Region: Niemcy
Praw obywatelskich

Recht muss Recht bleiben! Vorgetäuschter Eigenbedarf und juristische Fehler

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

21 Podpisy

Składający petycję nie złożył petycji.

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Składający petycję nie złożył petycji.

  1. Rozpoczęty 2017
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

04.02.2019, 13:57

Liebe Unterstützergemeinde!

Seit dem letzten Jahr sind wir zum dritten Mal beim BGH. Ab dem04.07.2018 beschäftigt sich der BGH wieder mit unserem Fall und ich bin gespannt, wie lange es noch dauern wird. Das 9 Jahr ist im April dieses Jahres vorbei und das 10 Prozessjahr wird beginnen.

Ich hatte mir nach der letzten Verhandlung die Mühe gemacht und aus den Unterlagen der vergangenen Jahre eine Liste von 47 Widerspruchspunkten der Gegenseite fertigstellen können. Hierbei sind auch zwei schriftliche Bestätigungen, welche klar das Unrechtsverhalten des Beklagten und seine Falschaussagen belegen.

Doch weder mein Anwalt in Koblenz, noch das LG in Koblenz und auch die Staatsanwaltschaft wollten zuerst davon etwas wissen. Es ist unserer Hartnäckigkeit zu verdanken, dass die StAnw Koblenz letztlich, nachdem eMail, Fax und eingeworfener Brief erfolglos waren, ein Einschreiben mit Rückschein annahm und meinen Schriftsatz mit den 47 Widerspruchspunkten der Beklagtenseite zur Kenntnis nahm und an das zuständige Strafgericht weiterleitete.

Eigentlich dürfte damit der Fall erledigt sein, da die Gegenseite sich in einer Unzahl von Dingen widerspricht und klare Falschaussagen offen dargelegt werden. Wieso man den Fall nicht schon längst zu den Akten gelegt hat, ist uns unverständlich.

Auch hat der Hauptzeuge, der Hausmeister welcher angeblich in unsere ehemalige Wohnung ziehen wollte, in der letzten Verhandlung beim LG Koblenz am 20.10.2017 seine Eidesstaatliche Versicherung dahingehend korrigiert, dass er nicht bei der Wohnungsübergabe anwesen war, sondern sich im Keller aufgehalten habe.
Diese Aussage wurde von dem zuständigen LG Koblenz noch als besondere Bestätigung für die Wahrhaftigkeit des Zeugen gewehrtet.

Das man von Gerichtsseite die vorliegenden Unterlagen nicht gelesen hat, zeigt dieser Punkt ganz klar. In den 47 Widerspruchspunkten ist aus den Schriftsätzen der Beklagtenseite und deren Zeugenaussagen einwandfrei festzustellen, dass hier zum Beispiel ganz bewußt die Unwahrheit gesagt wird.
So wird einmal gesagt, dass der Hauptzeuge die Wohnungübergabe mit uns durchgeführt hätte. Dann wird in einem anderen Schriftsatz, welcher dann durch die noch vorgelegte Eidesstaatliche Versicherung gedoppelt wird, erwähnt, dass der Hauptzeuge bei der Wohnungsübergabe anwesend war.
In einem folgenden Schriftsatz der Beklagtenseite wird dann dargelegt, dass der Hauptzeuge sich im unteren Flur aufgehalten habe. Wo dies letztlich gewesen sein sollte, 2. OG, 1. OG oder im Erdgeschoß, bleibt fraglich.
In der letzten Verhandlung ist es dann der Keller. Wieso man dies nicht von Anfang an mitgeteilt hat, wird sich jeder vernünftige Mensch fragen.

Nun ja, es zieht sich weiter in die Länge, Hierb werden sinnlos Steuergelder und Justizressourchen verschwendet.
Wir erfreuen uns bester Gesundheit und die Hoffnung das die Klagepartei verstirbt ist doch ziemlich unwahrscheinlich.

Immer schön standhaft bleiben und durchhalten.

Viele Grüße Euer Reinhold


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