Region: Duisburg
Wohnen

NEIN zur beschlossenen Grundsteuererhöhung B durch die rot-rot-grüne Ratsmehrheit in DUISBURG

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Regierungspräsidentin Frau Anne Lütkes, Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
8.600 Unterstützende 8.021 in Duisburg

Bearbeitungsfrist abgelaufen

8.600 Unterstützende 8.021 in Duisburg

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

09.05.2015, 21:52

Hallo liebe Gegner der Erhöhung der Grundsteuer B in Duisburg und anderswo !
Heute aus aktuellen Anlässen diese E-Mail:
1. Anlass
In der vergangenen Woche waren unsere Kölner Anwälte in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor dem OVG Münster involviert, in welchem sie Grundstückseigentümer in Verfahren wegen der Heranziehung zu Abfallgebühren gegen die Stadt Duisburg vertreten haben. Die Verhandlung hat interessante Einblicke in die Praxis der Gebührenkalkulation der Stadt Duisburg vermittelt. Wie der Presse entnommen werden konnte, hat die Stadt Duisburg, genauer die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR, eine empfindliche Niederlage einstecken müssen. Die Richter des OVG Münster bemängelten eine ganze Reihe schwerwiegender Rechtsfehler in der Gebührenkalkulation. Im Ergebnis erweist sich die Abfallgebühr in Duisburg als deutlich überhöht. Für das Verfahren gegen die Grundsteuer B ist aber dieses Ergebnis, so paradox es klingen mag, nicht förderlich. Denn die Gerichte prüfen bei der Kontrolle der Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer B die kommunale Haushaltspraxis danach, ob die Gebührensätze zu niedrig sind. Denn nur dann besteht ein Indiz dafür, dass an sich über Gebühren zu finanzierende Haushaltsstellen unzulässigerweise über Einnahmen aus der Grundsteuer B abgedeckt werden.

Dies gibt mir Anlass für folgende Frage an ALLE:

Erhebt die Stadt Duisburg keine kostendeckenden Gebühren und Beiträge für solche Leistungen, in denen sie dies nach den Bestimmungen des KAG NRW müsste ?
Könn(t)en (Ihr) Sie Beispiele benennen, in denen die Stadt Duisburg gegen die Kostenerhebungs- bzw. Kostendeckungspflicht verstößt? Es geht in erster Linie um die „Klassiker“ der kommunalen Abgaben, also Abwasser, Straßenreinigung, Straßenausbau-, Friedhofsgebühren, die nach dem KAG abgerechnet werden, anderes ist aber auch gefragt.
Zur Erinnerung:
Der Stadt fehlten für das Haushaltjahr 2015 "nur" rund 10,6 Mio. Euro.
Trotzdem wurden in Duisburg keine Bäder und Bibliotheken geschlossen werden, geschweige denn von anderen Sparmöglichkeiten Gebrauch gemacht oder Eintrittsgelder (Oper) oder Mieteinnahmen (z.B. Cafe Movies, etc.) erhöht, Geschäftsführergehälter gekürzt.
Um den Haushalt auszugleichen, wurde stattdessen phantasielos die Grundsteuer B um 23% von bisher 695 auf nunmehr 855 Punkte erhöht.
Damit gehört Duisburg nun zu den Gemeinden mit den höchsten Steuersätzen in ganz Deutschland.
Eine Stadt, die ihrer Verpflichtung zur Einnahme von Gebühren und Beiträgen nicht nachkommt, darf die entstehenden Finanzlücken nicht über Steuern auf die Bürger abwälzen.
Nach dem Kommunalabgabengesetz sind alle Kommunen zur Erzielung der ihnen zustehenden Einnahmen verpflichtet.
An erster Stelle stehen dabei Gebühren und Beiträge, welche die Gegenleistung für eine von der Kommune erbrachte Leistung darstellen.
Die Stadt Duisburg erzielt keine kostendeckenden Gebühren und Beiträge in Bereichen, in denen sie hierzu gesetzlich verpflichtet ist.
Das muß belegt werden. Ihr/Sie seid/sind gefordert. Damit steht/fällt der Prozess.
Weitere Infos und Geschehnisse auf facebook in der Gruppe DUISBURG INITIATIV GEGEN GRUNDSTEUERERHÖHUNG (DIGG) www.facebook.com/groups/grundsteuer/

2. Anlass
OB Sören Link schürte HASS auf FLÜCHTLINGE am 7.Mai 2015 im Interview:

www.sueddeutsche.de/politik/ob-soeren-link-am-rande-unserer-kapazitaeten-1.2469255

"Man kann es aber selbst dem Gutwilligsten kaum noch erklären, dass wir mit dem Kita-Ausbau kaum hinterherkommen, Schulen und Straßen nicht sanieren können, weil wir gezwungen sind, die Lasten zu tragen, die entstehen, wenn wir Menschen, die aus Krieg, Not und Unterdrückung zu uns gekommen sind, menschenwürdiges Wohnen ermöglichen wollen."
Für menschenwürdiges Wohnen engagiert sich der Flüchtlingsrat Duisburg.
Bitte unterstützt dessen Petiton:
Einführung von verbindlichen Mindeststandards bei der Unterbringung von Geflüchteten in Duisburg auf:
www.change.org/p/rat-der-stadt-duisburg-einf%C3%BChrung-von-verbindlichen-mindeststandards-bei-der-unterbringung-von-gefl%C3%BCchteten-in-duisburg?recruiter=65343507&utm_source=share_petition&utm_medium=facebook&utm_campaign=share_facebook_responsive&utm_term=des-md-no_src-no_msg&fb_ref=Default

Ganz herzlichst
Frank S. Oynhausen


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern