Rüstungsaltlast Werk Tanne – Kein Standort für Windkraftanlagen im Oberharz

Petition richtet sich an
Die Bürgermeisterin und den Rat der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

1.047 Unterschriften

100 %
720 von 380 für Quorum in Clausthal-Zellerfeld Clausthal-Zellerfeld

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  1. Gestartet Juni 2025
  2. Sammlung noch > 6 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

08.09.2025, 03:51

Passus zum Thema Gewerbesteuern aktualisiert


Neue Begründung:

TRINKWASSERSCHUTZDer geplante Windpark liegt in einem Trinkwasserschutzgebiet, die Trinkwasserteiche (Hirschler, Jägersbleeker und Fortuner Teich) liegen in unmittelbarer Nähe. Eine einzige WKA verliert jährlich von Rotoren und Nabe bis zu 45 kg Mikroabrieb/Mikroplastik mit krankmachenden und krebserregenden Chemikalien wie PFAS- und Bisphenol-A. Ein Eintrag dieser Abriebpartikel in die Trinkwasserteiche durch Windverwehung kann technisch nicht völlig ausgeschlossen werden. Im Falle eines Unfalls, Brandes oder einer Betriebsstörung könnten zudem hunderte Liter Schmieröle und Kühlflüssigkeiten das Trinkwasser verunreinigen. LANDSCHAFTSSCHUTZDer erste Windpark im Oberharz? Ein Präzedenzfall mit Folgen für den gesamten Harz:Der Regionalverband Großraum Braunschweig weist im gesamten Oberharz kein Vorranggebiet für Windkraft aus und trägt damit dem schützenswerten Charakter der Oberharzer Landschaft Rechnung.Wenn die erste Groß-Windkraftanlage in Clausthal-Zellerfeld gebaut ist, wird das Stadtbild wie auch das Landschaftsbild des Oberharzes weithin sichtbar tiefgreifend gestört sein. Dies wird es nachfolgend leichter machen, weitere Windparks im Oberharz zu genehmigen, da es dann kein schützenswertes Landschaftsbild mehr geben wird.

TOURISMUS UND UNESCO-WELTERBEIm Landkreis Goslar hängen laut einer IHK-Erhebung (2022) rund 14 % aller Arbeitsplätze direkt oder indirekt vom Tourismus ab. Unsere Gäste schätzen die vielfältigen naturnahen Erholungsmöglichkeiten in einer unverbauten Landschaft. Der UNESCO-Welterbeteil „Oberharzer Wasserwirtschaft“ ist ein Aushängeschild für die gesamte Region. Direkte Schäden an den Wasserläufen des Welterbes und eine Abwertung des Gesamtensembles der Pfauenteichkaskade durch Bau und Betrieb des Windparks könnten zu einer Aberkennung des UNESCO Welterbe-Status führen. Ein Rückgang von Besucherzahlen aufgrund landschaftlicher Beeinträchtigungen hätte erhebliche volkswirtschaftliche Konsequenzen für den gesamten Oberharz.

ANWOHNERSCHUTZDer geplante Windpark befindet sich in unter 500 m Entfernung von einzelnen Wohnhäusern im Mischgebiet Tanne und in nur 575 m Abstand zur geschlossenen Wohnbebauung der Tannenhöhe. Durch Lärmbelastung (eine Groß-Windkraftanlage erzeugt am Aufstellort ca. 105 dB), Schlagschattenwurf und blinkende Signallichter könnten die Lebensqualität und auch die Immobilienwerte in Clausthal-Zellerfeld abwerten.

NATURSCHUTZDie WKA sollen in unmittelbarer Nähe zum Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Oberharzer Teichgebiet“ errichtet werden. Wir befürchten negative Folgen für die Vogel- und Fledermauspopulationen, die in diesen geschützten Gebieten leben. Unter den Vögeln ist besonders der streng geschützte Rotmilan häufig Opfer von WKA. Bei kleineren Fliegern wie Fledermäusen können die Lungen und inneren Organe durch Verwirbelungen und den Druckabfall hinter den Rotorblättern der WKA platzen.

STADTFINANZENDer Windpark wird vor Ort keine neuen Arbeitsplätze bringen. Ein Hauptargument für die Gewinnung von Fachpersonal für die Wirtschafts- und Forschungslandschaft am Standort ist der hohe Erholungs- und Freizeitwert in der unverbauten Natur. Wenn die Windparkplanung in der jetzigen Form mit 250 m hohen Groß-Windkraftanlagen umgesetzt wird, sinkt die Attraktivität Clausthal-Zellerfelds für Neubürger. Dadurch werden die ortsansässigen Unternehmen und Arbeitgeber noch mehr Schwierigkeiten haben, offene Stellen zu besetzen. Zudem wird dem Gewerbepark Tanne die Möglichkeit genommen, weiter nach Osten hin zu wachsen, denn welcher Unternehmer möchte sich unter einer Windkraftanlage ansiedeln? Die Folge: sinkende Einkommen- und Gewerbesteuereinnahmen für die Stadt.Die finanziellen Risiken überwiegen die möglichen Einnahmen der Stadt: Bei fünf WKA kann man mit ca. 150.000 EUR/Jahr durch die Akzeptanzabgabe nach NWindPVBetG von 0,2 Cent pro tatsächlich eingespeister kWh rechnen. Gewerbesteuern des Windpark-Investors werden nur am Firmensitz abgeführt werden. Dieser befindet sich in Liebenau. Und selbst bei einem Wechsel des Firmensitzes nach Clausthal-Zellerfeld werden die Investitions- und Rückbaukosten gegengerechnet werden, so dass Gewerbesteuern – wenn überhaupt – erstErst nach vielen JahrenJahren, anfallenwenn werden.die hohen Investitionskosten der Windparkbetreiber abgeschrieben sind, können überhaupt nennenswerte gewerbesteuerpflichtige Gewinne anfallen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen die negativen finanziellen Folgen eines Wertverlusts von Grundstücken und Immobilien jedoch sofort und dauerhaft tragen.

Quellen:

  • Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
  • Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags
  • Umweltbundesamt
  • Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 20.4.2015, Kurzinfo Einheitsbewertung Nr. 01/2015

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 676 (436 in Clausthal-Zellerfeld)


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