18.12.2025, 16:08
Die Europäische Forderagentur CINEA teilt mit dass für Wasserstofftankstellen, die im Rahmen des EU-Programms COHRS (Connecting Hydrogen Refuelling Stations) gefordert wurden keine verpflichtende Mindestbetriebsdauer vertraglich festgelegt worden ist.
Das COHRS-Proiekt lief von 2015 bis 2020 und gilt formal als abgeschlossen.
CINEA weist darauf hin. dass neuere EU-Förderprogramme (AFIF) inzwischen eine Mindestbetriebsdauer von fünf Jahren vorsehen, diese Regelung jedoch nicht rückwirkend für ältere Proiekte gelte. Selbst bei Anwendung einer solchen Frist wäre ein Betrieb höchstens bis zum 31.12.2025 erforderlich gewesen.
Zur politischen Bewertung des großflächigen Rückbaus bestehender Infrastruktur sieht sich CINEA nicht zuständig und verweist ausdrücklich an die EU-Generaldirektion für Mobilität und Verkehr (DG MOVE).