Steuern

Sozial gerechte Finanzierung der Folgen und Folgerungen aus der Corona Krise

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
101 Unterstützende 99 in Deutschland

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

101 Unterstützende 99 in Deutschland

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 22.02.2021
  4. Dialog
  5. Gescheitert

23.04.2020, 14:22

Ergänzung einer Quellenangabe am Ende des Textes


Neue Begründung: **Die Corona Pandemie trifft uns alle, dabei mehr indirekt als direkt, sei es durch wirtschaftliche, soziale, psychische und/oder gesundheitliche Auswirkungen.**
Der Coronavirus SARS-CoV-2 und die Krankheit COVID-19 werden aktuell zunächst wissenschaftlich und medizinisch bewertet. Die daraus abgeleiteten Empfehlungen werden politisch in Maßnahmen umgesetzt, die vor allem darauf abzielen, die Übertragung des Virus einzudämmen und damit eine Überlastung des Gesundheitssystems in Deutschland zu verhindern.
Dies ist weitestgehend nachvollziehbar und trifft auf ein breites Verständnis in der Bevölkerung. Die Umsetzung dieser Maßnahmen, die aber auch mit massiven Einschränkungen von Freiheitsrechten einhergehen, haben sehr direkte negative Folgen für die wirtschaftliche und soziale Situation von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern. Im Extremfall können die Maßnahmen zu einer Existenzbedrohung und/oder zu sekundären gesundheitlichen Belastungen, ggf. auch Schäden führen.
Um mindestens die wirtschaftlichen Folgen abzumildern, wurden milliardenschwere Hilfspakete geschnürt. Alleine der Umfang der haushaltswirksamen Maßnahmen des Bundes beträgt insgesamt 353,3 Milliarden Euro. Das Bundesministerium der Finanzen spricht davon, dass es sich beim „Schutzschild für Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen um das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik handelt“ (Meldung auf www.bundesfinanzministerium.de vom 27.03.2020).
Hinzu kommen die länderspezifischen Programme - alleine Bayern stellte bisher 20 Milliarden zur Verfügung - sowie Hilfen der Europäischen Union. Die Folgekosten, die aus sozialen Bedarfen und Notwendigkeiten heraus entstehen (z.B. Unterstützung von Familien, Alleinerziehenden, sozial Bedürftigen) werden aktuell noch nicht beziffert, sollten aber bei der Betrachtung der Folgerungen aus der Corona Krise einen breiten Raum einnehmen.
Im Hinblick auf eine weltweite Krisensituation, die sich aus ähnlichen oder anderen Gründen aufgrund des Ausmaßes der Globalisierung jederzeit wiederholen kann, wird es weiterhin darauf ankommen, Finanzmittel für wirtschaftlich schwächere Staaten und Beiträge für global agierende Organisationen wie die WHO bereit zu stellen. In Bezug auf Afrika wurde bereits ein breites Bündnis bekannt gegeben: „Diese Pandemie kann nur besiegt werden, wenn Afrika einbezogen ist“ (Meldung vom 15. April 2020 auf www.bundeskanzlerin.de).
Vor dem Hintergrund dieser in Summe extrem hohen Milliardenbeträge für den deutschen Staat und damit dessen Steuerzahler, drängt sich die Frage einer langfristigen und sozial gerechten Finanzierung auf. Die Staatshaushalte werden mit den bisherigen Instrumenten schnell an ihre Grenzen kommen. Die Folgen ließen sich ggf. noch abfedern, aber bei den Folgerungen aus der Krise, d.h. wenn es darum geht, die staatlichen Institutionen und unsere Gesellschaft auf zukünftige, ggf. noch schwerwiegendere Pandemien und Krisen präventiv vorzubereiten (hier seien beispielhaft auch die Folgen des Klimawandels genannt, der u.a. auch die Ausbreitung von Krankheiten begünstigt), müssen jetzt entsprechende Finanzierungsinstrumente entwickelt bzw. sofern bereits vorhanden, eingesetzt werden. Die sozial gerechte und ökologisch sinnvolle Besteuerung sollte von einer fachübergreifenden von der Bundesregierung eingesetzten Kommission entwickelt werden. Dabei darf es aufgrund der historisch außergewöhnlichen Brisanz der Corona Krise keine parteipolitischen, parteitaktischen und interessensgesteuerten Vorabentscheidungen geben. Die Kommission soll in einen offenen Diskurs einsteigen dürfen. Dabei sind sowohl bereits bekannte Instrumente wie die Finanztransaktionssteuer und Vermögenssteuer als auch Möglichkeiten der Besteuerung von multinationalen Konzernen in die Überlegungen einzubeziehen. Selbstverständlich geht es darum, ein ausgewogenes und sozial gerechtes Finanzierungsportfolio zu entwickeln und einzusetzen.
Als Gremium, das den Prozess zur Berufung einer Kommission anstoßen könnte, wäre ggf. der Rat für nachhaltige Entwicklung geeignet, da hier ein kompetenter querschnittsorientierter Ansatz gewährleistet ist.
*Literaturtipp, der das ganze Ausmaß der gesellschaftlichen Herausforderung verdeutlicht: Paolo Giordano-In Zeiten der Ansteckung (2020): www.deutschlandfunkkultur.de/paolo-giordano-in-zeiten-der-ansteckung-in-jeder-hinsicht.950.de.html?dram:article_id=473839*

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7 (7 in Deutschland)


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