08/14/2026, 03:45
Die Stadt Clausthal-Zellerfeld hat zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die geplante Entwicklung des südlichen Teilbereichs auf Werkes Tanne aufgerufen.
Zwei Verfahren, ein erheblich belasteter Standort – und viele offene Fragen:
Was passiert hier eigentlich auf dem ehemaligen Werk-Tanne-Areal?
Wenn Sie Fragen und Bedenken hinsichtlich der Planungen auf der Rüstungsaltlast Werk Tanne zum Gewerbepark Tanne Süd haben, dann machen Sie jetzt von Ihrem Recht zur Stellungnahme Gebrauch.
Die Planungsunterlagen finden Sie auf der Internetseite der Stadt: Planungsunterlagen der Stadt Clausthal-Zellerfeld – Gewerbepark Tanne Süd
- Schreiben Sie einfach Ihre eigenen Fragen oder Bedenken zu Punkten, die Ihnen wichtig sind, wie z.B. Gesundheit, Natur, Umwelt, Windpark, Kosten oder Bürgerbeteiligung.
- Beziehen Sie sich auf die Planungsunterlagen und machen Sie mit Ihren eigenen Worten deutlich, welche Informationen Ihnen für eine verantwortbare Entscheidung fehlen.
- Richten Sie Ihre Eingaben bis 31.08.26 schriftlich oder per Email an:
An die
Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
z. Hd. Birgit Dorn
An der Marktkirche 8
38678 Clausthal-Zellerfeld
Per E-Mail: birgit.dorn@clausthal-zellerfeld.de
Die Vorstudie sollte die Grundlage für eine frühzeitige fachliche und politische Bewertung und Entscheidung über die Planung und weitere Schritte geben. Gerade deshalb dürfen wesentliche abwägungsrelevante Informationen zu Altlasten, Gesundheitsschutz und Umwelt nicht erst in späteren Verfahrensschritten sichtbar werden. Diese müssen jetzt so dargestellt sein, dass Risiken, offene Fragen und notwendige Maßnahmen sachgerecht bewertet werden können.
DIESE PUNKTE SIND UNS AUFGEFALLEN:
1. Altlasten und Gesundheitsschutz
Mit der 95. Änderung des Flächennutzungsplans soll der südliche Bereich des ehemaligen Werkes Tanne für Tourismus, Erholung, Gewerbe und Industrie geöffnet werden. Demnach sollen also künftig Menschen auf einer erheblich belasteten Rüstungsaltlast arbeiten und ihre Freizeit verbringen können. Aus unserer Sicht wird in der Vorstudie jedoch nicht ausreichend nachvollziehbar dargestellt, wie die bestehenden Bodenbelastungen mit diesen Nutzungen dauerhaft vereinbar sein sollen.
Besonders kritisch sehen wir dabei die Darstellung bei der überschlägigen Betroffenheitsbewertung auf S. 40 der Vorstudie: Trotz der mehrfach beschriebenen Altlasten wird „Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung“ als „nicht betroffen“ eingestuft. Wie kommt diese Bewertung zustande? Welche konkreten Untersuchungen und Erkenntnisse liegen dieser Einschätzung zugrunde?
Auch die mehrfach hervorgehobene Schilfkläranlage, mit dem wohlklingenden Zusatz „die größte Europas“, beantwortet diese Frage nicht. Sie kann einen wichtigen Beitrag zur Behandlung belasteten Sickerwassers leisten, ja, aber sie entfernt nicht die Schadstoffe aus dem Boden. Das sollte so auch klar kommuniziert werden. In der Vorstudie bleibt offen, welche weiteren Sanierungs-, Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen für die belasteten Flächen erforderlich sind.
Nach § 4 Abs. 3 BBodSchG müssen Altlasten so saniert bzw. gesichert werden, dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen. Wie wird dies für die geplanten Nutzungen auf dem Gelände Werk Tanne konkret und dauerhaft sichergestellt? Aus unserer Sicht müssen vor einer abschließenden Entscheidung eine flächenbezogene Altlasten- und Schadstoffkarte sowie ein nachvollziehbarer Sanierungs-, Sicherungs- und Überwachungsplan vorliegen.
Fragen, die Sie in Ihrer eigenen Eingabe stellen könnten:
- Wie kann auf S. 40 „Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung“ als „nicht betroffen“ eingestuft werden, obwohl das Gelände als Altlastenstandort beschrieben wird?
- Welche konkreten Untersuchungen belegen diese Einschätzung?
- Wo befinden sich welche Schadstoffe und in welchen Konzentrationen?
- Welche Flächen werden tatsächlich saniert und welche lediglich gesichert oder versiegelt?
- Welche Schadstoffe verbleiben dauerhaft im Boden?
- Welche Nutzung ist auf welcher Belastungsfläche vorgesehen?
- Wie werden Arbeitnehmer, Besucher und Touristen dauerhaft geschützt?
- Wie wird während der Bauarbeiten die Verbreitung belasteten Staubs oder Bodenmaterials verhindert?
- Wie wurde dies in der Vergangenheit beim Bau der Schilfklärbecken sichergestellt und