Alueella: Saksa
Hyvinvointi

Stoppt die Rentenkürzungen ! Rente, die zum Leben reicht ! einfacher & gerechter!

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
134 Tukeva 133 sisään Saksa

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

134 Tukeva 133 sisään Saksa

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

17.06.2018 klo 1.55

Fragmente der Petition waren weggeschnitten, deshalb gekürzt


Neuer Petitionstext: Seit über vierzig Jahren ist offenkundig, dass der Generationenvertrag aufgrund der Umkehrung der Alterspyramide eine ausreichende Rente für einen würdigen Lebensabend nicht dauerhaft finanzieren kann.
Trotzdem griffen alle bisherigen „Reformen“, selbst das Drei-Säulen-Modell, bestehend aus gesetzlicher Rente als Basisversorgung, betrieblicher und privater Altersvorsorge als Zusatzvorsorge (*1,*2), nicht angemessen und zielführend die veränderten Rahmenbedingungen auf, um eine von den Jungen finanzierbare dennoch ausreichende und das Arbeitsleben honorierende staatliche Rente dauerhaft gewährleisten zu können.
Der Bundestag soll beschließen, dass
1. keiner oder alle im Inland wohnenden Bürger und Bürger mit deutschem Pass in das Rentensystem einzahlen, auch Abgeordnete, Beamte und Selbständige, das heißt sämtliche Sonderregelungen ausnahmslos entfallen.
2. der Generationenvertrag aufgelöst wird. Die Finanzierung einer auskömmlichen Rente muss sozial- und gesellschaftsverträglich finanziert werden.
A. Sollen alle Bürger in das Rentensystem einzahlen, sollen die Beiträge
1. in Investitionen investiert werden, die selbständig sichere Einnahmen
zum aktuellen Geldwert generieren wie zum Beispiel über Mieteinnahmen
Mieteinnahmen (u.a. Büro- und Wohngebäude, Fest- und
Tagungsorten, Parkhäuser
und Parkuhren, ...) Der Effekt wäre, dass
sich eine zunehmend hohe
Substanz aufbaut, die geeignet ist mittelfristig die Beiträge zu senken
Beiträge senkt und langfristig vollständig entbehrlich macht.
zu machen.
2. Max. 10 % Freibetrag in Höhe von 120% des zu versteuernden Einkommens betragen
Existenzminimums festgelegt werden
3. sanfte Progression von +0,1 % / 100€ höheres zu versteuernden
monaltichen monatlichen Einkommens ansteigen
4. Freibetrag Überführung der Rücklagen in Höhe von 120 % des Existenzminimums festgelegt
werden
Einnahmen generierenden Investitionen
5. Zwischenfinanzierung der Renten aus Steuergelder
B. Soll auf die Beitragszahlung verzichtet werden, soll die Rente zum
Beispiel aus der Gewerbe – oder Transaktionssteuer finanziert werden.
Das Volumen der jetzt von Olaf Scholz gekippten Transaktionssteuer von
0,1% könnte ein Grundeinkommen pro Kopf in Höhe von 1050€ monatlich
finanzieren.
3. der Renteneintritt grundsätzlich freiwillig erfolgen soll, jedoch frühstens
zulässig ist, wenn eine der Voraussetzungen vorliegt:
1. Einstufung in die Erwerbsunfähigkeit
2. Einstufung in die Berufsunfähigkeit und die Person weder körperlich
oder seelisch in der Lage ist einen anderen Beruf zu erlernen
3. Einstufung in einen Pflegegrad 2 oder höher (*11)
4. 30 anrechenbare Arbeitsjahre
5. 60 Jahre alt
4. die Rente ausschließlich anhand der gearbeiteten Jahren berechnet wird.
Hierbei sollen erbrachte Erziehungszeiten und die Pflege von
Angehörigen angerechnet werden. Teilzeitverträge sollen entsprechend
der prozentualen Einstellung berücksichtigt werden. Dies würde das
Arbeitsleben eines jeden würdigen und nicht dessen Einkommenshöhe!
Berechnen ließe sich die Rente anhand der Formel:
Existenzminimum *Faktor^Arbeitsjahre.
Beispiel:
Existenzminimum = Mindestrente: 1000€* 1,02^30 Arbeitsjahre = 1.811 €
bei 0 Jahren = 1.000 €
bei 15 Jahren = 1.345 €
bei 25 Jahren = 1.640 €
bei 35 Jahren = 1.999 €
bei 45 Jahren = 2.437 €
bei 55 Jahren = 2.971 €
Der Übergang soll derart gestaltet werden, dass alle bisherigen Renten, die
1. unter dem neu errechneten Betrag liegen auf diesen sofort
angepasst werden.
2. über dem neu errechneten Betrag liegen innerhalb von 10 Jahren
sanft angepasst werden
5. zusätzliche kostenlose Leistung:
öffentliche Verkehrsmittel innerhalb des Bundesgebietes
Bildungs- und Begegnungsangebote wie Bibliotheken, Museen, VHS, Zoos zum Erhalt gesellschaftlicher Integration
6. Gegenfinanzierung der kostenlosen Zusatzleistungen unter anderem
durch:
1. Ersparnis des Verwaltungsaufwandes für Hartz 4- und sonstige
Anträge für Sozialleistungen bzw. ggf der Bedürftigkeitsprüfung.
2. Einsparung hoher Pensionsausgaben bei Abgeordneten, Beamten


