Pressemitteilung 8auszug)
Aktionsgruppe "Schluss mit Kliniksterben in Bayern"
Auslastungsdaten 2020 der Krankenhäuser und MISSBRÄUCHLICHE VERWENDUNG
Mit Befremden beobachtet die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ die Beratungen des Beirat nach § 24 KHG zur Überprüfung der Auswirkungen der Regelungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes.
Auf Basis der Auslastungsdaten 2020 der deutschen Krankenhäuser sollen im Auftrag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Empfehlungen für Ausgleichszahlungen 2021 für Corona-reservierte Krankenhausbetten erarbeitet werden. Verständlich ist, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für die Finanzierungsempfehlung Anhaltspunkte über das Leistungsgeschehen 2020 benötigt, das sich – Corona-bedingt – gegenüber 2019 verringert hat.
Denn:
- Krankenhäuser mussten Betten bereit halten, um im Falle des Anstiegs der Corona-Erkrankten adäquat reagieren zu können.
- Diese Betten standen den Krankenhäusern für reguläre stationäre Krankenhausbehandlungen nicht zur Verfügung.
- Die Erlösausfälle daraus sollten den Krankenhäusern – entsprechend eines Versprechens von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn - erstattet werden.
Verständlich ist, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und sein Beirat statistische Behandlungsdaten 2020 für Finanzentscheidungen zur Entlastung von Krankenhäusern benötigen.
Verwerflich ist jedoch das Verfahren!
Verwerflich ist insbesondere die Verknüpfung der Beiratstätigkeit von Professoren im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums mit Auftragsgeschäften des Barmer Institut für Gesundheitssystemforschung, der Robert-Bosch-Stiftung und der Bertelsmann-Stiftung. Deren erklärte Ziele kennen Sie bereits, nämlich ...:
... kleine Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung komplett aus der stationären Covid-19-Behandlung auszuschließen,
... kleine Krankenhäuser mittelfristig zu schließen und in Integrierte Versorgungszentren umzuwandeln
Verwerflich ist auch, dass genau Prof. Dr. Reinhard Busse gemeinsam mit Dr. PH Ulrike Nimptsch „Vorgriffsrechte“ für die Auswertung und Interpretation der DRG-Kalkulationsdaten 2020 erhält und damit einen Argumentationsvorsprung für die Thesen der „überflüssigen kleinen Krankenhäuser“. Während DRG-Jahres-Kalkulationsdaten bisher allen Interessierten im Spätherbst des Folgejahres nach intensiven Validationsprüfungen vom INEK-Institut zur Verfügung gestellt werden, dürfen Prof. Dr. med. Reinhard Busse diese zeitnah und ungeprüft nutzen.
Verwerflich ist schließlich, dass Prof. Dr. Reinhard Busse die Auslastungsdaten 2020 öffentlich kommunizieren darf, um seine Thesen der vermeintlich „überflüssigen kleinen Krankenhäuser“ zu untermauern.
Das Ärzteblatt kommentiert die Auslastung der Krankenhäuser 2020 bereits wertend: „Historisch niedrige Bettenauslastung - Eine Auswertung der Krankenhausdaten zeigt, dass die Fallzahlen im Jahr 2020 um 13 Prozent gesunken sind. Dabei sind die Rückgänge umso ausgeprägter, je weniger dringend eine Behandlung gewesen wäre. Deutliche Unterschiede gibt es auch zwischen den verschiedenen Bettengrößenklassen.“
In Präsentationen formuliert Prof. Dr. Reinhard Busse jedoch drastischer:
„Der Belegungsrückgang in den DRG-Häusern entspricht der kompletten Kapazität der kleinsten 538 Krankenhäuser (bis 149 Betten). Oder anders ausgedrückt: selbst wenn diese geschlossen worden wären, wäre die Bettenbelegung in den anderen 900 noch auf 74% gesunken. Erst bei Wegfall der kleinsten 705 Krankenhäuser (bis 199 Betten) hätte die Bettenbelegung in den anderen 714 bei 80% gelegen.“
...
Rechenbeispiele zum „Wegfall der kleinsten 705 Krankenhäuser (bis 199 Betten)“ entsprechen nicht dem Auftrag des Beirat nach § 24 KHG zur Überprüfung der Auswirkungen der Regelungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes.
