15.05.2026, 11:56
Ergänzung neuer Erkenntnisse und Formulierung des finalen Petitionstext.
Neuer Petitionstext:
Update 04.05.26: Aktuell ca. 1.776 Unterschriften, davon 1.332 aus dem Bezirk Innenstadt!Das Griechenmarkt- und das Pantaleonsviertel sind erst der Anfang! Andere Viertel werden folgen! Seit 13.04.26 werden bereits Fahrbahnmarkierungen für Behindertenparkplätze, Parkscheinautomaten usw. enfternt! Bitte Familie, Freunde, Kollegen und Kolleginnen, Nachbarn, Vereinsmitglieder und -mitgeliederinnen vor allem aus dem gesamten Bezirk Innenstadt motivieren die Petiton zu unterzeichnen (alle Veedel der Altstadt Nord, Neustadt Nord, Altstadt Süd, Neustadt Süd und Deutz).Es ist zu erwarten, dass weitaus mehr realistisch genutzte Parkplätze entfallen werden! Anstatt wie von der Stadt Köln im Informationsschreiben vom 27.03.26 angegeben werden nicht nur 72 Parkplätze entfallen, sondern voraussichtlich 92 Parkplätze! In der gesamten Innenstadt werden demnach schätzungsweise nicht 450, sondern eher 550-600 Parkplätze entfallen. Eine ausführliche Dokumentation der Begehung vom 12.04.2026 mit Auswertung und Analyse der gegenwärtigen Parksituation und möglicher Maßnahmen kann unter "Neuigkeiten" (auf "alle Neuigkeiten" klicken und bis 12.04.26 scrollen) heruntergeladen werden.Ich bitte alle Unterstützer und Unterstützerinnen ebenfalls eine Beschwerde an die Dezernate III Mobilität und VI Planen und Bauen der Stadt Köln zu richten. Beigeordnete sind der politisch umstrittenen Ascan Egerer (www.rundschau-online.de/koeln/koeln-im-stadtrat-waechst-unmut-ueber-ascan-egerer-644355) und Markus Greitmann von der CDU.https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00046/index.htmlhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/dezernat-vi-planen-bauenWeitere Beschwerden bitte schriftlich an parkraumkonzepte@stadt-koeln.de und an die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden unter dem Formularhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/geschaeftsstelle-fuer-anregungen-und-beschwerden-rat-und-bezMitMit Informationsschreiben am 27.03.26 per PostFlugblatt im Hausflur wurden die Anlieger u. Anliegerinnen des Griechenmarktviertels darüber informiert, dass in den Straßen „Am Rinkenpfuhl“, „Große Telegraphenstraße“, „Friedrichstraße“, „Frankstraße“, „Huhnsgasse“, „Schartgasse“ und „Alte Mauer am Bach“ insgesamt 72 Parkplätze entfallen. BegründetEs wirdwurde dieserklärt, damit, da das Parken an engen Straßenstellendass gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1Nr.1 StVO das Parken an "engen Straßenstellen" unzulässig sei und einedie FahrbahnRechtsprechung alsein eng„klares gilt,Maß“ wennfür die verbleibende Durchgangsbreite wenigervon alsmindestens 3,05m ist.Diesesdefiniert Parkverbothat. giltWir automatischhaben und muss nicht durch eine Beschilderung ausgewiesen werden. Somit ist jeder Bürger und jede Bürgerin selbst dafür verantwortlich durch das abgestellte Fahrzeug eine restliche Fahrbahnbreite zu gewährleisten.Ich habeerstmals am 28.03.26 und am 12.04.26 nochmals ausführlich alle im Griechenmarktviertel betroffenen Straßen an mehreremehreren StellenPunkten vermessen und fotodokumentiert. Wir haben festgestellt, dass die 3,05m Restfahrbahnbreite in den allermeisten Fällen nicht unterschritten wurde. Die Stellen, an denen die 3,05m nur um wenige Zentimeter unterschritten wurden, sind nur auf wenige sehr breite oder nicht ordnungsgemäße Fahrzeuge zurückzuführen. Ferner haben wir im Griechenmarktviertel insgesamt 92 in den