24.06.2026, 15:06
OVG-Beschluss zur Rodigallee: Bürgerinitiative sieht Grundsatz bestätigt
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Bürgerinitiative „Rettet die Rodigallee“ im Eilverfahren gegen den geplanten Umbau der Rodigallee zurückgewiesen. Der beantragte Baustopp wurde damit nicht erreicht.
Gleichzeitig enthält der Beschluss einen wichtigen Teilerfolg: Das OVG stellt klar, dass auch eine nicht-förmliche Straßenplanung nicht außerhalb rechtsstaatlicher Kontrolle steht. Private Belange von Anwohnern, Gewerbetreibenden und medizinischen Versorgungseinrichtungen müssen abgewogen werden, wenn sie schutzwürdig, erkennbar und mehr als geringfügig betroffen sind. Damit widerspricht das OVG in einem zentralen Punkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg.
„Wir haben den konkreten Eilantrag verloren, aber den entscheidenden rechtsstaatlichen Grundsatz bestätigt bekommen: Die Bürger sind bei nicht-förmlicher Straßenplanung nicht rechtlos. Auch diese Planungen müssen sich an Abwägung, Verhältnismäßigkeit und tatsächlicher Betroffenheit messen lassen“, erklärt Christian Paulsen.
Bitter bleibt: Das OVG hat den nachgereichten Vortrag der Stadt ausreichen lassen und interne Vermerke als hinreichende Dokumentation einer Abwägung bewertet. Aus Sicht der Bürgerinitiative zeigt genau dies die Schwäche des Verfahrens. Eine echte Abwägung muss vor Ort beginnen – bei Menschen, Betrieben, Praxen, Apotheken, Pendlern, Patienten und Lieferverkehren. Sie darf nicht erst dann auf dem Papier entstehen, wenn Bürger vor Gericht ziehen.
Die Rodigallee ist längst kein Einzelfall mehr, sondern ein Symptom einer verfehlten Verkehrspolitik im Hamburger Osten. Der Wunsch vieler Bürger in Jenfeld, Marienthal und den angrenzenden Stadtteilen nach echter Mobilität bleibt seit Jahren unerhört: keine U-Bahn nach Jenfeld, keine leistungsfähigen Anschlüsse aus Stormarn nach Hamburg, kein Ausbau sicherer Radwege entlang vorhandener Grün- und Nebenachsen, etwa im Umfeld der BAB 24, und damit keine Entkopplung von Pkw-, Wirtschafts-, Bus- und Radverkehr. Stattdessen wird eine funktionierende Hauptverkehrsachse verengt und der gesamte Verkehr auf engem Raum zusammengeführt.
Stadteinwärts soll künftig ein aufwendiges Verkehrsleitsystem eine Zweispurigkeit steuern, die es heute bereits gibt – mit dem Unterschied, dass der Radverkehr zusätzlich auf der Fahrbahn geführt wird. Stadtauswärts sollen sich Pkw-Verkehr, Lkw-Verkehr, Busse und Radfahrende eine verengte Verkehrsführung teilen. Ein eigener Bussonderstreifen stadtauswärts, wie von der Bürgerinitiative mehrfach vorgeschlagen, ist nicht vorgesehen. Ausgerechnet auf einer der stauträchtigsten Straßen Hamburgs wird kein leistungsfähiger Verkehr geschaffen, sondern ein neuer Dauerkonflikt zwischen Verkehrsarten organisiert.
Zugleich fallen zahlreiche Parkmöglichkeiten weg, ohne dass neue Ladepunkte für Elektromobilität entstehen. Damit wird die Alltagstauglichkeit für Anwohner, Kunden, Handwerker, Lieferdienste, Patienten und Beschäftigte verschlechtert.
„Hier wird nicht Mobilität geschaffen, sondern Mobilität verengt. Wer Straßen umleitet, leitet auch Kaufkraft, Arbeitswege, Lieferketten und wirtschaftliche Tragfähigkeit um. Viele Standorte entlang der Rodigallee sind entstanden, weil diese Straße funktioniert. Wenn man diese Funktion zerstört, entfernt man nicht nur Asphalt, sondern auch gewachsene Stadtteilstruktur“, so Paulsen.
Die Initiative warnt vor einer schleichenden Abkopplung Jenfelds. Der Stadtteil ist strukturell belastet und auf funktionierende Verbindungen angewiesen. Wer Hauptachsen verengt, ohne echte Alternativen zu schaffen, schwächt Einzelhandel, medizinische Versorgung, Arbeitswege und die Verbindung zur Innenstadt. Gerade Jenfeld braucht Förderung, Anbindung und funktionale Infrastruktur – keinen weiteren Rückbau der Erreichbarkeit.
Die rechtliche Auseinandersetzung wurde von Bürgern, Gewerbetreibenden und Unterstützern privat finanziert. Die Bürgerinitiative hat fast 50.000 Euro in das Klageverfahren gegen die Stadt investiert, um das nahe Lebensumfeld, die gewachsene Stadtteilstruktur und die funktionale Erreichbarkeit der Rodigallee zu verteidigen. Es ging nie um Blockade, sondern um Mobilität, die Menschen, Betrieben, Praxen und Versorgungseinrichtungen dient. Leider verändert sich der Stadtteil nun drastisch: nicht für mehr Mobilität, sondern gegen die tatsächlichen Mobilitätsbedürfnisse vor Ort.
Wer helfen möchte, die Kosten solidarisch zu tragen, kann dies über folgende Bankverbindung tun:
Christian Paulsen
Deutsche Bank
IBAN: DE35 2007 0024 0438 7551 00
Betreff: BI Rodigallee
Die Bürgerinitiative sieht den OVG-Beschluss nicht als Ende der Debatte, sondern als Beginn einer politischen Auseinandersetzung: Bleibt Hamburg eine funktionierende Metropole mit starken Verbindungen zwischen Innenstadt, Außenbezirken und Umland – oder baut die Stadt ihre Erreichbarkeit Stück für Stück zurück und überlässt die Folgen strukturschwächeren Stadtteilen?