Neue Begründung: Unser Rentensystem führt unwillkürlich für zunehmend viele Menschen zur Altersarmut und einem menschenunwürdigen Lebensabend trotz steigender Rentenbeiträge und einem späteren Renteneintrittsalter. Die Gründe sind:
1. prozentualer Ansatz vom Durchschnittseinkommens des Arbeitslebens.
1. Das Durchschnittseinkommen eines Arbeitslebens ist ein Geldwert, der wird negativ von der Inflation beeinflusst ist. Beispiel: 1960 lag das Durchschnittseinkommen bei 3.144€, 2016 33.396€ (*12). Der Verbraucherindex erhöhte sich von 1960 bis 2017 von 168,5 auf 1084,2 (*13) Dies hat auch zur Folge, dass Menschen, die die letzten Jahre vor dem Renteneintritt nicht mehr arbeiten können benachteiligt sind gegenüber den Personen, die gleich viele Jahre gearbeitet haben, jedoch bis zum Renteneintrittsalter arbeiten konnten. beeinflusst.
(*12, *13)
2. Geringverdiener wie ErzieherIn, PflegerIn, Reinigungskraft leben bereits
am Existenzminimum. Eine private Vorsorge können sie sich im
Gegensatz zu Besserverdienenden nicht leisten, selbst wenn sich
aktuell die Rendite der Rentenversicherung attraktiv sein soll. (*14 *15)
1. 3. bei Teilzeitkräften, vor allem Frauen, die oftmals einige Jahre pausierten
und dann wieder wegen der Kindererziehung nur Teilzeit arbeiten
konnten, unter anderem auch deshalb, weil die Entlohnung in
„typischen Männerberufen“ höher ist als in „typischen Frauenberufen“.
2. 4. Die Senkung des Prozentsatzes vergrößert die Anzahl der Menschen,
die unter das Existenzminimum fallen.
3. 5. Ist ein System gerecht, das ermöglicht, dass jemand, der viele Jahre
mehr für geringen Lohn arbeiten musste weniger Rente erhält und
Flaschen sammeln gehen muss als jemand der weniger Jahre arbeitete
für ein deutlich höheres Gehalt ?
2. Finanzierung über einen Generationenvertrag in einer alternden
Gesellschaft.
1. Wie soll bei einem Mindestlohn von 8,84€ brutto, der bei weitem nicht
ausreicht um eine vierköpfige Familie trotz Vollzeitanstellung auf dem
Niveau des Existenzminimums zu ernähren, denn dieser existenziell
notwendige Stundenlohn müsste 13,53€ netto betragen, noch einen
Rentner mitversorgen ?
2. Wie hoch müsste der Arbeitslohn sein, dass Arbeitnehmer alle Rentner
auf Basis des Generationenvertrages einen auskömmlichen, finanziell
sorglosen Lebensabend finanzieren könnten ?
3. Oder um wie viele Prozent müsste der Prozentsatz der Rente gesenkt
werden, dass die Einzahlung eines Arbeitnehmers für diesen finanziell
tragbar ist ?
4. Oder auf wie viele Jahre will der Staat das Renteneintrittsalter erhöhen,
damit die Rente auskömmlich ist und die Beitragszahlung für jeden
Arbeitnehmer finanziell tragbar?
3. für alle Berufe ein einheitliches Renteneintrittsalter
1. jeder Beruf hat seine ganz spezifischen körperlichen und seelischen
Belastungen. Dachdecker, Straßenbauarbeiter haben andere
Belastungen als Pflegekräfte und beide wiederum ganz andere wie
Journalisten und Politiker.
2. Zudem kommt, dass Hauptschüler in der Regel mit 15 Jahren mit ihrer
Berufsausbildung beginnen, Realschüler mit 16, jedoch viele
Gymnasiasten zuerst ein Studium anstreben und somit deutlich später
