Niederkassel: Hundekotbeutel erhalten – für ein sauberes und tierfreundliches Stadtbild!

Petition richtet sich an
Bürgermeister Matthias Großgarten und Rat der Stadt Niederkassel

927 Unterschriften

Sammlung beendet

927 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Juni 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 12.07.2025
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

19.07.2025, 15:32

Zunächst einmal vielen Dank an unseren Bürgermeister Matthias Großgarten, der unserer Bitte um eine Stellungnahme bereits am ersten Tag nachgekommen ist.

Ich möchte seine Rückmeldung – und wenn möglich auch weitere Stellungnahmen aus dem Stadtrat – etwas einordnen, damit sich niemand von unseren Unterstützern verunsichern oder eingeschüchtert fühlt.
Aus zeitlichen Gründen kann ich leider nicht garantieren, dass ich jede einzelne Stellungnahme ausführlich kommentieren werde – aber ich hoffe, dass sich viele Argumente wiederholen und dadurch gemeinsam entkräften lassen.

✅ 1. „Die Bereitstellung von Hundekotbeuteln ist eine freiwillige Leistung, keine gesetzliche Pflicht.“
Das ist korrekt. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für Kommunen, kostenlose Hundekotbeutel bereitzustellen. Die Pflicht zur Beseitigung von Hundekot liegt bei den Haltern selbst (§ 2 LHundG NRW), nicht bei der Stadt.

✅ 2. „Die Pflicht zur Entfernung von Hundekot liegt gesetzlich beim Hundehalter – unabhängig vom Vorhandensein von Beuteln.“
Auch das stimmt. Nach § 2 Abs. 2 des Landeshundegesetzes NRW sind Hundehalter verpflichtet, durch ihre Tiere verursachte Verunreinigungen unverzüglich zu entfernen – unabhängig davon, ob die Stadt Beutel bereitstellt oder nicht.

⚠️ 3. „Einige Bürger nehmen große Mengen Beutel auf Vorrat – das widerspricht dem Zweck der Spender.“
Diese Aussage basiert auf subjektiven Beobachtungen, für die bislang keine belastbaren Daten vorliegen. An den Beutelspendern, die ich regelmäßig passiere, ist dieses Verhalten nicht aufgefallen. Falls übermäßige Entnahmen tatsächlich ein Problem darstellen, ließe sich dies durch eine monatliche Begrenzung der Beutelmenge lösen – sind die Beutel aufgebraucht, bleibt der Spender eben leer.

⚠️ 4. „Die Beutel kosten die Stadt 6.000 Euro pro Jahr, hinzu kommt logistischer und personeller Aufwand.“
Die Zahl an sich stimmt, aber die Belastung für den Bauhof dürfte überschaubar sein. Ich habe mich damals direkt an den Bauhof gewendet und erfahren, dass die Spender im Zuge anderer Tätigkeiten – wie der Müllentsorgung – mit befüllt werden. Ein Beutel wiegt etwa 2 g, das ergibt bei 600.000 Stück ein Gesamtgewicht von ca. 1.200 kg und ein Volumen von rund 600 Litern – flach gepackt etwa vier 120-Liter-Tonnen oder eine halbe Europalette. Lagerung und Handling sollten also kein logistisches Problem darstellen.

⚠️ 5. „In Zeiten knapper Kassen müssen Städte priorisieren – z. B. für Straßen, Kitas, Sicherheit.“
Prinzipiell nachvollziehbar. Aber 6.000 Euro entsprechen bei einem Haushalt von über 130 Millionen Euro lediglich 0,0046 %. Gleichzeitig werden Hundehalter mehrfach belastet: neben der Grundsteuererhöhung auch durch eine Erhöhung der Hundesteuer um rund 10 %. Es trifft also eine bereits stark beanspruchte Gruppe.

✅ 6. „Aus der Hundesteuer ergibt sich kein Anspruch auf Kotbeutel – sie deckt nur einen Teil der Hundekosten.“
Das ist korrekt. Die Hundesteuer ist eine Aufwandssteuer (§ 3 Abs. 1 KAG NRW) und nicht zweckgebunden. Ein Anspruch auf Beutel oder andere Gegenleistungen besteht daher nicht.

⚠️ 7. „Hunde verursachen erhebliche Folgekosten für Städte – z. B. Reinigung, Fundtiere, Tierheim, Ordnungsmaßnahmen.“
Ohne belastbare Zahlen lässt sich diese pauschale Aussage nicht nachvollziehen. Die Stadt Niederkassel nimmt jährlich über 335.000 Euro durch die Hundesteuer ein. Persönlich habe ich noch nie erlebt, dass die Stadtreinigung wegen eines einzelnen Hundehaufens ausrückt.
Zudem ist es nicht sachgerecht, die Kosten für das Tierheim allein den Hundehaltern zuzurechnen – schließlich betrifft die Versorgung von Fund- und Haustieren verschiedenster Art die Allgemeinheit.
Der Bund der Steuerzahler stuft die Hundesteuer als Bagatellsteuer ein und fordert ihre Abschaffung – das deutet darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten pro Hund kaum ins Gewicht fallen.

⚠️ 8. „Es gibt viele uneinsichtige Hundehalter, die Probleme verursachen und den Ruf aller schädigen.“
Sicher gibt es einzelne schwarze Schafe. Das rechtfertigt jedoch nicht die Streichung einer kompletten Serviceleistung – vor allem, da sie die große Mehrheit verantwortungsvoller Hundehalter mitbestraft.


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