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Mediu inconjurator

Stoppt die Fällung einer 300-jährigen Eiche im Landkreis Ebersberg.

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Landrat Robert Niedergesäß
3.908 de susținere 1.307 in Districtul Ebersberg

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  1. A început 2020
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Succes

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16.07.2020, 16:09

Liebe Baumliebhaberinnen und Baumliebhaber, es gibt wieder Neuigkeiten zum Kampf um die 300-jährige Eiche bei Grafing.

"Wenn Fakten nicht überzeugen können, wird zur "Psycho-Keule" gegriffen"

Olaf Rautenberg, Kreisvorsitzender des BUND Naturschutz (Ebersberg) hat folgende Mitteilung an KreisrätInnen und Presse geschickt. Der Presseartikel ist hier beigefügt. Die Vorlage zur Sitzung, worauf sich Herr Rautenberg bezieht, findet ihr hier: docdro.id/bfyg6o0

Wer sich nochmal bei Herrn Landrat Niedergesäß melden möchte, ist dazu sehr herzlich eingeladen. vz-lr@lra-ebe.de

Danke an alle Beteiligten für die tolle Unterstützung, für die lieben Nachrichten, und für die Briefe und Emails an Herrn Landrat Niedergesäß. Wir kämpfen weiter.

Liebe Grüße Charlotte

***

Das Schreiben von Olaf Rautenberg:

"Sehr geehrte Mitglieder des Ebersberger Umweltausschusses ULV

Wenn Fakten nicht überzeugen können, wird zur "Psycho-Keule" gegriffen

Analyse der Sitzungsvorlage (SiVo) für die Sondersitzung
vom ULV-Ausschuss am 9.7.2020 (siehe Anhang)

Nicht nur, dass das Ingenieur Büro unter Punkt 2.1 "keinerlei Haftung für Schadenersatzansprüche
bzw. strafrechtliche Verantwortung übernehmen" wird. Das Straßenbauamt Rosenheim (StBA) unter Punkt 2.2 müsste "den entsprechenden Hinweis auf einen Haftungsausschluss in Bezug auf ggf. später entstehende Schadensersatzansprüche bzw. Strafrechtliche Verfahren geben".
(Ich entschuldige mich für diese Formulierung. Es ist aber ein wörtliches Zitat aus der SiVo.)

Den mit Abstand größten Umfang in der Sitzungsvorlage nimmt der Punkt 2.5 "Haftung" ein.

Der juristische Berater des Landrats schlägt einen weiten Bogen von Art. 2 Abs. 2 S. 1 des GG "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit". Es werden verschiedene Professoren und Gerichtsurteile zitiert; vom Risiko einer zivilrechtlichen bis zur Verantwortlichkeit in strafrechtlicher Hinsicht ist die Rede. Alle Formulierungen werden im Konjunktiv abgefasst: ggf., könnte, könne, möglichst, nicht ausgeschlossen werden kann....
Es wird die Statistik von 1998 genannt, nach der in Deutschland 1810 Menschen bei sog. Baumunfällen starben und volkswirtschaftliche Verluste in Milliardenhöhe verursachten. Nicht genannt werden dabei die Unfallursachen wie überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol, Drogen, Überholverbot, etc. Man könnte meinen, Unfallurachen seien die Bäume am Straßenrand gewesen und die Mandatsträger, die das
Abholzen solcher Bäume verweigern, seien Mitschuld am Tod dieser Unfallopfer.

Ich habe es in meinen 16 Jahren als Mitglied des Grafinger Stadtrats nie erlebt, dass bei
zweifelhaften kritischen Bauvorhaben mit dem dezenten Hinweis auf die private und strafrechtliche Haftung psychologischer Druck auf die "Abweichler" ausgeübt wurde. In der Sitzungsvorlage für den ULV werden als Druckmittel nicht nur passende Gerichtsurteile - also die praktische Rechtssprechung (Jurisdiktion) bemüht. Es wird auch auf die Rechtswissenschaft (Jurisprudenz) hingewiesen, für die es sich bei der Haftung bei Baumunfällen "um ein vielfach diskutiertes Thema" handelt.

Der BN ist der Meinung, dass jetzt die beste Gelegenheit ist, auch der Bevölkerung zu beweisen, dass es Ihnen mit den höheren Zielen wie Klimaschutz, Energiewende, Verkehrswende, Flächenverbrauch, usw. ernst ist und dass Sie am Beispiel "Ausbau EBE 8" ein Zeichen setzen wollen.
Denn wann sonst werden Sie damit anfangen, wenn nicht jetzt?

Vielen Dank"


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