Maahanmuutto

Shahin Chowdhury - Abschiebung trotz festen Arbeitsverhältnisses und voller Integration

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss deutscher Bundestag
554 Tukeva

Dialogi on valmis

554 Tukeva

Dialogi on valmis

  1. Aloitti 2020
  2. Keräys valmis
  3. Täytetty 15.11.2020
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

01.10.2020 klo 15.00

Das Urteil, welches die Abschiebung von Shahin Chowdhury verkündet, begründet die Entscheidung damit, dass die Abschiebung aus "Abschreckung" bzw zur "Spezialprävention" erfolge. O-Ton: "Die Abschiebung soll anderen Ausländern vor Augen führen, dass ein unrechtmäßiger Aufenthalt keineswegs toleriert, sondern mit den ausländerrechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln sanktioniert wird. Dieser "Abschreckungszweck" (sic !) kann nur erreicht werden, wenn das Fehlverhalten auch zu tatsächlich spürbaren Konsequenzen führt."
Shahin Chowdhury war nie und in keiner Hinsicht straffällig, das attestiert auch das Urteil. Er hat sich jünger gemacht und in der berechtigten Sorge, dass diese falsche Angabe mit der Beschaffung seiner Ausweisdokumente offenkundig wird, seine Mitwirkungspflichten verletzt. Das ist der Vorwurf. Der einzige Vorwurf.
Strafbar ist bislang lediglich der Missbrauch ausländerrechtlicher Dokumente, etwa das Vorlegen eines falschen Passes. Eine nicht korrekte Angabe des eigenen Alters ist nicht strafbar.


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