Soziales

Schutzkonzept in sozialen Einrichtungen und Vereinen gesetzlich verankern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung
25 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

25 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

04.06.2019, 10:59

neue Infos zum aktuellen Stand


Neue Begründung: Wer in der sozialen Arbeit, in einem Verein oder mit Menschen, sei es Kinder, Jugendliche, Älteren oder jene mit Beeinträchtigung arbeitet, hat Verantwortung.
So soll es künftig zu Standards gehören, dass in allen Einrichtungen der o.g. ein Schutzkonzept verpflichtend -dank eines entsprechendem Gesetzesentwurf entwickelt und aufgenommen werden.
Die uns zu betreuenden Menschen haben ein Anrecht, neben Förderung ihrer Individualität auch geschützt und bestärkt zu werden. Zudem bietet ein solcher Gesetzesentwurf auch Einrichtungen, Vereinen und sozialen Trägern eine fachliche Transparenz in Sachen Wohl der uns zu Betreuenden.
Betreuenden. Vielen Denken dass die Verpflichtung eines Schutzkonzepts bereits auch gesetzlich festgehalten ist. Dem ist NICHT so! Deshalb informiert alle Interessenten und teilt diese wichtige Petition in allen sozialen Netzwerken. Danke!
Bitte unterstützt diese Petition!


Neues Zeichnungsende: 31.12.2019
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 16


Mehr zum Thema Soziales

11.809 Unterschriften
163 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern