Region: Alle Bundesländer Deutschlands und deren Kreise, Städte und Gemeinden

Mehr Artenvielfalt im öffentlichen Grün!

Petition is addressed to
Petitionsreferate der Landtage aller Bundesländer, alle Kreis-, Städte- und Gemeinderäte

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  1. Launched 2020
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Petition is addressed to: Petitionsreferate der Landtage aller Bundesländer, alle Kreis-, Städte- und Gemeinderäte

Zur angeschlossenen Webseite der Petition, mit vielen Links und Informationen
Die Unterzeichnenden fordern die gezielte und effektive Förderung der Artenvielfalt auf allen öffentlichen Flächen in Deutschland durch ein geeignetes, konsequent ökologisch ausgerichtetes Grünflächenmanagement und eine Pflege, welche dieses Ziel sicherstellt. Die heute übliche Pflegepraxis schädigt häufig die Biodiversität im öffentlichen Grün und bedeutet für viele Arten Tod und Verlust von Lebensraum und Nahrung.
Bestehende Gesetze, Programme, Initiativen u.a. verfehlen bislang ihre Wirkung in der Breite, Artenschwund und Insektensterben verschlimmern sich zusehends. Die Situation ist dramatisch.
Wir möchten erreichen, dass öffentliche Flächen ökologisch sinnvoll angelegt und gepflegt werden, damit sie dazu beitragen können, das Insekten- und Artensterben in unseren Lebensräumen aufzuhalten.
Wir wenden uns an die jeweiligen Petitionsreferate der deutschen Landtage, Kreise, Städte und Kommunen sowie an alle zuständigen Behörden und Verbände.
Wir wollen gemeinsam mit engagierten BürgerInnen möglichst viel gesellschaftliche und politische Aufmerksamkeit auf dieses wichtige Thema lenken. Über Updates teilen wir Texte und Inhalte zu den Kernthemen (bitte Email Kontakt zulassen).
Die Akteure wie Grünflächenämter, Straßenbehörden, Betriebshöfe, Gewässerverbände u.a., sind aufgerufen, ihre Pflegemaßnahmen anzupassen und sie zu extensivieren im Sinne eines ökologisch sinnvollen Grünflächenmanagements, welches nachhaltig auf Verbesserung und Zuwachs von Artenvielfalt, Biotopen und Biotopverbünden ausgerichtet ist.
Die Forderungen:

  1. Der Schutz, die Förderung und Entwicklung der Artenvielfalt insbesondere durch Biotopverbundlinien wie Hecken, Säume und Raine an Wegen, Straßen, Wasserläufen, Gräben, Feld- und Waldrändern sind als zentrales Ziel des Landes, der Kreise und der Kommunen mit Priorität umzusetzen. Die Artenvielfalt öffentlicher, kommunaler Grünflächen und -anlagen muss geschützt und gefördert werden, damit sie wieder zu echten Lebensräumen werden.
  2. Auf Landes-, Kreis- und kommunaler Ebene müssen die notwendigen personellen und finanziellen Kapazitäten eingeräumt und alle Anstrengungen verstärkt werden. Diese sollen verpflichtend ein konsequent ökologisches Grünflächenmanagement ermöglichen. Lenkungsmöglichkeiten über Förderprogramme etc. sind zu ergreifen bzw. zu effektivieren.
  3. Schädigende Einträge wie Überdüngung und Pestizidverwehungen müssen effektiv reduziert werden. Dies ist zu erreichen durch die konsequente Anwendung bestehender Gesetze und Regelungen. Die Ökologisierung der Landwirtschaft durch gezieltere Unterstützung und Förderung kleinerer Betriebe und der Leistungen für den Schutz von Artenvielfalt und Natur ist dabei ein wichtiger Faktor.
  4. Der Einsatz von Pestiziden jeglicher Art auf öffentlichen Flächen ist zu verbieten, ebenso das flächenhafte Ausbringen von Insektiziden (z.B. auch BT- haltige aus der Luft!), da nachweislich massiv Nichtzielorganismen geschädigt werden. Es sind ausschließlich nützlingschonende, mechanische und biologische Maßnahmen zuzulassen (z.B. Pheromonfallen).
  5. Verbindliche gesetzliche Grundlagen, Verordnungen und Programme müssen unverzüglich eine effektive Förderung der Artenvielfalt gewährleisten! Sie sollen naturschutzfachlich überprüfte Vorgabe für alle Landschafts-, Flächennutzungs- und Bauleitplanung, Flurbereinigungsverfahren und Ausgleichsmaßnahmen sein.
  6. Natura-2000 und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sind EU-Recht und dienen als Instrument zur Biotopvernetzung, daher sind die Schutz- und Entwicklungsziele von Biotopverbünden als Bestandteil der jeweiligen Landes- und Regionalpläne umgehend und verbindlich umzusetzen!
  7. Wälder in Staats- und Landesbesitz sind als Teile unserer Ökosysteme und Biotopverbünde ökologisch zu bewirtschaften!
  8. Umsetzung und Erfolgskontrollen aller Gesetze, Programme und Maßnahmen müssen unabhängig und mit Priorität erfolgen, Gutachten sind zu erstellen. Hier liegen die größten Defizite! Die Kooperation mit den anerkannten Naturschutzverbänden soll Teil der Maßnahmen sein.
  9. Grünschnitt von Gewässerrändern und Wegrainen an landwirtschaftlichen Wegen soll wieder als Landschaftspflegematerial und somit als unbedenklich eingestuft werden. Es müssen weiter Kriterien definiert werden, welche die wirtschaftliche Entsorgung des Mahdgut anderer Straßen ermöglichen.

Wir laden Kirchengemeinden, Stiftungen und alle Landbesitzende ein, sich diesen Zielen ebenfalls anzuschließen.
Gesetzliche Grundlagen:

  • Die Ziele zum Biotopverbund stehen seit 2002 im Bundesnaturschutzgesetz
  • Nationale Strategie zur biologischen Viel­falt von 2007
  • Aktionsprogramm In­sektenschutz BMU
  • Europäische Wasserrahmenrichtlinie
  • Natura-2000 und FFH-Richtlinie
  • Wasserhaushaltsgesetz
  • Landesgesetze
  • BGB
  • Baumschutzsatzung

Reason

Können Sie sich noch an die Wegwarte erinnern? Früher wuchs sie, in Gesellschaft vieler weiterer Pflanzenarten, an fast jedem Wegsaum. Ihr Verschwinden steht sinnbildlich für das Schwinden der Artenvielfalt im öffentlichen Grün.
Unsere öffentlichen Grünanlagen sind zunehmend Rückzugs- und Lebensräume vieler Tier- und Pflanzenarten.
Wegesäume, das Straßenbegleitgrün mit seinen Krautsäumen, Gewässer, Gräben und speziell Hecken erfüllen wichtige Lebensraumfunktionen und tragen bei entsprechend nachhaltiger, an ökologischen Erfordernissen orientierter Pflege zur Vernetzung von Lebensräumen bei. Sie sind damit von existentieller Bedeutung für unsere Ökosysteme.
Die in der heutigen Praxis üblichen Maßnahmen wie Mulchen, Schlegeln, Schreddern und Häckseln führen zu einem völlig unnötigen Verlust an Insekten- und Pflanzenvielfalt im ganz großen Maßstab. Die Summe aller öffentlichen Flächen ist größer als die aller Naturschutzgebiete in Deutschland.
Flurbereinigung und mangelhafte Flächennutzungsplanung tragen signifikant und global zur Aussterbekrise bei, da sie zu Verlust und Fehlen von Landschaftsstrukturen zur Biotopvernetzung führen. Dadurch sind unzählige ökologisch bedeutsame Heckenstrukturen verloren gegangen, die als Biotopverbundlinien und für den Erosionsschutz unverzichtbar sind und daher im großen Maßstab neu angelegt werden müssen.
Jede Neuanlage und -pflanzung muss mit gebietsheimischen Arten erfolgen.
Artenschwund und Insektensterben zeigen die Verletzlichkeit unserer Natur und nehmen unsere öffentliche, besonders die kommunale Verwaltung und zuständige Behörden in die Verantwortung.
Etliche Kommunen haben hier bereits gute Konzepte umgesetzt, einige sind im Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ organisiert.
Baum- und Gehölzpflege
Der oft naturschutzfachlich nicht sinnvolle Umgang mit Saumgehölzen und Bäumen empört viele Menschen. Hecken werden rücksichtslos geschlegelt, geschreddert und Bäume ohne zwingenden Grund gefällt. Haselsträucher, Schlehe, Weiden u. a. sind gerade im Frühjahr für Wildbienen und andere Bestäuber sehr wichtig und wertvolle Nahrungsgrundlage für die Insekten- und Vogelwelt. Obwohl gesetzlich verboten, erfolgen Eingriffe sogar manchmal während der Brut- und Setzzeit - ohne Rücksicht auf die Lebensgemeinschaften, denen dann plötzlich Nahrung und Nistmöglichkeiten entzogen werden.

  • Eine ökologische Gehölzpflege muss in jedem Fall unter Berücksichtigung der Lebensraumfunktion mit schonendem Gerät und zur richtigen Jahreszeit erfolgen.
  • Ein abschnittsweises Vorgehen muss den Insekten- und Tierarten ein Ausweichen ermöglichen.
  • Verlorene Bäume und Sträucher müssen wieder neu gepflanzt werden!
  • Die Verkehrssicherheit kann und muss mit dem Ziel der Artenvielfalt vereint werden.

Wegeränder, Krautsäume, Saumbiotope
Bei häufigem Mähen/ Schlegelmulchen im Jahr kann sich keine blühende Artenvielfalt mehr entwickeln. Dort lebende Insekten werden getötet oder verlieren ihren Lebensraum. Etliche Wildblumen- und Pflanzenarten ersticken und keimen nicht unter dem Mulch, Überdüngung ist die Folge. Viele Wildpflanzen sind jedoch auf magere Böden angewiesen und mit ihnen verschwinden die von ihnen abhängenden Insekten.

  • Wildpflanzen müssen sich zur Samenreife entwickeln können.
  • Eine naturverträgliche Mahd sollte ein- bis zweimal jährlich nach der Samenreife erfolgen.
  • Das Schnittgut muss abgetragen werden.

Mit dieser Methode der Ausmagerung werden gebietsheimische Arten am Besten gefördert!
Auch Wegeränder entlang von Äckern sind öffentliche Flächen und müssen wieder Nahrung und Lebensraum für Insekten-, Bestäuber, andere Tierarten und die typische Ackerbegleitflora bieten. Sie sollten nicht unter Pestizideinfluss geraten.
Gewässerränder, Entwässerungsgräben, Regenrückhaltebecken
Der Bewuchs wird oft in der heißesten Jahreszeit bodentief gemulcht. Amphibien und Insekten, die sich unter dem Grün versteckt halten, werden der Sonneneinstrahlung ausgesetzt und verenden kläglich. Fehlende Beschattung fördert schädlichen Algenwuchs im Gewässer, empfindlichere Restvegetation verbrennt, Mulchen schädigt zusätzlich.

  • Breite Pufferzonen und die ökologische Pflege der Gewässerrandstreifen sind konsequent sicherzustellen.
  • Nitrat- und Schadstoffeinträge müssen reduziert werden.
  • Hochwasserschutz, Gewässerökologie, Schutz der Artenvielfalt und die Regeneration der Grundwasserspiegel müssen dringend in Einklang gebracht werden.
  • Die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie drängt.

Die Steuerzahlenden haben ein Recht auf naturverträgliche Maßnahmen - die Natur hat ein Recht auf Leben.
Holen wir die Wegwarte zurück!
Co-Autoren: Dr. Detlev Kröger, Dr. Joachim Kamp, Georg Lüdecke, Jürgen Kruse

Thank you for your support, Claudia Blauert, Kevelaer
Question to the initiator
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Petition details

Petition started: 12/22/2020
Collection ends: 05/30/2022
Region: Alle Bundesländer Deutschlands und deren Kreise, Städte und Gemeinden
Topic: Environment

News

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team
  • Bürgeranregung, Bürgereingabe, Bürgerantrag

    Hallo Freund*innen der Artenvielfalt!

    - Ihr seid aktiv und setzt euch für Insekten, Igel, Vögel und die heimische Artenvielfalt ein und das reicht euch nicht?
    - Ihr wollt in eurer Gemeinde etwas bewegen, wollt euch einbringen und engagieren für mehr Artenvielfalt im öffentlichen Grün?

    Wir haben zusammen eine Muster - Bürgereingabe oder Bürgeranregung erstellt, als Arbeitshilfe für die Eingabe auf kommunaler Ebene.
    Dazu könnt ihr diesen Entwurf als Textvorlage nutzen, er enthält die notwendigen Formalien, die enthalten sein sollten:
    - arbeitet den Text individuell aus und passt ihn an eure Bedingungen vor Ort an
    - fügt eigene Bilder als konkrete, aktuelle Beispiele aus eurer Gemeinde ein (das ist sehr zu empfehlen!)
    - Eure Adresse und Unterschrift bitte nicht vergessen!

    Ihr findet die Word Datei zum Download und mehr Informationen und Tipps über folgenden Weblink:
    https://www.petition-mehr-artenvielfalt-im-oeffentlichen-gruen.de/bürgereingabe

    Wer es nicht downloaden kann oder möchte, kann sich den Text aus der Webseite auch heraus kopieren, muss dann aber auf die informativen Hyperlinks verzichten.

    Informiert uns gern (s. Kontakt auf der Webseite unten) über eure Erfolge, die auf der Webseite veröffentlicht werden können!