Parkzonen abgestellte Fahrzeuge gezählt. Diese Anzahl überschreitet die im Flugblatt angegeben Anzahl um über 20%. Es ist anzunehmen, dass in der „Huhnsgasse“gesamten Innenstadt nicht ca. 450 Parkplätze entfallen werden, sondern eher 550-600. Wir haben darüber hinaus festgestellt, dass durch organisatorische und geringe bauliche Maßnahmen die Parkplätze, an denen die 3,05m unterschritten werden, weiter beibehalten werden können, ohne dass der Fußgängerverkehr maßgeblich eingeschränkt oder gefährdet wird. Auffällig war, dass in der Schartgasse und in der „GroßenFriedrichstraße Telegraphenstraße“gar zwischennicht im Bereich der parkenden FahrzeugenPKWs die 3,05m maßgeblich unterschritten wurden, sondern baulich bedingt an Stellen, wo gar keine PKWs parken. Die Dokumentation der Begehung vom 12.04.26 mit alternativen Maßnahmen wurde am selben Tag unter „Neuigkeiten“ abgelegt und demder gegenüberliegendenStadt BordsteinKöln vermessenzur Verfügung gestellt. Die Rechtslage in Deutschland bzgl. enger und kommeunübersichtlicher zuStraßen demund Schluss,der Mindestfahrbahnbreite ist nicht eindeutig! Der Verkehrsexperte Markus Herbst bestätigt in einem ausführlichen Fachartikel unter www.stvo2go.de/haltverbot-enge-strasse/ (2021, aktualisiert 2025), dass die deutsche Rechtsprechung häufiger oft eine Straßen mit nur 3,0m und weniger als eng klassifiziert hat. Sein Fazit lautet: „Die Rechtsprechung klassifiziert eine Straße als eng in Abhängigkeit von den besonderen örtlichen Umständen. Ob eine Straße als eng eingestuft werden kann, bedarf demnach einer Einzelfallbetrachtung.“ Eine solche Einzelfallbetrachtung entspräche einem milderen Mittel zum Parkplatzentfall. Denn der Experte hat nach der Rechtsprechung auch festgestellt: „Sicherheitsräume sind notwendig, damit der Fahrverkehr unfallfrei an wenigenHindernissen, Stellenhaltenden dieFahrzeugen Mindestfahrbahnbreitesowie parkenden Fahrzeuge im Seitenraum vorbeifahren kann.“ Hindernisse im Straßenverkehr sind nach StVO §32 Absatz 1 Verschmutzungen, Benetzungen oder Gegenstände wodurch der Verkehr gefährdet oder erschwert wird. Die von 3,05mder unterschrittenStadt wurde.Köln Diese3,05 wenigenMeter, Situationenals sindangeblich dadurch„klares begründet,Maß“ dassgenannte entwederBreite, sehrsetzen breitesich Fahrzeugeaus abgestelltder wurdenmaximal oderzulässigen aberBreite Fahrzeugevon einfachFahrzeugen nichtnach nah§32 genugStVZO amAbsatz Bordstein1 abgestelltPunkt wurden.In1 diesenvon Fällen2,55m begehen die Fahrzeugführer also einen Verstoß gegen die StVO, was entweder mitund einem Bußgeldbeidseitigen geahndetSicherheitsraum werdenvon muss0,25m oderzusammen. aberBei derden PKWbetroffenen abgeschleppt werden muss.Bei dem Großteil der abgestellten FahrzeugeStraßen handelt es sich jedochzum Großteil um PKW,Einbahnstraßen welchehandelt, dichtin amdenen überwiegend nur einseitig längs der Fahrtrichtung geparkt wird und auf der gegenüberliegenden Seite lediglich ein freier, hindernisfreier Gehweg, oftmals mit vollständig abgesenktem Bordstein abgestelltvorhanden wurdenist. Ein Sicherheitsraum zum offenen Gehweg ist nach Rechtsprechungen und zudemStVO nicht breiternotwendig. alsZudem 1,90mhandelt sind.es Diesich Fahrzeugbreitenbei zuallen jedemStraßen PKWum könnenTempo 30 Zonen innerhalb eines ruhigen Wohnviertels in dem überwiegend PKWs bewegt werden. PKWs haben nach §32 StZVO Absatz 1 Punkt 5 eine maximale Breite von nur 2,5m. In den betroffenen Straßen fährt täglich zügig und ohne Behinderungen der Müllwagen der AWB, sogar teilweise rückwärts (per Video dokumentiert). Es kann sich demnach nicht um „enge oder unübersichtliche Straßen“ nach § 12 Abs. 1 Nr.1 StVO handeln. Durch Einzelfallbetrachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen größtenteils die benötigte, verbleibende Durchgangsbreite, im InternetRahmen einer milderen Maßnahme, auf Anhiebz.B. ermittelt2,9-3,0m werden.reduziert Einwerden, durchschn.ohne PKWdass (Klein-die parkenden Autos eine Behinderung von Rettungsfahrzeugen oder Mittelklasse) ist 1,80-1,90m breit (mit eingeklappten Spiegeln).Es stellt sich somit die Frage, warum die Parkflächen generell alle entfernt werden sollen, wenn einige wenige abgestellte PKW gegen die StVO verstoßen, aber bei dem Großteil der abgestellten PKW die Restfahrbahnbreite von 3,05m weiterhin gewährleistet wird.Neben der Tatsache, dass durch den Großteilregulären derStraßenverkehr abgestelltendarstellen PKWoder die verbleibende Mindestfahrbreite von 3,05m gewährleistet wird könnten auch weitere Maßnahmen unternommen werden, damit auch PKW bis ca. 2,1m abgestellt werden können.Z.B. durch das Aufstellen von Verkehrsschildern 315, wonach das Parken für PKW bis 2,8t mit zwei RädernFußgänger auf dem Gehweg erlaubtgefährdet ist.werden. Z.B. inBei der „GroßenErmittlung Telegraphenstraße“der könnteParkplatzanzahl mitberuft zweisich Räderndie ca.Stadt 15cmKöln auf Gehwegdie geparkt werden, ohne das MindestmaßEmpfehlungen für BestandsgehwegeAnlagen des ruhenden Verkehrs (EAR23) des FGSV (Länge 6m, Breite 2m), unabhängig von 1,5mder zutatsächlichen unterschreiten.Länge Dasund KennzeichnenBreite der Stellflächeordnungsgemäß aufabgestellten demPKWs. BodenDieser derPauschalansatz Fahrbahnist mitunverhältnismäßig! 3,05mZudem Abstandist zumdie gegenüberliegendenEAR Bordsteinkein anerkanntes Regelwerk und aufist demals Gehweg,Richtline umungeeignet! dieDies 1,5mwird durch die parkendeselber FahrzeugeFGSV nichtunter zuwww.fgsv.de/regelwerk unterschreiten,(Grundlagen würdenund zusammen mit dem Verkehrsschild 315 das Parken in vielen Straßen weiterhin ermöglichen. Weiterhin könnte in vielen Fällen die VerbreiterungEinteilung der FahrbahnFGSV-Veröffentlichungen) um wenige Zentimeter (z.B. Bordsteinbreite) die erforderliche Mindestfahbahnbreite von 3,05m gewährleistet werden.bestätigt.
Neue Begründung:
Die Rechtslage in Deutschland bzgl. enger und unübersichtlicher Straßen undBehauptung der Mindestfahrbahnbreite ist eben nicht so eindeutig, wie die Stadt Köln behauptet.eine DerRestfahrbahnbreite ausgewiesenevon Verkehrsexperte3,05m Markussei Herbstper weistse in einemden Artikelbetroffenen vonStraßen 2021nicht (aktualisiertmehr 2025)gegeben aufist falsch. Eine Messung der InternetseiteDurchgangsbreiten www.StVO2go.deund daraufeine hin, dass nachBefahrung der Feuerwehr hat nicht stattgefunden (Schriftlich gegenüber dem Express Köln bestätigt). Es liegt somit keine fachliche Bewertung hinsichtlich der tatsächlich gegebenen Rettungswege vor. Die Behauptung der Stadt Köln, wonach die Rechtsprechung 3,05m als „klares Maß“ für enge Straßen definiert hat ist falsch. Ob eine Straße nurals „eng “ klassifiziert wird muss in Abhängigkeiteiner Einzelfallbetrachtung durch einen (unabhängigen) Sachverständigen bewertet werden. Die von dender besonderenStadt örtlichenKöln Umständenherangezogenen EAR23 des FGSV stellt keine anerkannte Regel der Technik oder eine rechtlich bindende Richtlinie dar. Die Anzahl der Parkplätze, die entfallen sollen, ist deutlich höher als engvon der Stadt angegeben und