Sie sind ein Missbrauch der Verwendung öffentlicher Auftragsdaten. Sie gehen an der Realität vorbei, dass das deutsche Krankenhaussystem in der Corona-Pandemie jedes noch so kleine Krankenhaus brauchte.
Wir fordern Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf, sich klar von solchen „Nebenrechnungen“ zu distanzieren und der Bevölkerung umgehend den Erhalt der flächendeckenden klinischen Versorgung mit ärztlicher Verfügbarkeit rund um die Uhr zuzusichern. Wir fordern den Gesundheitsminister ergänzend auf, zukünftig neutrale Professoren in den Beirat nach § 24 KHG zur Überprüfung der Auswirkungen der Regelungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes zu berufen, und eine anderweitige Verwendung der in Auftrag gegebenen Analysedaten dem Bundesgesundheitsministerium vorzubehalten.
Pressemitteilung 8auszug)
Aktionsgruppe "Schluss mit Kliniksterben in Bayern"
Auslastungsdaten 2020 der Krankenhäuser und MISSBRÄUCHLICHE VERWENDUNG
Mit Befremden beobachtet die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ die Beratungen des Beirat nach § 24 KHG zur Überprüfung der Auswirkungen der Regelungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes.
Auf Basis der Auslastungsdaten 2020 der deutschen Krankenhäuser sollen im Auftrag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Empfehlungen für Ausgleichszahlungen 2021 für Corona-reservierte Krankenhausbetten erarbeitet werden. Verständlich ist, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für die Finanzierungsempfehlung Anhaltspunkte über das Leistungsgeschehen 2020 benötigt, das sich – Corona-bedingt – gegenüber 2019 verringert hat.
Denn:
- Krankenhäuser mussten Betten bereit halten, um im Falle des Anstiegs der Corona-Erkrankten adäquat reagieren zu können.
- Diese Betten standen den Krankenhäusern für reguläre stationäre Krankenhausbehandlungen nicht zur Verfügung.
- Die Erlösausfälle daraus sollten den Krankenhäusern – entsprechend eines Versprechens von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn - erstattet werden.
Verständlich ist, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und sein Beirat statistische Behandlungsdaten 2020 für Finanzentscheidungen zur Entlastung von Krankenhäusern benötigen.
Verwerflich ist jedoch das Verfahren!
Verwerflich ist insbesondere die Verknüpfung der Beiratstätigkeit von Professoren im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums mit Auftragsgeschäften des Barmer Institut für Gesundheitssystemforschung, der Robert-Bosch-Stiftung und der Bertelsmann-Stiftung. Deren erklärte Ziele kennen Sie bereits, nämlich ...:
... kleine Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung komplett aus der stationären Covid-19-Behandlung auszuschließen,
... kleine Krankenhäuser mittelfristig zu schließen und in Integrierte Versorgungszentren umzuwandeln
Verwerflich ist auch, dass genau Prof. Dr. Reinhard Busse gemeinsam mit Dr. PH Ulrike Nimptsch „Vorgriffsrechte“ für die Auswertung und Interpretation der DRG-Kalkulationsdaten 2020 erhält und damit einen Argumentationsvorsprung für die Thesen der „überflüssigen kleinen Krankenhäuser“. Während DRG-Jahres-Kalkulationsdaten bisher allen Interessierten im Spätherbst des Folgejahres nach intensiven Validationsprüfungen vom INEK-Institut zur Verfügung gestellt werden, dürfen Prof. Dr. med. Reinhard Busse diese zeitnah und ungeprüft nutzen.
Verwerflich ist schließlich, dass Prof. Dr. Reinhard Busse die Auslastungsdaten 2020 öffentlich kommunizieren darf, um seine Thesen der vermeintlich „überflüssigen kleinen Krankenhäuser“ zu untermauern.
