01/28/2022, 23:27
Heute, am 28.01.2022 tritt das neue Arzneimittelgesetz ohne die von uns geforderte Änderung in Kraft. Der Antrag auf Einstweilige Anordnung wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
Der bisherige Petitionstext hatte zur Grundlage, das Gesetz noch vor Inkrafttreten zu überarbeiten. Nun bleibt uns nur, weiter zu kämpfen, auf die Hauptverhandlung der Verfassungsbeschwerde zu setzen oder im Falle eines Scheiterns den Petitionsausschuss anzurufen.
Der Petitionstext wurde auf die aktuelle Lage angepasst (Datumsangaben und Zeitform, aktueller Stand). Inhaltlich und an der Forderung hat sich nichts verändert.
Neuer Petitionstext:
Mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG), das am 28. Januar 2022 in Kraft tretengetreten soll,ist, endet die Therapiefreiheit für unsere Haustiere. Durch die nationale Umsetzung der EU-Arzneimittelverordnung von 2019* drohtgilt jetzt ein Anwendungsverbot von rezeptfrei erhältlichen Humanarzneimitteln für HaustierhalterInnen, sofern diese nicht von einem/einer TierärztIn verschrieben wurden.
Dieses Verbot betrifft vor allem homöopathische Arzneimittel, die meist rein aus Kostengründen nicht für Tiere registriert sind und die bisher erfolgreich zum Wohle der Tiere angewendet werden.
NachMit Inkrafttreten des Gesetzes:
- dürfen TierhalterInnen keine apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Medikamente für Menschen mehr bei ihren Tieren anwenden, wenn diese nicht von einem/r behandelnden TierärztIn verordnet wurden;
- dürfen auch TierheilpraktikerInnen, ErnährungsberaterInnen und andere tiermedizinisch geschulte Personen keine apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Humanarzneimitttel mehr verordnen oder anwenden;
- begehen TierhalterInnen und TiertherapeutInnen bei Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld belegt werden.
Das Gesetz entmündigt die TierhalterInnen in ihrer freien Entscheidung zwischen alternativer und konventioneller Medizin und schränkt die TierheilpraktikerInnen stark in ihrer Arbeit ein. Klassisch homöopathisch arbeitenden TierheilpraktikerInnen wirdist eine Berufsausübung zudem nahezu unmöglich.unmöglich geworden. Das bedeutet, dass dann die klassische Homöopathie für Tiere als Therapiemethode praktisch nicht mehr zur Verfügung steht; laut Gesellschaft für ganzheitliche Tiermedizin e. V. sind in Deutschland derzeit nur 67 TierärztInnen mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie gelistet (Stand 24.08.21).
Die Bundesregierung hatte im Frühjahr 2021 nach Anhörung von Interessengruppen und Verbänden mehrfach die Möglichkeit, diese massive Einschränkung durch eine Umformulierung zu entschärfen, hat diese Möglichkeit aber bisher nicht genutzt.
DasVerfassungsbeschwerde TAMGläuft
Unsere mussHoffnung richtet sich nun auf die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Leider wurde der Eilantrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung am 17.09.2127.01.2022 abgelehnt und so die Entscheidung bis zur Hauptverhandlung aufgeschoben.
Sollte in der Hauptverhandlung die Verfassungsbeschwerde scheitern, benötigen wir jede Stimme, damit wir die Zuständigen noch durch den Bundesrat verabschiedet werden. Im Anschluss prüftvon der BundespräsidentTragweite esdieses aufGesetzes Verfassungskonformitätüberzeugen können und unterzeichnetwerden es.spätestens Es besteht also noch Hoffnung fürdann die TherapiefreiheitPetition fürbeim unserePetitionsausschuss Tiere.des DaherBundestages richteneinreichen. wir diesen dringenden Appell an den Bundesrat und den Bundespräsidenten.
Bitte unterstützen Sie unser Anliegen und teilen Sie die Petition in Ihren Netzwerken, damit wir die Zuständigen noch von der Tragweite dieses Gesetzes überzeugen können.Netzwerken.
Lassen Sie uns gemeinsam die Gesetzesänderung einfordern. In seiner jetzigen Form bringt das Gesetz Schaden für die Tiergesundheit.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung – auch im Namen unsererder Tiere!
------Sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates,
Wir fordern eine Umformulierung des TAMG, insbesondere des §50 Abs. 2, um die bisherigen Möglichkeiten für TierhalterInnen und TiertherapeutInnen zu erhalten, Tiere mit homöopathischen Mitteln behandeln zu können. Laut neuer EU-Bio-Verordnung, die zeitgleich in Kraft tritt,getreten ist, zählen diese sogar zu den First-Line-Medikamenten, um den Gebrauch von Antibiotika zu verringern, welches das erklärte Hauptziel der EU-Verordnung 2019/6 ist.
Wir begrüßen das Anliegen des TAMG Tiere vor dem unsachgemäßen Gebrauch und der Anwendung von unverträglichen oder schädlichen Arzneimitteln zu schützen. Um jedoch die Therapievielfalt nicht einzuschränken, fordern wir eine Möglichkeit bewährte und für Tiere gut verträgliche Arzneimittel weiterhin unkompliziert zugänglich zu machen.