    Mitgewirkt als Co-Autor*innen haben an der MUSTER-Bürgereingabe:
    Claudia Blauert, Georg Lüdecke, Jürgen Kruse, Dietmar Staub, Anette Klee und weitere kompetente Fachleute

    Wir wünschen Euch viel Erfolg, artenreiche Lebensräume und freuen uns auf eure Rückmeldung!
    Für das Petitionsteam:
    Claudia Blauert
  • Liebe Freundinnen und Freunde, Umwelt- und Naturschützer,
    die Biodiversitätskrise ist eine der drängendsten Herausforderungen unserer Zeit. Artenreiche Blumenwiesen und vielfältige Säume in der Landschaft und im Siedlungsraum sind die wesentlichsten Elemente, dieser Krise zu begegnen. Sie sind so wichtig und so bedroht, dass wir als bundesdeutsche Umweltschutzorganisation ihnen einen öffentlichen Kongress widmen.

    Bei den Naturgartentagen vom 3. bis 5. Februar 2023 werden Vortragende und Teilnehmende aus ganz Deutschland, der Schweiz, Österreich, Frankreich und den Benelux erwartet. Hochkarätige, wissenschaftlich fundierte und allgemeinverständliche Vorträge werden mit praktischen Workshops ergänzt. Biologen und Naturschützer geben nicht nur ihr Wissen weiter, sondern begeistern für artenreiche Wiesen und wilde Säume. Spätestens nach dem Multivisionsvortrag von Jan Haft, dem bekannten Biologen und Dokumentarfilmer, Produzent vielfach prämierter Tier- und Naturfilme, wird sich niemand mehr der Magie von Weiden und naturnahen Gärten entziehen können.

    Wo das Leben tobt – artenreiche Wiesen und wilde Säume!

    Naturgartentage 2023 – 3. bis 5. Februar – Stadthalle Hagen / Westfalen

    Die Naturgarten-Fachtagung für Laien und Profis: 7 Vorträge und 10 Workshops an 3 Tagen, Treffpunkt der Naturgartenszene aus halb Europa!

    Die Naturgartentag 2023 bieten als öffentlicher Kongress vom 3. bis 5. Februar für alle Interessierten 7 qualitativ hochkarätige Vorträge und 10 praxisnahe Workshops an 3 Tagen zu Blumenwiesen und Säumen als vielfältigste Lebensräume und Antwort auf die drängenden Fragen der Biodiversitätskrise. Die Vorträge am Freitag und Samstag können auch online verfolgt werden. Vor Ort in der Stadthalle Hagen liegt neben dem wissenschaftlich fundierten und allgemeinverständlich vermittelten Input der Schwerpunkt auf dem persönlichen Austausch. Ein attraktives Abendprogramm, der Markt der Möglichkeiten und die Hagener Nachhaltigkeitsmesse runden das Angebot ab. Das Finale der Tagung am 5. Februar mit dem Multivisionsvortrag von Jan Haft, dem bekannten Dokumen­tarfilmer, Naturschützer von Kindesbeinen an, ist zusätzlich für Tagesgäste geöffnet.

    Was? Naturgartentage 2023, öffentlicher Kongress & Fortbildung AKNW

    Wann? Freitag, 3. Februar 2023, 9 Uhr, bis Sonntag, 5. Februar 2023, 14 Uhr (gesamt oder einzeln buchbare Tage, teils auch online)

    Wo? Kongress- und Eventpark Stadthalle Hagen, Wasserloses Tal 2, 58093 Hagen

    Weitere Informationen: www.naturgartentage.de

    Interessant und spannend ist auch Markt der Möglichkeiten – insbesondere der öffentliche Sonntag!

    Ps. Wir bitten euch herzlich, diese Einladung mit eurem Newsletter zu verbreiten. Sehr gerne könnt ihr auch nur die kurze Zusammenfassung entnehmen und das beigefügte Bild verwenden. Egal wie, über jede Weitergabe dieser Veranstaltung zu unserem wichtigen Thema sind wir euch sehr dankbar. Selbstverständlich wären wir auch über eine Präsentation auf eurer Website glücklich.

    Herzlichen Dank und viele Grüße
    i.A. Sacha Sohn

    NaturGarten e.V.
    Regionalgruppe Linker Niederrhein
    Verein für naturnahe Garten- und Landschaftsgestaltung
    Reuterstraße 157, 53113 Bonn
    Vereinsregister: München Nr. 13281

    Mit den besten Empfehlungen leite ich diesen Veranstaltungshinweis weiter!
    Claudia Blauert

Es ist dringend notwendig, dass den wissenschaftlichen Erkenntnissen nun endlich Taten folgen. Da die Politiker diesbezüglich viel zu träge sind, kann nur eine Petition (hoffentlich) etwas bewegen.

No CONTRA argument yet.

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