächenhafte Ausbringen von Insektiziden (z.B. auch BT- haltige aus der Luft!), da nachweislich massiv Nichtzielorganismen geschädigt werden. Es sind ausschließlich biotechnische Maßnahmen zuzulassen.
5. *Verbindliche* **Verbindliche** gesetzliche Grundlagen, Verordnungen und Programme müssen unverzüglich eine effektive Förderung der Artenvielfalt gewährleisten! Sie sollen naturschutzfachlich überprüfte Vorgabe für **alle** **Landschafts-, Flächennutzungs- und Bauleitplanung, Flurbereinigungsverfahren und Ausgleichsmaßnahmen** sein.
6. **Natura-2000** und **Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie** sind **EU-Recht** und dienen als Instrument zur **Biotopvernetzung**, daher
daher sind die **Schutz- und Entwicklungsziele regionaler Biotopverbünde von Biotopverbünden als Bestandteil der jeweiligen Landes- und Regionalpläne** umgehend und verbindlich umzusetzen!
7. **Wälder in Staats- und Landesbesitz sind als Teile unserer Ökosysteme und Biotopverbünde ökologisch zu bewirtschaften!**
8. **Umsetzung und Erfolgskontrollen** aller Gesetze, Programme und Maßnahmen müssen unabhängig und mit Priorität erfolgen, Gutachten sind zu erstellen. *Hier liegen die größten Defizite!* Die Kooperation mit den anerkannten Naturschutzverbänden soll Teil der Maßnahmen sein.
9. Grünschnitt von Gewässerrändern und Wegrainen an landwirtschaftlichen Wegen soll wieder als **Landschaftspflegematerial** und somit als unbedenklich eingestuft werden. Es müssen weiter Kriterien definiert werden, welche die wirtschaftliche Entsorgung des Mahdgut anderer Straßen ermöglichen.
Wir laden Kirchengemeinden, Stiftungen und alle Landbesitzende ein, sich diesen Zielen ebenfalls anzuschließen.
**Gesetzliche Grundlagen:**
* Die Ziele zum Biotopverbund stehen seit 2002 im Bundesnaturschutzgesetz
* Nationale Strategie zur biologischen Viel­falt von 2007
* Aktionsprogramm In­sektenschutz BMU
* Europäische Wasserrahmenrichtlinie
* Natura-2000 und FFH-Richtlinie
* Wasserhaushaltsgesetz
* Landesgesetze
* BGB
* Baumschutzsatzungen
Co-Autoren: Dr. Detlev Kröger, Dr. Joachim Kamp, Georg Lüdecke, Jürgen Kruse
Baumschutzsatzung