Das Ärzteblatt kommentiert die Auslastung der Krankenhäuser 2020 bereits wertend: „Historisch niedrige Bettenauslastung - Eine Auswertung der Krankenhausdaten zeigt, dass die Fallzahlen im Jahr 2020 um 13 Prozent gesunken sind. Dabei sind die Rückgänge umso ausgeprägter, je weniger dringend eine Behandlung gewesen wäre. Deutliche Unterschiede gibt es auch zwischen den verschiedenen Bettengrößenklassen.“
In Präsentationen formuliert Prof. Dr. Reinhard Busse jedoch drastischer:
„Der Belegungsrückgang in den DRG-Häusern entspricht der kompletten Kapazität der kleinsten 538 Krankenhäuser (bis 149 Betten). Oder anders ausgedrückt: selbst wenn diese geschlossen worden wären, wäre die Bettenbelegung in den anderen 900 noch auf 74% gesunken. Erst bei Wegfall der kleinsten 705 Krankenhäuser (bis 199 Betten) hätte die Bettenbelegung in den anderen 714 bei 80% gelegen.“
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Rechenbeispiele zum „Wegfall der kleinsten 705 Krankenhäuser (bis 199 Betten)“ entsprechen nicht dem Auftrag des Beirat nach § 24 KHG zur Überprüfung der Auswirkungen der Regelungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes.
Sie sind ein Missbrauch der Verwendung öffentlicher Auftragsdaten. Sie gehen an der Realität vorbei, dass das deutsche Krankenhaussystem in der Corona-Pandemie jedes noch so kleine Krankenhaus brauchte.
Wir fordern Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf, sich klar von solchen „Nebenrechnungen“ zu distanzieren und der Bevölkerung umgehend den Erhalt der flächendeckenden klinischen Versorgung mit ärztlicher Verfügbarkeit rund um die Uhr zuzusichern. Wir fordern den Gesundheitsminister ergänzend auf, zukünftig neutrale Professoren in den Beirat nach § 24 KHG zur Überprüfung der Auswirkungen der Regelungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes zu berufen, und eine anderweitige Verwendung der in Auftrag gegebenen Analysedaten dem Bundesgesundheitsministerium vorzubehalten.
Informieren Sie sich - falls gewünscht - über das neue Fachbuch:
Das Ende der flächendeckenden Klinikbehandlung in Deutschland
Streitschrift gegen Integrierte Versorgungszentren statt kleine wohnortnahe Krankenhäuser
Klaus Emmerich
Pressemitteilung
Strukturveränderung im Gesundheitswesen
"Mit großer Sorge beobachtet die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ die aktuellen Forderungen des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung, der Bertelsmann-Stiftung und der Robert-Bosch-Stiftung.
Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung sollen in Integrierte Versorgungszentren mit überwiegend ambulanter Versorgung und einer nur 12-stündigen ärztlichen Verfügbarkeit umgewandelt werden. Die Notfallversorgung soll an vielen Standorten deutlich reduziert, an anderen gar nicht mehr angeboten werden. Sie behaupten, dadurch eine verbesserte Qualität zu erreichen.
Das Gegenteil ist richtig - die Qualität wird drastisch sinken!
Die ländlichen Regionen werden zu Gesundheitsregionen zweiter Klasse!
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat im Ärzteblatt bereits angekündigt, dass er sich der Forderung nach verstärkten ambulanten Versorgungskonzepten anstelle akutstationärer Krankenhäuser in etwa anschließen wird. ..."
...
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) begründet seine Forderung mit Finanzproblemen der Krankenkassen.
Die Aktionsgruppe "Schluss mit Kliniksterben in Bayern" ist der Überzeugung:
Finanzierungsengpässe dürfen nicht auf Kosten der medizinischen Behandlungsqualität gelöst werden.
Die Lösung wäre ein Zusammenschluss aller Krankenkassen in einer Bürgerversicherung.
Näheres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.
Pressemitteilung
Strukturveränderung im Gesundheitswesen
"Mit großer Sorge beobachtet die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ die aktuellen Forderungen des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung, der Bertelsmann-Stiftung und der Robert-Bosch-Stiftung.
Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung sollen in Integrierte Versorgungszentren mit überwiegend ambulanter Versorgung und einer nur 12-stündigen ärztlichen Verfügbarkeit umgewandelt werden. Die Notfallversorgung soll an vielen Standorten deutlich reduziert, an anderen gar nicht mehr angeboten werden. Sie behaupten, dadurch eine verbesserte Qualität zu erreichen.
Das Gegenteil ist richtig - die Qualität wird drastisch sinken!
Die ländlichen Regionen werden zu Gesundheitsregionen zweiter Klasse!
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat im Ärzteblatt bereits angekündigt, dass er sich der Forderung nach verstärkten ambulanten Versorgungskonzepten anstelle akutstationärer Krankenhäuser in etwa anschließen wird. ..."
