Regione: Saksonija
Švietimas

"Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!"

Pareiškėjas nėra viešas
Ministerpräsident Stanislaw Tillich
23 565 Palaikantis 19 206 in Saksonija

Dialogas baigtas

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Dialogas baigtas

  1. Pradėta 2015
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

2015-02-22 23:46

Aufgrund der besseren Lesbarkeit wurden Textteile in "Großschrift" verändert.
Neuer Petitionstext: Die sächsische Landesregierung überarbeitet gerade das "Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG)". Viele der alten Regelungen im Gesetz waren laut Sächsischem Verfassungsgerichtshof verfassungswidrig. Der Gerichtshof stellte unter anderem fest, dass für Schulen in öffentlicher Trägerschaft kein Vorrang gegenüber Schulen in freier Trägerschaft besteht. Die sächsische Regierung wurde angehalten bis Ende 2015 das sächsische Fördermodell für freie Schulen entsprechend zu überarbeiten.

Doch der nun vorgelegte Gesetzentwurf entspricht nicht dem vom Verfassungsgerichtshof geforderten Grundsatz der Gleichrangigkeit und Gleichwertigkeit beider Schulwesenformen DOCH DER NUN VORGELEGTE GESETZENTWURF ENTSPRICHT NICHT DEM VOM VERFASSUNGSGERICHTSHOF GEFORDERTEN GRUNDSATZ DER GLEICHRANGIGKEIT UND GLEICHWERTIGKEIT BEIDER SCHULWESENSFORMEN (staatliche und freie Trägerschaft)!

Freie Schulen wirken neben den öffentlichen Schulen und an ihrer Stelle bei der Erfüllung der allgemeinen öffentlichen Bildungsaufgaben. Das sieht auch der Gesetzentwurf in § 1 so. Aber anstatt die Schulen demgemäß gleich zu behandeln, will die Regierung ein Kind an einer Schule in freier Trägerschaft finanziell weit weniger fördern, als ein Kind an einer staatlichen Schule. Der Freistaat gibt für einen Schüler an einer freien Schule momentan nicht einmal die Hälfte dessen, was er für einen Schüler an einer vergleichbaren staatlichen Schule ausgibt! Dadurch entsteht eine Unterfinanzierung, die freie Schulen zwingt Elternbeiträge zu erheben. Auf Elternbeiträge würden viele freie Schulen gern verzichten, denn durch diese "Bezahlschranke" stehen sie nicht allen Kindern offen. Die Unterfinanzierung ist so dramatisch, dass Lehrkräfte deutlich weniger Gehalt bekommen als an staatlichen Schulen und kaum Investition in Lernmaterial und Schulgebäude möglich sind.

Die aktuell im Gesetzentwurf vorgeschlagene Erhöhung der Fördersumme ist viel zu gering! Kinder an freien Schulen würden weiter benachteiligt und ihre Eltern weiter durch Steuer- und Schulgeldzahlung doppelt zur Kasse gebeten werden.

Wir fordern von Ministerpräsident Tillich, Kultusministerin Kurth und der sächsischen Staatsregierung die Umsetzung der Sächsischen Verfassung in Artikel WIR FORDERN VON MINISTERPRÄSIDENT TILLICH, KULTUSMINISTERIN KURTH UND DER SÄCHSISCHEN STAATSREGIERUNG DIE UMSETZUNG DER SÄCHSISCHEN VERFASSUNG IN ARTIKEL 102 in der Auslegung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs ohne Wenn und Aber! Überarbeiten Sie den aktuellen verfassungswidrigen Gesetzentwurf: IN DER AUSLEGUNG DES SÄCHSISCHEN VERFASSUNGSGERICHTSHOFES OHNE WENN UND ABER! ÜBERARBEITEN SIE DEN AKTUELLEN VERFASSUNGSWIDRIGEN GESETZENTWURF:

Fördern Sie JEDES SCHULKIND IN SACHSEN mit der GLEICHEN GELDSUMME!

Links:
Verfassungsgerichtsurteil
Vorläufiger Gesetzentwurf SächsFrTrSchulG-E, Stand 12.12.2014,
(www.schule.sachsen.de/18394.htm)

Ausgaben des Freistaates pro Schüler an staatlicher Schule,
www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/BildungForschungKultur/BildungKulturfinanzen/Tabellen/AusgabenSchueler.html

Ausgaben des Freistaates pro Schüler an freien Schulen,
www.schule.sachsen.de/download/download_bildung/Zuschusshoehen.pdf Neue Begründung: Freie Schulen bereichern und ergänzen die Schullandschaft des Freistaates Sachsen. Sie wirken neben den öffentlichen Schulen und an ihrer Stelle bei der Erfüllung der allgemeinen öffentlichen Bildungsaufgaben gleichberechtigt mit. Beide Schulwesenformen müssen deshalb auch gleichbehandelt werden. Wir fordern eine verfassungsgemäße und gleichberechtigte Finanzierung freier Schulen, ohne dass Nachteile für staatlich-kommunale Schulen entstehen. Schulbildung ist ein Allgemeingut und muss für alle offen zugänglich und gebührenfrei sein. Darum akzeptieren wir auch keine "Bemühungen" der sächsischen Regierungsparteien eine verfassungskonforme Lösung zu finden! (Dirk Reelfs, Pressesprecher Kultusministerium: "Wir sind bemüht, ein verfassungskonformes Gesetz zu erlassen." Sächsische Zeitung, Dresden, vom 31.01.2015) Eine Regierung kann nur glaubhaft Ihren Anspruch auf legitime Volksvertretung erfüllen, wenn ihr die vom Volk gegebene Verfassung als oberste Norm gilt!

[Der freie Zugang zu öffentlichen Schulen in freier und staatlich-kommunalen Schulen darf ebensowenig zur Makulatur werden wie die Verfassung.]


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