Neue Begründung: **Können Sie sich noch an die Wegwarte erinnern?**
Früher wuchs sie, in Gesellschaft vieler weiterer Pflanzenarten, an fast jedem Wegrand.
Wegsaum.
Ihr Verschwinden steht sinnbildlich für das Schwinden der Artenvielfalt im öffentlichen Grün.
Unsere öffentlichen Grünanlagen sind zunehmend Rückzugs- und Lebensräume vieler Tier- und Pflanzenarten.
Wegeränder, Wegesäume, das Straßenbegleitgrün mit seinen Krautsäumen, Gewässer, Gräben und speziell Hecken erfüllen wichtige Lebensraumfunktionen und tragen bei entsprechend nachhaltiger, an ökologischen Erfordernissen orientierter Pflege zur Vernetzung von Lebensräumen bei.
**Sie sind damit von existentieller Bedeutung für unsere Ökosysteme.**
Die in der heutigen Praxis üblichen Maßnahmen wie Mulchen, Schlegeln, Schreddern und Häckseln führen zu einem völlig unnötigen Verlust an Insekten- und Pflanzenvielfalt im ganz großen Maßstab.
    **Die Summe aller öffentlichen Flächen ist größer als die aller Naturschutzgebiete in Deutschland.**
Flurbereinigung und mangelhafte Flächennutzungsplanung tragen signifikant und global zur Aussterbekrise bei, da sie zu **Verlust und Fehlen von Landschaftsstrukturen zur Biotopvernetzung** führen. Dadurch sind unzählige ökologisch bedeutsame Heckenstrukturen verloren gegangen, die als Biotopverbundlinien und für den Erosionsschutz unverzichtbar sind und daher im großen Maßstab neu angelegt werden müssen.
Jede Neuanlage und -pflanzung muss mit gebietsheimischen Arten erfolgen.
Artenschwund und Insektensterben zeigen die Verletzlichkeit unserer Natur und nehmen unsere öffentliche, besonders die kommunale Verwaltung und zuständige Behörden in die Verantwortung.
Etliche Kommunen haben hier bereits gute Konzepte umgesetzt, einige sind im [Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“](www.kommbio.de/das-buendnis/) organisiert.
**Baum- und Gehölzpflege**
Der oft radikale naturschutzfachlich nicht sinnvolle Umgang mit Saumgehölzen und Bäumen empört viele Menschen. Hecken werden rücksichtslos geschlegelt, geschreddert und Bäume ohne zwingenden Grund gefällt.
Haselsträucher, Schlehe, Weiden u. a. sind gerade im Frühjahr für Wildbienen und andere Bestäuber sehr wichtig und wertvolle Nahrungsgrundlage für die Insekten- und Vogelwelt.
Obwohl gesetzlich verboten, erfolgen Eingriffe sogar manchmal während der Brut- und Setzzeit - ohne Rücksicht auf die Lebensgemeinschaften, denen dann plötzlich Nahrung und Nistmöglichkeiten entzogen werden.
* Eine ökologische Gehölzpflege muss in jedem Fall unter Berücksichtigung der Lebensraumfunktion mit schonendem Gerät und zur richtigen Jahreszeit erfolgen.
* Ein abschnittsweises Vorgehen muss den Insekten- und Tierarten ein Ausweichen ermöglichen.
* Verlorene Bäume und Sträucher müssen wieder neu gepflanzt werden!
* Die Verkehrssicherheit kann und muss mit dem Ziel der Artenvielfalt vereint
werden.
**Wegeränder, Krautsäume, Saumbiotope**
Bei häufigem Mähen/ Schlegelmulchen im Jahr kann sich keine blühende Artenvielfalt mehr entwickeln.
Dort lebende Insekten werden getötet oder verlieren ihren Lebensraum.
Etliche Wildblumen- und Pflanzenarten ersticken und keimen nicht unter dem Mulch, Überdüngung ist die Folge.
Viele Wildpflanzen sind jedoch auf magere Böden angewiesen und mit ihnen verschwinden die von ihnen abhängenden Insekten.
* Wildpflanzen müssen sich zur Samenreife entwickeln können.
* Eine [naturverträgliche Mahd](www.rheinische-kulturlandschaft.de/mahdtechniken-zur-schonung-von-tieren/) sollte ein- bis zweimal jährlich nach der Samenreife erfolgen.
* Das Schnittgut muss abgetragen werden.
Mit dieser Methode der Ausmagerung werden gebietsheimische Arten am Besten gefördert!
Auch Wegeränder entlang von Äckern sind öffentliche Flächen und müssen wieder Nahrung und Lebensraum für Insekten-, Bestäuber, andere Tierarten und die typische Ackerbegleitflora bieten. Sie sollten nicht unter Pestizideinfluss geraten.
**Gewässerränder, Entwässerungsgräben, Regenrückhaltebecken**
Der Bewuchs wird oft in der heißesten Jahreszeit bodentief gemulcht. Amphibien und Insekten, die sich unter dem Grün versteckt halten, werden der Sonneneinstrahlung ausgesetzt und verenden kläglich. Fehlende Beschattung fördert schädlichen Algenwuchs im Gewässer, empfindlichere Restvegetation verbrennt, Mulchen schädigt zusätzlich.
* Breite Pufferzonen und die ökologische Pflege der Gewässerrandstreifen sind
konsequent sicherzustellen.
* Nitrat- und Schadstoffeinträge müssen reduziert werden.
* Hochwasserschutz, Gewässerökologie, Schutz der Artenvielfalt und die Regeneration der Grundwasserspiegel müssen dringend in Einklang gebracht werden.
* Die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie drängt.
Die Steuerzahlenden haben ein Recht auf naturverträgliche Maßnahmen - die Natur hat ein Recht auf Leben.
Holen wir die Wegwarte zurück!
Co-Autoren: Dr. Detlev Kröger, Dr. Joachim Kamp, Georg Lüdecke, Jürgen

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7


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