Regija: Walheim

NEIN zur Klärschlammverbrennung am Standort Walheim / FÜR eine nachhaltige Umgestaltung

Peticija je upućena
Gemeindeverwaltungsverband Besigheim

3.464 Potpisi

Podnosilac peticije nije podnio peticiju.

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Podnosilac peticije nije podnio peticiju.

  1. Pokrenut 2021
  2. Kolekcija završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Neuspješno

Novosti

18. 05. 2024. 14:15

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

wir möchten Sie über den aktuellen Stand und die nächsten Schritte im Genehmigungsverfahren der geplanten Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) in Walheim informieren.

Einwendungen und Erörterungstermin:
Insgesamt sind 731 Einwendungen beim Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) eingegangen. Der Erörterungstermin wurde auf den 24. Juni 2024 im Forum am Schlosspark in Ludwigsburg verschoben.
Beginn ist um 10 Uhr, Einlass ab 9 Uhr. Der Termin kann bei Bedarf an den Folgetagen fortgesetzt werden. Der Termin wurde wegen zahlreicher Einwendungen und hoher Teilnehmerzahl von Walheim nach Ludwigsburg verlegt. Die Initiative „Bürger im Neckartal“ bedauert dies, da es für Betroffene aus Walheim die Teilnahme erschwert, hofft aber trotzdem auf viele Teilnehmer.

Teilnahme und Vollmachten:
Die Veranstaltung ist öffentlich. Rederecht erhalten nur persönlich Anwesende, die Einwendungen beim RPS geltend gemacht haben. Sie können auch Dritte mit der Vertretung Ihrer Einwände beauftragen. Eine Vollmacht mit namentlicher Nennung der Bevollmächtigten muss spätestens zwei Wochen vorher an das RPS gesendet werden (Adresse: RPS, Ref. 54.1, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart oder per E-Mail an abteilung5@rps.bwl.de).

Vollmachtvorlage:
Eine Mustervorlage für die Vollmacht können Sie unter buergerimneckartal.de herunterladen. Bitte passen Sie die roten Textpassagen mit Ihren individuellen Daten an. Senden Sie die Vollmacht ebenfalls an die von Ihnen benannten Bevollmächtigten zur Kenntnis.

Aktueller Stand:
Das Umweltnetzwerk hat Fehler und Rechtsverstöße im EnBW-Antrag festgestellt und zusätzliche Argumente gegen die Genehmigung eingebracht. Dank der vielen Spenden war diese Unterstützung möglich. Die Bewertung liegt nun beim RPS.

Das RPS hat ein Zielabweichungsverfahren eingeleitet, da der EnBW-Plan dem Regionalplan widerspricht. Walheim, Kirchheim, Gemmrigheim und der Gemeindeverwaltungsverband Besigheim haben sich ablehnend geäußert. Der Verband Region Stuttgart (VRS) hat sich ebenfalls gegen die Zielabweichung ausgesprochen und EnBW zur Prüfung anderer Standorte aufgefordert. Die Entscheidung im Zielabweichungsverfahren trifft das RPS unabhängig vom Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).

www.buergerimneckartal.de/
rp.baden-wuerttemberg.de/rps/presse/artikel/immissionsschutzrechtliches-genehmigungsverfahren-klaerschlammheizkraftwerk-walheim-eroerterungstermin/

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und hoffen auf eine starke Teilnahme am Erörterungstermin.

Mit freundlichen Grüßen


27. 04. 2024. 02:06

Nach Ablauf der Einwendungsfrist am 26.03.2024 sind ca. 700 Einwendungen beim Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) eingegangen. Viele Eingangsbestätigungen wurden und werden deshalb erst jetzt verspätet verschickt, soweit darum ausdrücklich gebeten wurde.

Die von der Initiative Bürger im Neckartal (BI) eingebundenen Sachbeistände haben zudem Fehler und Rechtsverstöße in dem Antrag der EnBW festgestellt und viele zusätzliche, stichhaltige Argumente gegen eine Genehmigung geliefert. Dank einer großen Zahl an Spendern wurde diese Unterstützung möglich. Die Bewertung der Einwendungen liegt jetzt beim RPS.

Das RPS hat parallel dazu ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren eingeleitet, da der Planantrag der EnBW im Widerspruch zum bestehenden Regionalplan („Vorranggebiet für regional bedeutsame Kraftwerksanlagen“) steht. Die Gemeinden Walheim, Kirchheim, Gemmrigheim und der Gemeindeverwaltungsverband Besigheim haben sich im Anhörungsverfahren dazu inzwischen ablehnend geäußert, die Gemeinde Walheim sogar mit einer juristischen Stellungnahme einer Rechtsanwaltkanzlei.

Selbst der Verband Region Stuttgart (VRS), zuständig für den Regionalplan, hat sich in der Sitzung seines Planungsausschusses am 10.04.2024 für die Stellungnahme des VRS an das RPS einstimmig gegen eine Zielabweichung ausgesprochen und die EnBW zu einer erneuten Prüfung möglicher anderer Standorte aufgefordert.

Die Entscheidung im Zielabweichungsverfahren liegt allerdings beim RPS als zuständige Behörde und wird parallel und unabhängig vom Genehmigungsantrag der EnBW nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) getroffen.
___

Wie geht es weiter?

Der in Walheim angesetzte Erörterungstermin im Genehmigungsverfahren nach BImSchG wird nach noch unbestätigten Hinweisen nicht wie vom RPS angekündigt am Dienstag 14.5.2024 stattfinden, sondern voraussichtlich auf die zweite Junihälfte verschoben werden. Die Veranstaltung ist öffentlich, Rederecht erhalten allerdings nur die Teilnehmenden, die Einwendungen beim RPS geltend gemacht haben. Wichtig ist, dass alle Einwendenden, die den Termin nicht persönlich wahrnehmen können oder Dritte mit der Vertretung ihrer Einwände beauftragen wollen, entsprechende Vollmachten mit namentlicher Nennung der Vertretenden an das RPS schicken (gleiche Adresse wie die Einwendung). Die Vollmacht sollte dort spätestens 2 Wochen vorher vorliegen.

Sollte das RPS sich für eine Verschiebung des Erörterungstermins entscheiden, wird es über die Gemeindeverwaltungen und die Presse darüber informieren. Außerdem wird die Initiative „Bürger im Neckartal“ einen Hinweis auf unserer Internetseite www.buergerimneckartal.de bekanntgeben.








24. 02. 2024. 07:56

Sie möchten eine Einwendung gegen die geplante Klärschlammanlage einreichen, wissen aber nicht wie? Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorhaben an zwei Info-Abenden.

Do, 29.02. um 19 Uhr im Gasthaus „Zur Post“, Walheim
Do, 07.03. um 19 Uhr im Restaurant der Wasenhalle, Gemmrigheim

Wir helfen Ihnen bei der Formulierung Ihrer persönlichen Einwendung entweder noch am jeweiligen Info-Abend oder bei einem gesonderten Treffen in den Folgetagen.

Wir haben Argumente nach Themen-Schwerpunkten zusammengestellt, die gegen die Klärschlammverbrennungsanlage am Standort Walheim sprechen. Die Argumente können Sie gerne für Ihre Einwendung nutzen – als Argumentationshilfe oder als Vorlage für Ihren Text, ob 1:1 übernommen, ergänzt oder in abgeänderter Form.

Die Argumente finden Sie auf unserer Homepage:
www.buergerimneckartal.de/einwendungen

Die Einreichungsfrist für die Einwendungen ist der 26.3.2024.

Wir heißen Sie an den beiden Abenden herzlich willkommen und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.
Bürger im Neckartal



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