mit der Unterstützung dieser Petition habt Ihr Euch für den Erhalt von Krankenhäusern und gegen Klinikschließungen ausgesprochen.
Seid Ihr unmittelbar von einer bereits vollzogenen Klinikschließung in Eurer Region betroffen?
In diesem Fall kommen wir mit einer großen Bitte auf Sie zu:
Gerne würden wir von Euch erfahren, welche Folgen die Krankenhausschließung in Eurer Region ausgelöst hat. Die medizinische Versorgung aber auch die Erreichbarkeit des nächstgelegenen Krankenhauses spielen beispielsweise eine Rolle in unserer Befragung.
Dürfen wir mit einer anonymen Antwort rechnen? Wir würden uns sehr freuen.
unser Konzept "Bezahlbares Gesundheitswesen für Alle" mit den Kernforderungen ....
•Abschaffung der Fallpauschalen (12 Mrd. Euro) •Einführung einer Bürgerkrankenversicherung (9 Mrd. Euro) •Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze für Großverdiener (58,4 Mrd. Euro)
... hat einen Teilerfolg im Deutschen Bundestag erzielt. Die eingereichte gleichnamige Petition wurde im Petitionsausschuss angenommen und an den Gesetzgeber übergeben.
Wir zitieren (Auszug):
"Gerade mit Blick auf die hohen finanziellen Defizite in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht weiterer Handlungsbedarf. Hierbei darf das Argument, das heutige Finanzierungssystem der GKV sei historisch gewachsen und seit vielen Jahrzehnten in engem Zusammenhang mit den anderen Sozialversicherungszweigen kontinuierlich weiterentwickelt worden, angesichts der stetig wachsenden Herausforderungen im Gesundheitswesen und in der Pflege kein Hindernis sein. ...
Ein zweiter Bericht [der Finanzkommission Gesundheit] ist bis Dezember 2026 vorzulegen und soll Reformoptionen für strukturelle Anpassungen der GKV aufzeigen, die das Ausgabenwachstum in der GKV mittel- bis langfristig wesentlich reduzieren und den Herausforderungen auf der Einnahmenseite begegnen. Der Petitionsausschuss empfiehlt, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales - als Material zu überweisen, um zu erreichen, dass die Petition in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbezogen wird."
Kommentar:
Mit diesem Verfahren erreicht unser Konzept "Bezahlbares Gesundheitswesen für Alle" hohe Anerkennung und bestätigt uns damit indirekt die erforderliche Fachkompetenz, um fundierte Gesundheitsvorschläge einzubringen.
Klaus Emmerich für Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern
DeStatis hat das Krankenhausverzeichnis 2024 herausgegeben. Nun haben wir diese aktualisierten Daten 2024 in den Klinikatlas "Kliniken in Gefahr" übernommen und durch unsere individuellen Bedrohungsinformationen, Teilschließungen und Komplettschließungen ergänzt.
Komplettschließung (schwarz): Bereits vollzogene Schließung Teilschließung (halbscharz): Bereits vollzogene Teilschließung, hierzu zählt auch die Umwandlung eines Allgemeinkrankenhauses in ein Fachklinik Bedrohung (rot): Schließungen oder Teilschließungen in der Zukunft bzw. mit unbekanntem Datum, Insolvenzen, die per Definition zu Schließungen oder Teilschließungen führen können.
Allgemeinkrankenhaus ab stationärer Basisnotfallversorgung (grün) Fachklinik oder Allgemeinkrankienhaus ohne stationäre Notfallversorgung
Mein Dank geht nochmals als Manuel Jokiel für das tolle, im Rahmen der Recherchen stets aktuellen Klinikatlas.
So wird bereits jetzt (!) die geplante Schließung des Mannheimer Schwerpunktkrankenhauses zum 01.07.2026 aktuell als Bedrohung und ab 1.7. automatisch als Komplettschließung dargestellt.
Am 12. Juni wird im Bundestag in der ersten Lesung das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beraten. 1 Während das Krankenhausreformanpassungsgesetz aufgrund hoher Qualitätsauflagen ein strukturelles Kliniksterben auslösen wird, ist aufgrund des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes mit einem ökonomisch verursachten Kliniksterben zu rechnen. Trotz massiver Einwände unserer Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern und vieler Verbände müssen wir feststellen:
Die Würfel für ein geschätztes Kliniksterben von 300 bis 600 Krankenhäusern in Deutschland scheinen gefallen. 2 Bayern ist als Flächenland mit kleinen Krankenhäusern besonders betroffen.
Die Verantwortung für das angestrebte Kliniksterben trägt eindeutig bei der Bundesregierung. Die Lasten liegen bei den Patientinnen und Patienten, die mit signifikant längeren Anfahrzeiten für eine stationäre Krankenhausbehandlung, manchmal auch bei lebensbedrohenden Erkrankungen, rechnen müssen. Die Lasten liegen auch bei den Klinikträgern, die defizitäre Krankenhäuser stützen müssen, oder im Falle einer Schließung mit massivem Widerstand der Bevölkerung zu rechnen haben.
Mit dem neuen Video „Hilfen für bedrohte Krankenhäuser“ 3 wendet sich die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern auf emotionaler Weise an die Bevölkerung bedrohter Krankenhäuser in Bayern.
Wehren Sie sich gegen die Schließung bedarfsnotwendiger Krankenhäuser. Informieren Sie sich über geeignete Instrumente demokratischen Widerstands!
Die Bedrohung in bayerischen Regionen ist in Folge der Krankenhausreform real wie noch nie. Deshalb hat die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern ihre Homepage als „Hilfe zur Selbsthilfe“ im Fall bedrohter Klinikstandorte umgestaltet. Dort lassen sich umfassende Informationen über klinische Versorgungslücken in Bayern, aktuell bedrohte oder geschlossene Krankenhäuser und Hintergründe zum Kliniksterben in Bayern recherchieren.
Und wir verweisen auf 2 weitere Videos beide zu sehen unter:
Video „Finanzierbare Krankenhäuser und finanzierbare Gesundheit - Die Alternative zu Bundesgesundheitsministerin Nina Warkens Streichpolitik“
Video: „Die leeren Versprechen der Bundesregierung und Bayerischen Staatsregierung zu Krankenhäusern“.
Es kommt jetzt auf die Schlagfertigekeit regionaler Aktionsgruppen an, ob angekündigte Schließungen von Krankenhäusern oder Fachabteilungen Wirklichkeit werden, oder ob sie im Einzelfall durch beherzten Widerstand verhindert werden.
in den letzten Wochen ist politisch sehr viel geschehen, und stets zu Ungunsten deutscher Krankenhäuser:
1. Krankenhausreformanpassungsgesetz Am 23. März 2026 stimmte der Bundesrat als letzte Instanz dem Krankenhausreformanpassungsgesetz zu. Die Anforderungen an Leistungsgruppen bleiben restriktiv. 3-jährige Ausnahmegenehmigungen der Länder können nur im Einvernehmen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen erteilt werden. Damit werden den Ländern wichtige Steuerungsmöglichkeiten entzogen, um insbesondere in ländlichen Regionen eine flächendeckende klinische Versorgung einschließlich Notfallversorgung binnen 30 Fahrzeitminuten sicher zu stellen. Das Ziel der Krankenhausreform war eindeutig definiert. Die aktuell limitierten Vergütungsmittel für Krankenhäuser sind für alle Krankenhäuser nicht ausreichend. Durch Schließungen von 300 bis 600 der aktuell 1.841 bundesdeutschen Krankenhäuser sollen die unverändert limitierten Vergütungsmittel auf weniger Krankenhäuser verteilt und deren Finanzsituation verbessert werden: https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/krankenhausreformanpassung-khag/
2. Notfallgesetz Mit dem Referentenentwurf zum Notfallgesetz vom 22.04.2026 sollen bevorzugte Krankenhäuser aber nicht alle Allgemeinkrankenhäuser einschließlich gestufter Notfallversorgung mit einem Integrierten Notfallzentrum ausgestattet werden, das ambulante und stationäre Notfälle intelligent steuern kann. Wir beklagen, dass ein „Erweiterter Landesausschuss“ über die Zuteilung dieser Integrierten Notfallzentrum entscheidet, statt alle Krankenhäuser ab einer Basisnotfallversorgung flächendeckend damit auszustatten. Es ist offensichtliches Ziel, gute Krankenhäuser von der intelligenten Notfallbehandlung auszuschließen, zu benachteiligen und ggf. sogar deren Schließung zu provozieren: https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/notfallgesetz/
3. GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz In der Kabinettssitzung vom 29. April 2029 hat die Bundesregierung das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet. Krankenhäuser werden jährlich um mehrere Milliarden Euro betrogen, die sie zur Stabilisierung der Krankenkassen bzw. zur Stabilisierung der Beitragssätze bereitstellen sollen. Mit dieser Entscheidung werden die Krankenhäuser doppelt betrogen. Nun sollen nicht nur limitierte Vergütungsmittel auf weniger Krankenhäuser verteilt sondern diese limitierten Vergütungsmittel weiter beschnitten werden. Ein massenhaftes Kliniksterben ist absehbar: https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/krankenhausfinanzierung/
4. Transformationsfonds der Krankenhausreform Der Transformationsfonds der Krankenhausreform steht ab sofort zur Verfügung. Mit diesem Transformationsfonds werden die Entscheidungen der Länder verringert, Fördermittel für sanierungsbedürftige Krankenhäuser bereitzustellen. Die Fördermittel dazu trägt zu 100% das jeweilige Bundesland. Anders der Transformationsfonds für Klinikkonzentrationen, Klinikschließungen und Umwandlungen von Krankenhäusern in überwiegend ambulante Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. Hier trägt der Bund 70% der Fördermittel, die Länder tragen lediglich 30%. Auf diese Weise wird absehbar, dass sich Klinikförderungen auf massive Restrukturierungen und Konzentrationsprozesse zentrieren werden.
Alle politischen Entscheidungen laufen auf Klinikschließungen hinaus.
Dürfen wir das einfach hinnehmen? Wir meinen N E I N !
der Bundesrat hat heute, am 27 März 2026 - auch mit Zustimmung der bayerischen Gesundheitsministerin Frau Judith Gerlach - dem Krankenhausreformanpassungsgesetz zugestimmt.
Beratung des Bundesrats zur Krankenhausreform
Liebe Unterstützerinnen,
Liebe Unterstützer,
wie ernst meint es die bayerische Gesundheitsministerin Frau Judith Gerlach mit der flächendeckenfen klinischen Versorgung in Bayern?
Angesichts der 3-jährigen Ausnahmegenehmigungen der Bundesländer für Leistungsgruppen nach fem geplanten Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) nur im Einvernehmen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen droht ein massives Kliniksterben in Flächenländern. Bayern ist unmittelbar betroffen.
Die Flächenländer Mecklemburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind im Gesundheitsausschuss des Bundesrats gescheitert, über den Vermittlungsausschuss eine autonome Entscheidung der Länder bei Ausnahmegenehmigungen durchzusetzen. Bayern hat sich diesem Antrag NICHT angeschlossen. WARUM?
In einer Pressemitteilung protestierten wir gegen die Empfehlung des Gesundheitsausschusses. Wir forderten wir den Bundesrat auf, am 27. März trotzdem den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Die Pressemitteilung liegt als PDF bei.
Ein erster Online-Bericht dazu ist zu finden unter:
https://www.medconweb.de/blog/finanzierung/widerstand-gegen-krankenhausreform-aktionsgruppe-fordert-bayerisches-veto-im-bundesrat/
Die Petitionsleitung
Klaus Emmerich
FAZIT 1. Es bleibt dabei: Lebensrettende Maßnahmen eignen sich NICHT in einem SüV. 2. Liegebetten sind auf internistisch-geriatrische Patienten konzentriert.
am 6 März soll nun das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) im Bundestag verabschiedet werden. Die Aktionsgruppe hat in einer Pressemitteilung die Parlamentarier dazu aufgerufen, dem KHAG NICHT ZUZUSTIMMEN! Die Pressemitteilung einschließlich Begründung liegt als PDF bei. Sie ist auch zu finden unter: https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/krankenhausreformanpassung-khag/
Herzliche Grüße Klaus Emmerich Petitionsleitung Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern
in einem eindringlichen Appell hat sich unsere Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern in einem offenen Brief an die Ministerpräsident(inn)en und Gesundheitsminister(inn)en gewandt. Das Schreiben ist als PDF beigefügt und auf unserer Homepage ebenfalls verfügbar:
Anlass war die ursprünglich in dieser Woche geplante Verabschiedung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG).
Unsere Forderungen zusammengefasst:
1. Verhindern Sie im Bundesrat die Schließung von 600 bis 700 der 1.843 bundesweiten Krankenhäusern.
2. Erwirken Sie zur Sicherung der flächendeckenden klinischen Versorgung als Entscheidungskompetenz Ihrer Länder unbefristete Ausnahmetatbestände für Leistungsgruppen.
3. Stoppen Sie den bundesweiten Klinikatlas, der Krankenhäuser mit guter Ergebnis-qualität aufgrund begrenzter Strukturmerkmale denunziert.
Nun aber ist die Verabschiedung des KHAG aufgrund fehlender Einigung zwischen Bund und Ländern vertagt:
"Am heutigen Mittwoch hätte der Gesundheitsausschuss abschließend über das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beraten sollen. Doch der Bundestag hat den Punkt kurzfristig von der Tagesordnung des Ausschusses genommen. Damit verschiebt sich das Gesetz erneut auf ungewisse Zeit. Ein Beschluss im Bundestag diese Woche und im Bundesrat am 6. März ist nicht mehr möglich. Kommt es zu keinem Konsens, droht dem KHAG wie der Krankenhausreform (KHVVG) und dem kleinen Sparpaket (BEEP) der Vermittlungsausschuss. ...
... Die Bundesländer hatten ihre über 100 Änderungsforderungen am Gesetz Ende Januar auf vier Kernforderungen reduziert. Doch vor allem Teile der SPD betrachten dies als zu große Aufweichung der Krankenhausreform. ...
... Viel Kritik kommt von den Grünen. Das Grüne Ausschussmitglied Armin Grau sieht einem „politischen Offenbarungseid“. Es gelinge Ministerin Warken in keiner Weise, „in den eigenen Reihen und mit den Ländern eine tragfähige Verständigung herzustellen“, so Grau.
Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion, spricht in Bezug zum KHAG von einem „Koalitionschaos“. Das KHAG sieht er ebenso kritisch wie Teile der SPD-Bundestagsfraktion. „Das Zusammenspiel von Fristenschiebung, Kooperationsmöglichkeiten, Ausnahmenregelungen, dem Wegfall von Erreichbarkeitsvorgaben und ganzen Leistungsgruppen, sowie das Aufbohren der Standortdefinition sorgt dafür, dass die Krankenhausreform ihre Wirksamkeit vollständig verliert – sie wird löchriger als ein Schweizer Käse“, warnt Dahmen."
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Wir kommentieren:
Hier hat Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gemeinsam mit den Mitgliedern der Regierungskommission offenbar hohen Druck auf die SPD aufgebaut, das KHVG durch das KHAG nur sehr abzumildern und den Ländern NICHT entgegen zu kommen. Auch die Grünen trauern offenbar dem scharfen Lauterbach-Gesetz hinterher.
Wir dagegen begrüßen, dass die Länder den Ernst der Lage erkannt haben. Das KHAG im aktuellen Entwurf darf nicht kommen!
Eure Petitionsleitung
Klaus Emmerich, Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern