Es ist dringend an der Zeit, dass viel mehr Naturheilverfahren (mit guter Studienlage) in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden, damit sie gleichberechtigt mit schulmedizinischen Behandlungen als erstattungsfähig beansprucht werden können. Da Naturheilverfahren kostenmäßig oftmals günstiger als schulmedizinische sind, wäre das ein sicher nicht unerheblicher Kostensenkungsfaktor für das Gesundheitswesen. Oftmals helfen bei bestimmten Beschwerden schon lang bewährte naturheilkundliche Behandlungen und machen eine teure schulmedizinische Medikation überflüssig, deren Nebenwirkungen häufig wieder mit weiteren Medikamenten abgefedert werden müssen - für manche Patienten eine Kettenreaktion ohne Ende. - Nähere Infos zu den - nach anerkannten wissenschaftlichen Qualitätsstandards zugelassenen Naturheilverfahren - finden Sie im Internet unter: https://www.hufelandgesellschaft.de/
Причина
Im Grundgesetz sind die allgemeine Handlungsfreiheit sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Aus Artikel 2, Absatz 1 GG (Grundgesetz) resultiert das Recht, selbstbestimmt über seine Heilbehandlung zu entscheiden. So gesehen ist es in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip nicht vereinbar, dem Einzelnen für seine Krankenkassen-Beiträge notwendige Heilbehandlungen gesetzlich zuzusagen, ihn aber andererseits von bestimmten Behandlungsmethoden (hier: Naturheilverfahren) auszuschließen und der Eigenfinanzierung zu überlassen. Hier besteht ein großes Ungleichgewicht in der Anerkennung zwischen Naturheilverfahren und Schulmedizin, das dringend in den gesundheitsrechtlichen Fokus genommen und reformiert werden muss!
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Leider ist meine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zur Krankenkassen-Kostenübernahme von komplementären Krebstherapien im Januar 23 mit der Begründung abgelehnt worden, dass sich dem Gericht eine Grundrechtsverletzung (hier das Recht auf "körperlichen Unversehrtheit") in Bezug einer Nutzen-Risikoabschätzung von toxischen Leitlinientherapien und ggf. statt dessen alternativer Inanspruchnahme komplementärer Therapien nicht deutlich genug erschlossen hat. Es gilt also nach wie vor: Erst Ausschöpfung von Leitlinientherapien, dann mögliche Alternativen und damit von vornherein keine kostenmäßig abgesicherte Entscheidungsmöglichkeit zwischen Schulmedizin und naturheilkundlichen Behandlungsoptionen. Natürlich kann ich mich für alternative... по-нататък
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Liebe Petitionsunterstützer/innen,
zunächst möchte ich Ihnen/euch alles Gute zum neuen Jahr wünschen und mich besonders für all die hinzugekommenen Unterschriften und unterstützenden Kommentare bedanken! - Ich habe meine Petition inzwischen noch mal zeitlich verlängert und hoffe, dass in diesem Jahr noch viele Unterschriften dazu kommen.
Leider ist meine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zur Krankenkassen-Kostenübernahme von komplementären Krebstherapien im Januar 23 mit der Begründung abgelehnt worden, dass sich dem Gericht eine Grundrechtsverletzung (hier das Recht auf "körperliche Unversehrtheit") in Bezug einer Nutzen-Risikoabschätzung von toxischen Leitlinientherapien und ggf. statt dessen alternativer Inanspruchnahme... по-нататък -
Änderungen an der Petition
на 07.11.2021
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Защо хората подписват
Nordwalde
Weil alternative Behandlungen mir schon öfter und auch erfolgreicher geholfen haben, als die klassische Schulmedizin
Rheine
Es gibt Alternativ Methoden um wirklich gesund zu werden. Darunter fällt auch Hypnose sowie Naturprodukte, die man kaufen muss, oder Naturheilverfahren. Tabletten mähen nur den Rasen, die Wurzel muss aber anders gezogen werden. Und genau da, sollten Krankenkassen ebenso bezahlen.
Pfaffenweiler
Weil ich vor der Schulmedizin immer - oder begleitend - alternative Verfahren bevorzuge. Altes Wissen modern nutzen und kombinieren sinnvoll
Karlsruhe
Aktuell wird ein riesiges Heilungspotential von der Regelversorgung ausgeschlossen.
Wer naturbasierte Medizin möchte muss doppelt zahlen, da er von seinen Kassenbeiträgen in diesem Falle nichts hat. Das muss sich dringend ändern!
Meckenheim
Gleichberechtigung auch hier!