Info 12: Offener Brief an den Stadtrat Augsburg zur Standortentscheidung
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
wir haben gestern einen Offenen Brief (siehe Anhang) an den Augsburger Stadtrat versendet. Darin fordern wir ein transparentes, ergebnisoffenes Verfahren zur Standortwahl für den Neubau des Universitätsklinikums Augsburg noch vor Eröffnung des Bauleitverfahrens.
Wir appellieren an den Stadtrat, sich in dieser zentralen Frage nicht das Heft des Handelns aus der Hand nehmen zu lassen. Eine solche Entscheidung muss auf einer fachlich belastbaren Grundlage und unter Einbeziehung der Öffentlichkeit getroffen werden – insbesondere mit Blick auf die gravierenden Auswirkungen auf Klima, Stadtentwicklung, Umwelt und die medizinische Versorgungssicherheit.
Hinweis: Am Mittwoch, den 23. Juli 2025 um 19:00 Uhr, findet im Zeughaus Augsburg (Reichlesaal) eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, bei der wir unsere Position und die Argumente zum Offenen Brief vorstellen werden.
Info 11: Raumverträglichkeitsprüfung abgelehnt - Info-Veranstaltung am 23.7. im Zeughaus
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
am 4. Juni hatten wir die Regierung von Schwaben aufgefordert, eine vergleichende Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für die beiden möglichen Klinikstandorte durchzuführen.
Nun liegt die Antwort der Behörde vor: Die Regierung von Schwaben sieht keine Notwendigkeit für eine RVP. Die Begründung ist im Zeitungsartikel der Augsburger Allgemeinen nachzulesen:
Was im Artikel jedoch nicht erwähnt wird: Bereits im Januar hatte die Regierung geprüft, ob für den Klinikneubau eine RVP erforderlich ist – allerdings ausschließlich für das Baufeld „West“. Unsere Forderung, auch den Standort „Ost“ vergleichend mit einzubeziehen, wurde grundsätzlich mit der Begründung abgelehnt, es gebe nur für „West“ einen entsprechenden „kommunalen Planungs- und Realisierungswillen“. Dieser leite sich aus dem Beschluss des Lenkungsausschusses vom Juli 2024 ab. Zudem sei „West“ im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Augsburg für eine Kliniknutzung vorgesehen.
Beides ist aus unserer Sicht problematisch:
➡️ Der Klinikpark ist im FNP als Grünfläche ausgewiesen – in Übereinstimmung mit den städtischen Leitlinien für Klima- und Freiraumschutz der Stadt Augsburg:
- Grün- und Freiflächenentwicklungskonzept (2022)
- Stadtklimaanalyse (2023)
- Klimawandel-Anpassungskonzept (2022)
- Baumschutzverordnung Augsburg (2020)
➡️ Der Augsburger Stadtrat war an der Standortfestlegung nicht beteiligt. Die Entscheidung fiel im Lenkungsausschuss – ohne öffentliche Debatte, ohne Einbindung der Nachbarkommunen.
➡️ Gerade im Standortvergleich offenbaren sich beim Standort „West“ erhebliche Konflikte mit den Zielen der Raumordnung – insbesondere in Bezug auf Klima, Umwelt und Flächensparen.
➡️ Im anstehenden Bauleitverfahren wird der Stadtrat keine echte Wahlmöglichkeit zwischen Ost und West haben. Ohne eine ausgearbeitete Ost-Variante und unter dem Druck eines vermeintlichen Zeitvorteils bleibt dem Gremium faktisch nur die Möglichkeit, den Standort West abzusegnen – obwohl dieser aus klima- und stadtentwicklungspolitischer Sicht hoch problematisch ist.
Auf unsere ausführlichen Sachargumente geht das Ablehnungsschreiben der Regierung von Schwaben nicht ein. Unsere Rechtsanwältin prüft nun die weiteren Schritte.
📣 Info-Veranstaltung am 23. Juli um 19:00 Uhr im Zeughaus Augsburg 📣
▶️ Uniklinik Neubau bedroht Klinikpark ◀️
Was ist konkret geplant?
Welche Argumente sprechen aus fachlicher Sicht für den Alternativstandort im Osten?
