Région: Allemagne
Agriculture

Ortsübliche Emissionen des Landlebens als kulturelles Erbe schützen

La pétition est adressée à
Kultusministerien der Länder & Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages
70 161 Soutien 69 202 en Allemagne

Collecte terminée

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  1. Lancé 2020
  2. Collecte terminée
  3. Soumis le 22/02/2022
  4. Dialogue avec le destinataire
  5. Décision

17/09/2022 à 19:32

Liebe Unterzeichnende der Petition „Sinneserbe Landleben als Kulturgut schützen“,

während unsere Petition weiter im Petitionsausschuss des BUNDESTAGES geprüft wird, ist die erste Stellungnahme eines Bundestagsabgeordneten eingetroffen und ich hoffe es werden noch viele, für eine öffentliche, transparente Diskussion, folgen.

Sie erscheinen dann immer hier:
www.openpetition.de/petition/stellungnahme/ortsuebliche-emissionen-des-landlebens-als-kulturelles-erbe-schuetzen

Parallel dazu wird derzeit das Thema „Sinneserbe“ der Bundesratsinitiative des Landtags Bayerns in den Ausschüssen des BUNDESRATS diskutiert.

Der Agrarausschuss tagte am 29.08.22 und die Länder (vertreten durch Ausschussmitglieder unterschiedlicher Parteien) stimmten wie folgt ab:

Für den Schutz des Sinneserbes des Landlebens stimmten mit „Ja“:
BW, BY, NW, ST und SH

Entfaltungen: MV und NI

Die anderen neun Bundesländer (HE, BE, BB, HB, HH, RP, SL, SN und TH) stimmten leider dagegen.

Der federführende Umweltausschuss tagte ebenfalls schon am 01.09.22. Hier liegt mir aber noch kein Ergebnis vor.

Die Drucksache 345/22 der Bundesratsinitiative Bayerns steht derzeit noch auf „noch nicht beraten“.

Hier kann man die Tagesordnungspunkte der Sitzungen einsehen:
www.bundesrat.de/DE/termine/ausschuss-termine/ausschuss-termine.html

Auf der Tagesordnung der letzten Plenarsitzung am 16.09.22 war die Bundesratsinitiative daher noch nicht.

Zwischenzeitlich gibt es auch im Landtag von Brandenburg den Antrag einer Bundesratsinitiative zum Schutz des Sinneserbes, der am Freitag den 16.09.22 beschlossen wurde und in den Umweltausschuss zur Diskussion gebracht werden soll.
www.bvb-fw-fraktion.de/2022/09/16/antrag-kulturgut-sinneserbe-schuetzen-einstimmig-in-ausschuss-ueberwiesen/

Die nächste Plenarsitzung des BUNDESRATS ist am 07.10.22, also noch etwas Zeit hier die entsprechenden Abgeordneten um Unterstützung zu bitten.

Besonders die Enthaltungen in NI und MV, aber auch alle Bundesländer die mit „nein“ stimmten- hier derzeit auch noch Brandenburg!,, können gerne von jedem Einzelnen nochmals angeschrieben werden, um ihnen eventuell bestehende Ängste zu nehmen.

Es soll ja wirklich nur das „Normale“, welches in einem mehrjährigen Rechtsstreit dann sowieso durch BGB 906 und der TA-Lärm geschützt wäre,, einen vorgelagerten Schutz als Kulturgut erhalten.

Es geht in erster Linie um die Reduzierung sinnloser, mehrjähriger Gerichtsverfahren und somit auch um das Bewahren der Ortsüblichkeit und dem Schutz von Dorfcharakter und Arterhalt sowie möglicher Selbstversorgung.

Quasi ein leichter Druck auf die Akzeptanz und Duldung, wie sie 2011 in Bezug auf „Kinderlärm“ auch schon im BImSchG erfolgte und somit die Klagen diesbezüglich zurück gingen.

Auf der Seite des Bundestages aber auch des Bundesrates, findet man seine zuständigen Abgeordneten- meist die Minister und Umweltminister des jeweiligen Bundeslandes oder entsprechende „Entsandte“.

Der Weg ist Teil des Ziels!
Jede Pressemitteilung, Berichterstattung und zuletzt auch die politischen Debatten bringen die Problematik in die Öffentlichkeit und tragen so hoffentlich ebenfalls zur Öffnung und Toleranz gegenüber Tierlauten und Gerüchen bei!

GEMEINSAM können wir was bewirken, also bitte aktiv bleiben!

Eure
Silvia Stengel


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