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Der Verband der Ersatzkassen (vdek) begründet seine Forderung mit Finanzproblemen der Krankenkassen.
Die Aktionsgruppe "Schluss mit Kliniksterben in Bayern" ist der Überzeugung:
Finanzierungsengpässe dürfen nicht auf Kosten der medizinischen Behandlungsqualität gelöst werden.
Die Lösung wäre ein Zusammenschluss aller Krankenkassen in einer Bürgerversicherung.
Näheres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) eröffnet die Diskussion über die Schließung kleiner Krankenhäuser
UNFASSBAR ABER WAHR!
Mitten in der Corona-Krise eröffnet der vdek die Diskussion über die Zukunft der deutschen Krankenhäuser mit deutlichen Forderungen:
„Die Vermögen der Kassen werden im Laufe des Jahres weitestgehend aufgebraucht sein. Wenn nichts geschieht, besteht das Risiko, dass sich die Zusatzbeitragssätze für 2022 nahezu verdoppeln – aus heutiger Sicht auf rund 2,5 Prozentpunkte“, so Klemens. Spätestens nach der Bundestagswahl müsse die Politik deshalb die Beitragssätze stabilisieren. ...
... Ebenfalls noch vor der Bundestagswahl sollte laut Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, eine verstärkte Debatte zur Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen erfolgen. Hier bestehe weiterhin „dringender Handlungsbedarf“. Eine umfassende Reform werde zwar vermutlich erst in der kommenden Legislaturperiode erfolgen, schon jetzt gelte es aber, „Ideen“ vorzubereiten.
...
Krankenhäuser auf dem Land sollten dort wo sie nicht ausgelastet sind, zu einer ambulant-stationären Basisversorgung umgewidmet werden und als zentrale Anlaufstelle für die Versicherten erhalten bleiben. Eine Zusammenarbeit mit den Zentren in den Ballungsgebieten unter Nutzung der digitalen Möglichkeiten solle den notwendigen Know-how-Transfer in die ländlichen Regionen sichern." *1)
Auf seiner Homepage formuliert der vdek ergänzend seine Zielsetzung wie folgt.
„Gerade die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass besonders kritische Fälle, wie beispielsweise intensivmedizinische Beatmungsfälle, vor allem an hochspezialisierten Universitätskliniken konzentriert wurden. Daraus sind für die Zukunft die richtigen Lehren zu ziehen. Eine vernünftige und ausgewogene Mischung aus flächendeckender Grundversorgung und einer hochspezialisierten Spitzenmedizin an einzelnen Standorten ist nötig.
Mit unserem vdek-Zukunftsforum wollen wir einen Beitrag dazu leisten, die Debatte zur Zukunft der Krankenhausstrukturen konstruktiv zu begleiten. Im Rahmen der Veranstaltung werden die Ergebnisse des Gutachtens des IGES-Institutes „Qualitätsverbesserung durch Leistungskonzentration in der stationären Versorgung“ vorgestellt und diskutiert." *2)
Die "Eröffnungsveranstaltung" zur Zukunftsdiskussion ist offenbar die Veranstaltung am 21.04.2021. *3)
Auffällig ist:
IGES war aus ausführendes Institut für die Bertelsmann-Studie 2019 mit der Forderung: 600 Krankenhäuser. Damit hat sich der vdek bewusst einen Gutachter ausgewählt, dessen Ziele - nämlich Klinikschließungen - feststehen.
Damit wird klar:
1) Der Vdek wird sich den Forderungen der Bertelsmann-Stiftung nach Umwandlung kleiner Krankenhäuser in Integrierte Versorgungszentren anschließen.
2) Der Tenor wird lauten: Zwei unabhängige Institute haben diesen Weg vorgeschlagen.
Angriffspunkt
Allerdings ist es jetzt erstmals so, dass das Ärzteblatt das ökonomische Ziel zuerst genannt hat, um dann im Rahmen der Diskussionsrunde des Vdek am 21. April festzustellen, dass man durch Leistungskonzentration eine bessere Qualtität hinbekommt. Damit entlarven sich IGES, VdeK und Bertelsmann endgültig.
Reaktion
- Bitte nehmen Sie verstärkt online an der Veranstaltung am 21.04.2021 teil.
- Bitte werben Sie unbedingt für diese Petition
- Jede Stimme zählt jetzt.
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) eröffnet die Diskussion über die Schließung kleiner Krankenhäuser
UNFASSBAR ABER WAHR!
Mitten in der Corona-Krise eröffnet der vdek die Diskussion über die Zukunft der deutschen Krankenhäuser mit deutlichen Forderungen:
„Die Vermögen der Kassen werden im Laufe des Jahres weitestgehend aufgebraucht sein. Wenn nichts geschieht, besteht das Risiko, dass sich die Zusatzbeitragssätze für 2022 nahezu verdoppeln – aus heutiger Sicht auf rund 2,5 Prozentpunkte“, so Klemens. Spätestens nach der Bundestagswahl müsse die Politik deshalb die Beitragssätze stabilisieren. ...
... Ebenfalls noch vor der Bundestagswahl sollte laut Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, eine verstärkte Debatte zur Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen erfolgen. Hier bestehe weiterhin „dringender Handlungsbedarf“. Eine umfassende Reform werde zwar vermutlich erst in der kommenden Legislaturperiode erfolgen, schon jetzt gelte es aber, „Ideen“ vorzubereiten.
...
Krankenhäuser auf dem Land sollten dort wo sie nicht ausgelastet sind, zu einer ambulant-stationären Basisversorgung umgewidmet werden und als zentrale Anlaufstelle für die Versicherten erhalten bleiben. Eine Zusammenarbeit mit den Zentren in den Ballungsgebieten unter Nutzung der digitalen Möglichkeiten solle den notwendigen Know-how-Transfer in die ländlichen Regionen sichern." *1)
Auf seiner Homepage formuliert der vdek ergänzend seine Zielsetzung wie folgt.
„Gerade die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass besonders kritische Fälle, wie beispielsweise intensivmedizinische Beatmungsfälle, vor allem an hochspezialisierten Universitätskliniken konzentriert wurden. Daraus sind für die Zukunft die richtigen Lehren zu ziehen. Eine vernünftige und ausgewogene Mischung aus flächendeckender Grundversorgung und einer hochspezialisierten Spitzenmedizin an einzelnen Standorten ist nötig.
Mit unserem vdek-Zukunftsforum wollen wir einen Beitrag dazu leisten, die Debatte zur Zukunft der Krankenhausstrukturen konstruktiv zu begleiten. Im Rahmen der Veranstaltung werden die Ergebnisse des Gutachtens des IGES-Institutes „Qualitätsverbesserung durch Leistungskonzentration in der stationären Versorgung“ vorgestellt und diskutiert." *2)
Die "Eröffnungsveranstaltung" zur Zukunftsdiskussion ist offenbar die Veranstaltung am 21.04.2021. *3)
Auffällig ist:
IGES war aus ausführendes Institut für die Bertelsmann-Studie 2019 mit der Forderung: 600 Krankenhäuser. Damit hat sich der vdek bewusst einen Gutachter ausgewählt, dessen Ziele - nämlich Klinikschließungen - feststehen.
Damit wird klar:
1) Der Vdek wird sich den Forderungen der Bertelsmann-Stiftung nach Umwandlung kleiner Krankenhäuser in Integrierte Versorgungszentren anschließen.
2) Der Tenor wird lauten: Zwei unabhängige Institute haben diesen Weg vorgeschlagen.
Angriffspunkt
Allerdings ist es jetzt erstmals so, dass das Ärzteblatt das ökonomische Ziel zuerst genannt hat, um dann im Rahmen der Diskussionsrunde des Vdek am 21. April festzustellen, dass man durch Leistungskonzentration eine bessere Qualtität hinbekommt. Damit entlarven sich IGES, VdeK und Bertelsmann endgültig.
Reaktion
- Bitte nehmen Sie verstärkt online an der Veranstaltung am 21.04.2021 teil.
- Bitte werben Sie unbedingt für diese Petition.
- Jede Stimme zählt jetzt.
Das Bündnis Klinikrettung hat heute eine vierseitige Sonderveröffentlichung der Tageszeitung „taz“ beilegen lassen. Das Bündnis macht darin auf den erheblichen Umfang von Krankenhausschließungen aufmerksam, die in den letzten Monaten erfolgt sind und die aktuell drohen. Eine Karte zeigt die regionale Verteilung der Entwicklung.