unübersichtlichsomit eingestuft werden kannfalsch und demnachirreführend. eineDer EinzelfallbetrachtungerforderlichInformationspflicht sei!gegenüber Esallen kommt laut dem Experten darauf an, was für Fahrzeuge überwiegend durch die Straße fahren und wie häufig (z.B Anwohner-PKW in ruhigem Wohnviertel). Auch gerade verlaufende Einbahnstraßen und ob das Parken nur einseitig erlaubt ist und auf der gegenüberliegenden Seite lediglich ein Gehweg ohne Verkehrshindernisse liegt, spielt demnach eine Rolle. Sicherheitsräume sind nur zu haltenden/parkenden Autos und Verkehrshindernissen nach §32 StVO erforderlich. Dadurch sei eine Reduzierung der Mindestfahrbahnbreiten möglich. Laut einem Beschluss des VGH in Bayern aus dem Jahr 2019 sogar auf ca. 2,5 m. Nach anderen Rechtsprechungen liegen enge Straßen bei einer UnterschreitungInhabern von erstBewohnerparkausweisen 3,0wurde mnicht vor.nachgekommen. DieseFunktionierende 5cmKompensationsmaßnahmen, könntenum inden derschon Einzelfallbetrachtungjetzt ausschlaggebendexistierenden sein.DieParkdruck Entscheidung die Parkflächen gänzlich zu entfernen, trifft in erster Liniefür die Anwohner zu reduzieren, wurden bis heute nicht umgesetzt.Laut des Amts für Stadtentwicklung und Anwohnerinnen,Statistik denen schon jetzt unzureichende Parkmöglichkeit zur Verfügung stehen, obwohllag die KostenZahl fürder einenprivat Bewohnerparkausweiszugelassenen imPKWs Gegenzugmit Stand 31.12.2025 in den letzten Jahren5 Jahre konstant bei rund 407.000 bzw. ist 2025 sogar auf knapp 410.000 gestiegen. Die Anzahl von 30Anwohner-PKW aufwird überdurch 100€ drastisch erhöht wurden.Ferner führtEntfall der WegfallParkplätze nicht automatisch weniger. Durch eine Verknappung der Parkplätze kommt es zwangsläufig zur längeren Parkplatzsuche mit erhöhtem CO2-Ausstoß und Lärmbelästigung und vermehrtes Falschparken mit Behinderung von Parkplätzentatsächlich unweigerlichnotwendigen dazu,Rettungswegen.Die dassvon Mietpreise für private Stellplätze oder Garagen ebenfalls drastisch steigen werden. Gemäß Information auf Ihrer Website www.Stadt-Koeln.de/artikel/74431 prüft dieder Stadt Köln weitereunter Begleitmaßnahmenwww.stadt-koeln.de/artikel/74431/ zurbeschriebenen AbmilderungMaßnahmen dessind Parkdrucksallesamt undnicht Schaffungpraktikabel. von Mobilitätsalternativen.Dazu zählt die Ausweitung des reservierten Bewohnerparkens. Als erste Maßnahme wird dasDas Umwandeln von Kurzzeitparkplätzen in reservierte Bewohnerparkplätze genannt.wird Hierden stelltEntfall sichvon 92 Parkplätzen im Griechenmarktviertel nicht kompensieren, da schon jetzt die Frage,Parkplätze ob diese Kompensationsmaßnahme überhaupt in Kraft tritt und wann genau. Ohne diese Maßnahme ist es faktisch nicht möglich den Anwohnern und Anwohnerinnen Stellflächen für ihre PKW unmittelbargrößtenteils ab dem 13.04.26Nachmittag (Beginndurch derBewohner Baumaßnahmen)belegt zurwerden. Verfügung zu stellen.Weiterhin sollen inIn den Abend- und Nachtstunden sollen weitere Parkplätze (welche überhaupt?) oder Ladezonen ausschließlich für Bewohner und Bewohnerinnen reserviert werden. Diese MaßnahmeMaßnahmen ist deutlich zu kurz gedacht, dahelfen den Anwohnern oder Anwohnerinnen, die nicht täglich ihren PKW nutzen (z.B. aus Umweltschutzgründen, im Krankheitsfall oder in urlaubsbedingter Abwesenheit) diese Maßnahmen nicht weiterhelfen,weiter. da er PKW tagsüber nicht abgestellt werden kann.Darüber hinausWeiter wird die Mehrfachnutzung von (überwiegend privaten) Parkplätzen und Stellflächen genannt, z.B. Parkflächen von Supermärkten, Firmen, Kirchen, Sportvereinen und städtischen Einrichtungen. Jedoch besteht im Moment nur ein einziges Pilotprojekt in Bilderstöckchen und Ehrenfeld wonach das Parken auf Stellflächen von Supermärkten abends und nachts ermöglicht wird. Bei Erfolg soll diese Maßnahme auf weitere Standorte ausgeweitet werden. Aber auch diese Maßnahme hilft, wie die zuvor genannte Maßnahme, vielen Anwohnern und Anwohnerinnen nicht weiter, da tagsüber das Parken schlichtweg auf diesen Stellflächen nicht möglich ist. Die Stadt Köln möchte diese Mehrfachnutzung durch einen Austausch am Runden Tisch anregen und unterstützen. Da eine Entscheidung über die Mehrfachnutzung jedochobliegt zudem den EigentümernEigentümern. obliegtDie Stadt Köln wälzt die Verantwortung zur Schaffung von Kompensationsmaßnahmen auf Dritte ab. Stellplätze des Anbieters Ampido kosten schon jetzt rund 20-30€ pro Tag bzw. 160-200€ pro Monat und lediglichsind Gesprächedamit dazufür stattfinden,den istNormalbürger fraglich,unerschwinglich! ob(Quelle dieseImmobilienscout24.de).Wir Maßnahme gegenwärtig überhaupt zur Kompensation des Entfalls von Parkplätzen beitragen kann. Zudem wälztfordern die Stadt Köln eine Lösungsfindung auf Dritteden ab.IchParkplatzentfall fordereunverzüglich zu stoppen! Die kurzfristige Maßnahme des Parkplatzentfalls ist weder rechtlich noch durch Sicherheitsbetrachtungen eindeutig begründet. Die Kosten des Parkplatzrückbaus, Änderung von Verkehrsschildern und Fahrbahnmarkierungen und Folgekosten stehen im Widerspruch zum Beschluss der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung für das Jahr 2026 gemäß Pressemitteilung der Stadt Köln vom 15.12.2025. Es dürfen nur unbedingt notwendige Maßnahmen umgesetzt werden.Wir fordern die Stadt Köln daher zu folgenden Punkten auf:
- Einzelfallbetrachtung der betroffenen Straßen hinsichtlich der tatsächlichen notwendigen Restfahrbahnbreite durch einen unabhängigen Sachverständigen im Sinne von milderen Mitteln im Gegensatz zum Parkplatzentfall.
- Vermehrte Kontrollen zur Durchsetzung der Parkverbotsregelung, wenn durch parkende Fahrzeuge die Mindestfahrbahnbreite
von(nach3,05mPunkt 1 definiert) nicht gewährleistetwirdwird, im Sinne von milderen Mitteln im Gegensatz zum Parkplatzentfall. (Bußgeld oder im Falle einer Behinderung Abschleppen). Einzelfallbetrachtung undPrüfung von baulichen Maßnahmen, die dem Wegfall von Parkplätzen entgegenwirken, wie z.B. Parken längs mit zwei Rädern auf dem Gehweg mit Verkehrsschild 315 und Kennzeichnung der Parkplätze auf Fahrbahn und Gehweg und Fahrbahnverbreiterungetc.Bis(baulichderoderPunktdurch2Fahrbahnmarkierung),geprüftimund ggf. umgesetzt wird: Ausweisung der Parkplätze für Fahrzeuge mit maximaler BreiteSinne vonmax.milderen1,9m.Mitteln im Gegensatz zum Parkplatzentfall. Siehe dazu Dokumentation vom 12.04.26.- Kurzfristige Umwandlung von Kurzzeitparkplätzen in striktes reserviertes
BewohnerparkenBewohnerparken,abbisdemdie13.04.26.Maßnahmen 1.-3. geprüft und durchgeführt wurden. - Rückabwicklung
Informationsschreiben vom 27.03.26 sollenvon bereitsimnichtFebruarrechtmäßiger2026EntfernungdenvonAnliegernParkplätzen,undz.B.AnliegerinneninmitgeteiltderwordenJahnstraßesein,oderdassderdie Stadt Köln verkehrliche AnpassungenFriedenstraße imGriechenmarktviertel vornehmen wird. Diese Aussage ist nicht wahrheitsgemäß. Ich habe keinerlei Informationen im Februar erhalten.Pantaleonsviertel.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.987 (1.504 in Köln Köln-Innenstadt (Stadtbezirk))