Region: Hürth
Erfolg
Bildung

Reguläre Besetzung der Schulleitungsstelle am ASG in Hürth

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bezirksregierung Köln als Obere Schulaufsichtsbehörde
3.584 Unterstützende

Petition hat zum Erfolg beigetragen

3.584 Unterstützende

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 16.06.2020
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

15.06.2020, 01:54

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition gegen die Inanspruchnahme der Schulleitungsstelle am ASG und für ein neues, offenes und reguläres Bewerbungsverfahren!

Wir sind im Endspurt: In wenigen Stunden endet unsere Unterschriftensammlung. Eine gute Gelegenheit, noch einmal kurz zurück und vor allem nach vorne zu schauen:

Vor knapp einer Woche teilte die Obere Schulaufsichtsbehörde mit, dass sie aus bis heute nicht näher erläuterten "dringenden dienstlichen Gründen" die Schulleitung des ASG an eine nach Hürth abgeordnete Lehrkraft übertragen möchte. Dafür war die Bezirksregierung bereit, ein vor Monaten von ihr selbst initiiertes Bewerbungsverfahren abzubrechen und somit allen Bewerberinnen und Bewerbern um die Stelle die Möglichkeit zu nehmen, sich einem mehrstufigen Auswahlverfahren nach dem Prinzip der Bestenauslese zu stellen.

Zudem hat es der Gesetzgeber durch dieses Konstrukt der sog. Inanspruchnahme einer Stelle nach §61 Abs. 4 SchulG NRW der Schulaufsicht auch noch besonders einfach gemacht, die Entscheidung durchzusetzen: Die Schulkonferenz muss gar nicht gefragt werden. Und dem Schulträger, hier also der Stadt Hürth, werden vier Wochen für eine Stellungnahme gegeben. Doch wie die Behörde mit dieser Stellungnahme umzugehen hat, was sie gar bewirken kann - darüber schwieg sich der Gesetzgeber aus. Durch §61 Abs. 4 werden Schulleitungsstellen also zum Selbstbedienungsladen für Aufsichtsbehörden.

Unsere heutige Schulministerin, Yvonne Gebauer, war 2015, als diese Regelung im Zuge einer Änderung des Schulgesetzes eingeführt wurde, noch eine ganz normale Landtagsabgeordnete und in der politischen Opposition. Sie kritisierte den neuen §61 Abs. 4 damals gar als "Ermächtigung" der Schulaufsicht. Heute trägt sie als Ministerin zumindest mittelbar Verantwortung dafür, dass die Schulaufsichtsbehörden mit besonderem Bedacht und Augenmaß vorgehen; insbesondere dann, wenn sie diesen juristischen Joker ziehen, um eine Schulleitung einzusetzen.

Ganz unabhängig davon, zu welchem Ergebnis der bald hoffentlich beginnende Dialog zwischen der Bezirksregierung, der Stadt Hürth und uns Eltern in der Verantwortung für die Schulpflegschaft und für mittlerweile mehr als 3000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition führen wird: Diese Petition soll über den konkreten Einzelfall hinaus Wirkung entfalten!

Wir dürfen selbstbewusst sein: Denn diese Petition gehört mittlerweile zu den reichweitenstärksten unter allen Petitionen zum Themenfeld Bildung - und zwar im bundesweiten Vergleich!

Wir sind in den letzten Tagen durch viele Gespräche und Recherchen zu der Überzeugung gelangt, dass es hier nicht nur um das konkrete Reingrätschen am ASG geht. Denn was am vergangenen Montag in Hürth passiert ist, das kann nächste Woche auch an einer Schule in Köln, Münster oder sonstwo in NRW passieren.

§61 Abs. 4 gehört auf den Prüfstand! Soll die Schulkonferenz der betroffenen Schule in solchen Fällen wirklich nichts zu sagen haben? Was genau kann die Stellungnahme des Schulträgers bewirken? Was genau könnte das Votum der Schulkonferenz oder der Schulpflegschaft oder der SV bewirken? Hier sehen wir Handlungsbedarf.

Und darauf werden wir bei der Übergabe der Petition an den Ausschuss des Landtages ausdrücklich hinweisen!

Behörden - davon sind wir mittlerweile überzeugt - haben in ganz vielen Situationen Ermessensspielräume. Im Fall von §61 Abs. 4 sogar bedenklich große, wie wir meinen. Nur selten sind die Vorgaben des Gesetzgebers so konkret, dass ein Handeln bis ins letzte Detail beschrieben ist.
Genau an dieser Stelle kommt es dann auf die Menschlichkeit in der Bürokratie an: auf Sensibilität und Empathie, auf bürgernahe und dialogorientierte Kommunikation und auf ein Maximum an Transparenz.

Damit wir, die wir mit den Folgen einer Entscheidung leben müssen, nicht das Gefühl haben, es mit der Obrigkeit zu tun bekommen zu haben, sondern mit verantwortungsvollen, differenziert und vorausschauend handelnden Beamtinnen und Beamten.

Unlängst machte uns dankenswerterweise jemand auf das Leitbild aufmerksam, das die Bezirksregierung auf ihrer Website veröffentlicht hat. Dort heißt es:

"Wir erbringen Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Körperschaften und Institutionen. Unsere Ziele erreichen wir unter den bestehenden sozialen, ökonomischen und ökologischen Rahmenbedingungen, indem wir
- die individuellen Anliegen unserer Ansprechpartner/innen ernst nehmen und ihnen gerecht werden,
- durch klares und nachvollziehbares Handeln, Vertrauen und Akzeptanz stärken,
- hilfsbereit, aufrichtig und höflich sind,
- kompetent, wirtschaftlich und kreativ arbeiten,
- unser Handeln durch eine abgestimmte Darstellung in der Öffentlichkeit begleiten."

Das ist doch eine wirklich tolle Grundlage für gute Behörden-Entscheidungen und für unseren Dialog in dieser Woche!

Bitte teilt unser Anliegen noch einmal, gerade weil es eben nicht nur um das ASG geht! Endspurt! Vielleicht geht noch was! VIELEN DANK!


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