Образование

Änderung des Einschulungs-Stichtags in NRW vom 30. September auf den 30. Juni!

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Petitionsausschuss des Landtags NRW & Ministerium für Schule und Bildung
42 206 Поддържащ 40 152 в / след Северен Рейн-Вестфалия

Молбата е уважена частично

42 206 Поддържащ 40 152 в / след Северен Рейн-Вестфалия

Молбата е уважена частично

  1. Започна 2019
  2. Колекцията приключи
  3. Изпратено
  4. Диалогов прозорец
  5. Частичен успех

19.06.2019 г., 10:39

Liebe Mitstreiter,

mich erreichen wieder viele Emails mit Nachfragen zum Stand der Dinge.
Ich bitte um Verständnis, dass ich nicht alle einzeln beantworten kann. :-)

Ich habe mich beim Landtag zum aktuellen Status der Petition erkundigt und die Mitteilung erhalten, dass sie leider immer noch in Bearbeitung ist.
Es gab eine Frist seitens des Petitionsausschusses an das Schulministerium zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 31.05.2019.
Diese Stellungnahme ist auch erfolgt und wird nun vom Petitionsausschuss geprüft und es wird darüber beraten.
Der Petitionsausschuss ist ja aber letztlich trotzdem immer noch nicht die Stelle, die am Ende entscheidet, sondern er gibt die Angelegenheit im Falle der Zustimmung ans Parlament zur Entscheidung ab. Es sind also leider immer noch 1-2-3 weitere Schritte zu gehen.
Ich weiss, es ist unbefriedigend, dass der ganze Vorgang derart lange dauert, aber leider kann ich nichts beschleunigen.

Wir können nur hoffen und weiterhin gemeinsam darauf drängen, dass es noch vor den Sommerferien zu einer Entscheidung kommt.
Die Kontakte zu Abgeordneten, die als Mitglieder des Schul- und Bildungsausschusses mit dem Thema vertraut sind, finden Sie hier auf der Website des Landtages NRW:
www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/Ausschuesse/mitglieder.jsp?aus_a_nr=A15

PS: Die Möglichkeit einer Einzelpetition besteht natürlich für jeden jederzeit und auch für jedes mögliche Anliegen!
Selbstverständlich können solche Einzelpetitionen zur Rückstellung des eigenen Kindes nicht nur für das kommende Schuljahr, sondern auch für das Schuljahr 2020/21 eingereicht werden. Nur wäre das zum jetzigen Zeitpunkt evtl. etwas früh, denn es besteht ja noch die Chance, dass eine Änderung für 2020/21 rechtzeitig verabschiedet wird.
Sollte das nicht der Fall sein, sollte jeder, der nächstes Jahr betroffen ist, spätestens im Herbst selbst tätig werden.

Liebe Grüße,
Sylvia Montanino


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