Was bedeutet die abgelehnte Raumordnungsprüfung für das weitere Verfahren?
Wie kann sich die Öffentlichkeit einbringen?
Diesen und weiteren Fragen widmen wir uns in unserer öffentlichen Info-Veranstaltung:
Die Augsburger Allgemeine und der Donaukurier haben über unsere Forderung an die Regierung von Schwaben nach einer Raumverträglichkeitsprüfung ausführlich berichtet. Eine Rückmeldung der Behörde steht bislang noch aus.
Die V-Partei (Stadtrat Roland Wegner) hat einen Antrag auf ein Ratsbegehren zur Standortfrage in den Augsburger Stadtrat eingebracht. Sie begründet dies damit, dass dem Stadtrat beim Grundsatzbeschluss im November 2024 wesentliche Informationen nicht vorlagen – etwa die ablehnenden Stellungnahmen der Umweltfachbehörden zur „Bauvariante West“.
Dem Antrag beigefügt ist auch unsere ausführliche Stellungnahme des BUND Naturschutz, die wir ebenfalls dem Schreiben zur Raumverträglichkeitsprüfung beigelegt haben.
Auch die ÖDP hat reagiert: Stadtrat Christian Pettinger hat eine offizielle Anfrage an die Stadtregierung gestellt. Er fordert Aufklärung darüber, ob tatsächlich eine ergebnisoffene Bewertung der Standortalternativen erfolgt ist – und welche naturschutzfachlichen Werte der Klinikpark besitzt. Zudem will er wissen, wie die Stadt mit unserer Petition umzugehen gedenkt.
▶️ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Antrag für neuen Klinikpark
Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die ökologische und klimatische Bedeutung des Klinikparks erkannt. Wohl nicht zuletzt aufgrund des wachsenden Protests fordert sie inzwischen, im Falle einer Bebauung im Westen einen „Wiederaufbau“ des Patientenparks im Osten zu prüfen – auf dem Gelände der früheren Kinderklinik und der heutigen Parkplätze (siehe Augsburger Allgemeine vom 10.6.2025). Eine klare Ablehnung der Bebauung des Klinikparks bleibt jedoch aus.
Info 9: Forderung einer Raumverträglichkeitsprüfung an die Regierung von Schwaben übermittelt
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
wir haben in dieser Woche einen wichtigen Zwischenschritt auf unserem Weg der Forderung nach einer ergebnisoffenen Standortwahl für den Neubau der Uniklinik erreicht.
Der BUND Naturschutz in Bayern e. V. hat am 4. Juni 2025 über eine auf Umwelt- und Planungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei die Regierung von Schwaben offiziell aufgefordert, eine Raumverträglichkeitsprüfung (Raumordnungsverfahren) für den geplanten Neubau des Universitätsklinikums Augsburg einzuleiten. In einem solchen Verfahren müssen beide in Frage kommenden Standorte – das östliche und das westliche Baufeld – gleichwertig und unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Nachbarkommunen geprüft und bewertet werden.
Alle Informationen hierzu finden Sie in unserer beigefügten Pressemitteilung.
Die beauftragte Kanzlei hat die Voraussetzungen für eine Raumverträglichkeitsprüfung (Raumordnungsverfahren) bereits umfassend dargelegt und unterstützt uns nun auch bei den nächsten rechtlichen Schritten – etwa im Austausch mit den Behörden und bei der Vorbereitung weiterer Einwendungen oder Verfahren. Die juristische Begleitung ist mit erheblichen Kosten verbunden. Daher möchte ich Sie noch einmal an den Spendenaufruf erinnern.
👉 Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Spende – jeder Beitrag zählt!
💶 SPENDENKONTO bei der Sparkasse Augsburg:
BUND Naturschutz Kreisgruppe Augsburg
IBAN: DE19 7205 0000 0000 2342 94
Stichwort: Neubau Uniklinik
Wenn Sie eine Spendenquittung benötigen oder Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit besten Grüßen
Dr. Dietmar Kuhlmann
für die Ortsgruppe Neusäß/Aystetten
BUND Naturschutz in Bayern e.V.