Der Chirurg und Autor Bernd Hontschik zeigt auf, dass die duale Krankenhausfinanzierung versagt. Die beiden tiefreichenden Folgend sind Schließungen und die Zunahme von Privatisierungen. Gemäß Hontschik sind …
„Krankenhausschließungen nichts anderes als die Vernichtung von Gemeineigentum.“
Anne Schulze-Allen, Rainer Neef und Herbert Storn stellen dar, wie die Entwicklung von der Krankenbehandlung zum Profitzentrum verläuft. Dabei heben sie die Bedeutung privater Investoren im Gesundheitsbereich hervor. Pseudoalternativen zu Krankenhäusern weisen sie zurück:
„Die von privaten Investoren als Ersatz vorgesehenen medizinischen Versorgungszentren mit digitaler Beratung und Diagnostik – freilich ohne 24-Stunden-Notallversorgung und -betrieb – sind keine Lösung.“
Der ehemalige Klinikleiter Klaus Emmerich macht darauf aufmerksam, dass immer dieselben BeraterInnen das Krankenhausschließungsmantra vortragen – und dass solche Lobbyisten …
„zu den engsten BeraterInnen sowohl von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn als auch von seinen KollegInnen in den Ländern gehören.“
In der Beilage wird auch darüber berichtet, dass lokale Gegenwehr erfolgreich sein kann. Es ist aufgeführt, wo überall in Deutschland Initiativen Widerstand gegen den Abbau der akutstationären Versorgung leisten.
Die Beilage wurde durch Spenden und eine Förderung der Stiftung Menschwürde und Arbeitswelt sowie der Bewegungsstiftung finanziert. In den nächsten Wochen sollen weitere Exemplare in Orten verteilt werden, in denen Klinikschließungen drohen.
Die Beilage kann beim Bündnis Klinikrettung bestellt werden. Schreiben Sie uns dafür eine E-Mail an die Adresse info@gemeingut.org und geben Sie die gewünschte Zahl der Exemplare und die Adresse an.
Das Bündnis Klinikrettung hat heute eine vierseitige Sonderveröffentlichung der Tageszeitung „taz“ beilegen lassen. Das Bündnis macht darin auf den erheblichen Umfang von Krankenhausschließungen aufmerksam, die in den letzten Monaten erfolgt sind und die aktuell drohen. Eine Karte zeigt die regionale Verteilung der Entwicklung.
Der Chirurg und Autor Bernd Hontschik zeigt auf, dass die duale Krankenhausfinanzierung versagt. Die beiden tiefreichenden Folgend sind Schließungen und die Zunahme von Privatisierungen. Gemäß Hontschik sind …
„Krankenhausschließungen nichts anderes als die Vernichtung von Gemeineigentum.“
Anne Schulze-Allen, Rainer Neef und Herbert Storn stellen dar, wie die Entwicklung von der Krankenbehandlung zum Profitzentrum verläuft. Dabei heben sie die Bedeutung privater Investoren im Gesundheitsbereich hervor. Pseudoalternativen zu Krankenhäusern weisen sie zurück:
„Die von privaten Investoren als Ersatz vorgesehenen medizinischen Versorgungszentren mit digitaler Beratung und Diagnostik – freilich ohne 24-Stunden-Notallversorgung und -betrieb – sind keine Lösung.“
Der ehemalige Klinikleiter Klaus Emmerich macht darauf aufmerksam, dass immer dieselben BeraterInnen das Krankenhausschließungsmantra vortragen – und dass solche Lobbyisten …
„zu den engsten BeraterInnen sowohl von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn als auch von seinen KollegInnen in den Ländern gehören.“
In der Beilage wird auch darüber berichtet, dass lokale Gegenwehr erfolgreich sein kann. Es ist aufgeführt, wo überall in Deutschland Initiativen Widerstand gegen den Abbau der akutstationären Versorgung leisten.
Die Beilage wurde durch Spenden und eine Förderung der Stiftung Menschwürde und Arbeitswelt sowie der Bewegungsstiftung finanziert. In den nächsten Wochen sollen weitere Exemplare in Orten verteilt werden, in denen Klinikschließungen drohen.
Die Beilage kann beim Bündnis Klinikrettung bestellt werden. Schreiben Sie uns dafür eine E-Mail an die Adresse info@gemeingut.org und geben Sie die gewünschte Zahl der Exemplare und die Adresse an.