Prüfung Alternative zu Entfall von Parkplätzen in Kölner Innenstadt

Petition richtet sich an
Bürgermeister Julie Cazier

1.760 Unterschriften

95 %
1.325 von 1.400 für Quorum in Köln Köln-Innenstadt (Stadtbezirk) Köln Köln-Innenstadt (Stadtbezirk)

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  1. Gestartet 28.03.2026
  2. Sammlung noch > 4 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

27.04.2026, 12:55

Unterschriftenanzahl und Rechtslage zu "Enge und übersichtliche Straßen" aktualisiert, Forderung Einzelfallbetrachtung ergänzt und Begründung gekürzt, da Zeichenanzahl überschritten.


Neue Begründung:

Die Rechtslage in Deutschland bzgl. enger und unübersichtlicher Straßen und der Mindestfahrbahnbreite ist eben nicht so eindeutig, wie die Stadt Köln behauptet. Der ausgewiesene Verkehrsexperte Markus Herbst weist in einem Artikel von 2021 (aktualisiert 2025) auf der Internetseite www.StVO2go.de darauf hin, dass nach der Rechtsprechung eine Straße nur in Abhängigkeit von den besonderen örtlichen Umständen als eng und unübersichtlich eingestuft werden kann und demnach eine Einzelfallbetrachtungerforderlich sei! Es kommt laut dem Experten darauf an, was für Fahrzeuge überwiegend durch die Straße fahren und wie häufig (z.B Anwohner-PKW in ruhigem Wohnviertel). Auch gerade verlaufende Einbahnstraßen und ob das Parken nur einseitig erlaubt ist und auf der gegenüberliegenden Seite lediglich ein Gehweg ohne Verkehrshindernisse liegt, spielt demnach eine Rolle. Sicherheitsräume sind nur zu haltenden/parkenden Autos und Verkehrshindernissen nach §32 StVO erforderlich. Dadurch sei eine Reduzierung der Mindestfahrbahnbreiten möglich. Laut einem Beschluss des VGH in Bayern aus dem Jahr 2019 sogar auf ca. 2,5 m. Nach anderen Rechtsprechungen liegen enge Straßen bei einer Unterschreitung von erst 3,0 m vor. Diese 5cm könnten in der Einzelfallbetrachtung ausschlaggebend sein.sein.Die Entscheidung die Parkflächen gänzlich zu entfernen, trifft in erster Linie die Anwohner und Anwohnerinnen, denen schon jetzt unzureichende Parkmöglichkeit zur Verfügung stehen, obwohl die Kosten für einen Bewohnerparkausweis im Gegenzug in den letzten Jahren von 30 auf über 100€ drastisch erhöht wurden.Ferner führt der Wegfall von Parkplätzen unweigerlich dazu, dass Mietpreise für private Stellplätze oder Garagen ebenfalls drastisch steigen werden. Gemäß Information auf Ihrer Website www.Stadt-Koeln.de/artikel/74431 prüft die Stadt Köln weitere Begleitmaßnahmen zur Abmilderung des Parkdrucks und Schaffung von Mobilitätsalternativen.Dazu zählt die Ausweitung des reservierten Bewohnerparkens. Als erste Maßnahme wird das Umwandeln von Kurzzeitparkplätzen in reservierte Bewohnerparkplätze genannt. Hier stellt sich die Frage, ob diese Kompensationsmaßnahme überhaupt in Kraft tritt und wann genau. Ohne diese Maßnahme ist es faktisch nicht möglich den Anwohnern und Anwohnerinnen Stellflächen für ihre PKW unmittelbar ab dem 13.04.26 (Beginn der Baumaßnahmen) zur Verfügung zu stellen.Weiterhin sollen in den Abend- und Nachtstunden Parkplätze oder Ladezonen ausschließlich für Bewohner und Bewohnerinnen reserviert werden. Diese Maßnahme ist deutlich zu kurz gedacht, da den Anwohnern oder Anwohnerinnen, die nicht täglich ihren PKW nutzen (z.B. aus Umweltschutzgründen, im Krankheitsfall oder in urlaubsbedingter Abwesenheit) diese Maßnahmen nicht weiterhelfen, da er PKW tagsüber nicht abgestellt werden kann.Darüber hinaus wird die Mehrfachnutzung von (überwiegend privaten) Parkplätzen und Stellflächen genannt, z.B. Parkflächen von Supermärkten, Firmen, Kirchen, Sportvereinen und städtischen Einrichtungen. Jedoch besteht im Moment nur ein einziges Pilotprojekt in Bilderstöckchen und Ehrenfeld wonach das Parken auf Stellflächen von Supermärkten abends und nachts ermöglicht wird. Bei Erfolg soll diese Maßnahme auf weitere Standorte ausgeweitet werden. Aber auch diese Maßnahme hilft, wie die zuvor genannte Maßnahme, vielen Anwohnern und Anwohnerinnen nicht weiter, da tagsüber das Parken schlichtweg auf diesen Stellflächen nicht möglich ist. Die Stadt Köln möchte diese Mehrfachnutzung durch einen Austausch am Runden Tisch anregen und unterstützen. Da eine Entscheidung über die Mehrfachnutzung jedoch den Eigentümern obliegt und lediglich Gespräche dazu stattfinden, ist fraglich, ob diese Maßnahme gegenwärtig überhaupt zur Kompensation des Entfalls von Parkplätzen beitragen kann. Zudem wälzt die Stadt Köln eine Lösungsfindung auf Dritte ab.Ich fordere die Stadt Köln zu folgenden Punkten auf:

  1. Durchsetzung der Parkverbotsregelung, wenn durch parkende Fahrzeuge die Mindestfahrbahnbreite von 3,05m nicht gewährleistet wird (Bußgeld oder im Falle einer Behinderung Abschleppen).
  2. Einzelfallbetrachtung und Prüfung von baulichen Maßnahmen, die dem Wegfall von Parkplätzen entgegenwirken, wie z.B. Parken längs mit zwei Rädern auf dem Gehweg mit Verkehrsschild 315 und Kennzeichnung der Parkplätze auf Fahrbahn und Gehweg und Fahrbahnverbreiterung etc.
  3. Bis der Punkt 2 geprüft und ggf. umgesetzt wird: Ausweisung der Parkplätze für Fahrzeuge mit maximaler Breite von max. 1,9m.
  4. Kurzfristige Umwandlung von Kurzzeitparkplätzen in striktes reserviertes Bewohnerparken ab dem 13.04.26. 

Laut Informationsschreiben vom 27.03.26 sollen bereits im Februar 2026 den Anliegern und Anliegerinnen mitgeteilt worden sein, dass die Stadt Köln verkehrliche Anpassungen im Griechenmarktviertel vornehmen wird. Diese Aussage ist nicht wahrheitsgemäß. Ich habe keinerlei Informationen im Februar erhalten.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.429 (1.190 in Köln Köln-Innenstadt (Stadtbezirk))


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