in das Berufsleben eintreten.
Vorteile meines Modells sind unter anderem:
1. Grundsicherung im Alter
2. Würdigung des Arbeitslebens durch eine entsprechend hohe Rente
3. Flexibles Renteneintrittsalter
4. gerecht
5. Entbürokratisierung
6. sofortige oder mittelfristige Abschaffung von Rentenbeiträgen
7. Reduzierung des PKW-Verkehrs
8. gesellschaftliche Teilhabe
Denn die Die Politik hielt bisher am überholten System fest und beschränkte sich bisher auf folgende Maßnahmen:
1. 2001 auf eine stetige Senkung des prozentualen Auszahlungsbetrages bis 2030 auf 43%, wodurch zwangsläufig, trotz eines langen Arbeitslebens zunehmend viele Menschen verarmen müssen ! (*3)
Als jetzige Gegenmaßnahme wurde im Koalitionsvertrag beschlossen, dass Dies soll jetzt durch eine Grundrente für Geringverdiener mit mindestens 35 Beitragsjahren, inklusive Erziehungs- und Pflegezeiten, die zehn Prozent über dem Hartz-IV-Niveau liegt, eingeführt werden soll, Beitragsjahren kompensiert werden, "bei der andere Einkommen und Vermögen angerechnet werden." Das heißt der Rentner muss dies alles für eine Bedürftigkeitsprüfung offen legen. Lediglich das "selbst genutzte Wohneigentum soll nicht angetastet werden. Die Abwicklung der Grundrente erfolgt durch die Rentenversicherung, um diesen Rentnern den Gang zum Sozialamt zu ersparen. Die Finanzierung ist nicht geregelt - also auch nicht die Frage, ob die Grundrente aus Steuermitteln oder aus der Rentenkasse bezahlt wird." (*4)
2. 2002 Die mit enormen finanziellen Aufwand geförderte Riesterrente als private oder eine betriebliche Altersvorsorge soll sollte die Versorgungslücke durch die oben genannte stetige stetigen Senkung des Rentenniveaus schließen. Um die staatlichen Subventionen voll zu erhalten muss ein Arbeitnehmer zusammen mit der Förderung 4% seines Vorjahresbruttoeinkommens, jedoch mindestens 60€ pro Jahr in den Riestervertrag einzahlen. (*5, *6) Jedoch leben zunehmend viele Menschen derart am Existenzminimum, dass kann selbst dieser geringe Betrag der Mindestbeitrag von 60€ nicht jeder bezahlen.
3. 2006 Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67. Wer früher in Rente gehen will, muss
für jeden Geringverdiener bezahlbar ist. Zudem früheren Monat 0,3% von seiner Rente zum Renteneintrittsalter abziehen.(*8) Inzwischen wird ernsthaft diskutiert das Renteneintrittsalter auf 69 zu erhöhen. (*9)
Die Groko will nun krankheitsbedingte Frührentner zukünftig so behandeln als hätten sie bis 65 und 8 Monaten gearbeitet. „Jedes Jahr kommen etwas 170.000 Erwerbsminderungsrentner dazu. Die Kosten schätzt die Rentenversicherung auf etwas 1,8 Mrd Euro im Jahr 2030. (*4)
4. Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge seit 1950 von 10% auf aktuell 18,7% vom Bruttoarbeitslohn. (*10)
In seinem Antwortschreiben zu meinem Rentenvorschlag
ist die Effektivität
Hubertus Heil sogar der Meinung, dass über den aktuellen Koalitionsvertrag hinaus kein Handlungsbedarf bestünde !
Ist es für Sie als Sozialdemokrat überhaupt vertretbar, wenn Sie als Abgeordneter keine Beiträge bezahlen, jedoch bereits



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