Wenn Sie diesesDas Gesetz in der derzeitigen Form nicht stoppen, tritt esist in Deutschland am 28. Januar 202228.01.2022 in Kraft.Kraft getreten. Es beschränkt das Grundrecht auf Berufsfreiheit der TierheilpraktikerInnen und ignoriert dabei auch eine Stellungnahme der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages (Tierheilpraktiker und § 50 Gesetzentwurf BT-Drs. 19/28658, Verletzung der Berufsfreiheit bei Verbot homöopathischer Arzneimittel) die zu dem Fazit kommen:
„Der geplante § 50 Gesetzentwurf, mit dem der tierärztliche Vorbehalt auf Arzneimittel nach § 2 AMG ohne Ausnahme für homöopathische Mittel erweitert werden soll, könnte erhebliche Auswirkungen auf das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG der Tierheilpraktiker haben. Wegen der europarechtlich nicht geforderten Regelung und der geringen zu erwartenden Vorteile für das Tierwohl könnte sie als unverhältnismäßig und damit nicht gerechtfertigt angesehen werden.“
Diese ExpertInnenkommission gibt ferner zu bedenken:
„Dabei ist auch zu beachten, dass im Bereich der Humanmedizin homöopathische Mittel frei verkäuflich und ohne ärztliche Anordnung oder Aufsicht individuell angewendet werden können, auch bei Kindern.“
Daher bitten wir Sie im Namen aller TierhalterInnen und TierheilpraktikerInnen die notwendige Überarbeitung des Gesetzes einzufordern und es erst dann zu verabschieden.
Für freie Therapiewahl – zum Wohle unserer Tiere – zum Erhalt des Tierheilpraktikerberufs
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 53.207 (52.115 in Deutschland)
01/18/2022, 14:51
Liebe Unterstützenden,
Die ersten 50.000 Stimmen sind erreicht. Und das nur dank Ihrer so großartigen Unterstützung.
Nun fehlen nur noch ein paar Hundert für die „deutschen“ Unterschriften zum Erreichen des Quorums!
Bitte verbreiten Sie die Petition weiter fleißig und klären Sie alle Tierliebhaber in ihrem Umfeld auf.
Auf der Zielgeraden möchten wir noch einmal Gas geben. Je mehr Stimmen am Ende zusammenkommen, desto größer ist die Wirkung - vor allem auch für die Verfassungsbeschwerde, die drei Mitglieder des BkTD noch im November eingereicht haben, um ihr Grundrecht auf Berufsfreiheit einzufordern und eine Überarbeitung insbesondere des §50 TAMG zu erreichen.
Nach wie vor hoffen wir auf eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts, die den unseren Beruf gefährdenden Paragraphen zunächst außer Kraft setzen und den Tierhomöopathen damit vorerst erlaubt, weiterhin auch homöopathische Arzneimittel, die bisher nur für Menschen zugelassen sind, zu verordnen. In einem endgültigen Verfahren wird das Gesetz dann noch einmal auf seine Rechts- und Verhältnismäßigkeit geprüft. Dieses kann sich aber Monate, wenn nicht Jahre hinziehen. "
### Endspurt auf Social Media ###
Es sind die Fragen zum neuen Tierarzneimittelgesetz, die die Tierhalter bewegen. Wir haben daher die Wichtigsten Fragen zusammengestellt, und werden in den nächsten Tagen immer wieder FAQs zum Thema mit den jeweiligen Antworten posten. Diese können sehr gut in Tiergruppen geteilt werden und sorgen dort hoffentlich für rege Diskussionen und Aufklärung zum Thema.
FAQ Nr. 1 ist gerade auf Facebook und Instagram online gegangen: www.facebook.com/tamg2022/posts/144070808003725
### Wie geht es nach dem 28.012022 weiter? ###
Sollte das Bundesverfassungsgericht keine Einstweilige Anordnung erlassen, tritt das Gesetz zu diesem Datum in Kraft und alle Tiertherapeuten und Tierhalter müssen sich daran halten, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
Bereits jetzt sind bei einzelnen Tierheilpraktikern Infoschreiben der zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörde eingegangen, die sie auf die neue Rechtslage hinweisen.
Insbesondere bei einer Verordnung eines nicht für Tiere zugelassenen, apothekenpflichtigen Arzneimittels, muss nach Inkrafttreten des TAMG immer der jeweils behandelnde Tierarzt zusätzlich das Mittel verordnen, umwidmen und eine schriftliche Behandlungsanweisung aushändigen.
Rechtlich erlaubt sind dann also nur noch
• speziell für die jeweilige Tierart zugelassene Arzneimittel
• vom Tierarzt verordnete, umgewidmete Humanarzneimittel mit konkreter schriftlicher Behandlungsanweisung
• freiverkäufliche Arzneimittel (aus der Drogerie, Supermarkt etc.)
Wir sind überzeugt, dass dies dem Tierwohl in keiner Weise dienlich ist und hoffen weiter auf eine für uns positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und auf Ihre weitere Unterstützung. Gemeinsam sind wir viele!
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Herzlichen Dank im Namen des gesamten Petitionsteams und im Namen der Tiere
i. A. Tanja Möller
09/17/2021, 11:55
Liebe Unterstützenden,
aktuell tagt der Bundesrat und hat als TOP2 das Tierarzneimittelgesetz auf der Tagesordnung. Die Empfehlung des Gesundheitsausschusses und des Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik lautet, dem vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 2021 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Die laufende Sitzung können Sie im Internet im Live-Stream folgen auf www.bundesrat.de.
Die Sitzung hat um 9:30 Uhr begonnen, unser TOP folgt in Kürze.
Gestern früh haben wir mit einem Unterschriftenstand von über 20.000 MitzeichnerInnen die Petition mit einem Anschreiben per Mail an alle Mitglieder des Bundesrates gesendet, der heute über das neue Tierarzneimittelgesetz entscheiden.
Nun drücken wir die Daumen, dass wir und auch die Verbände im Hintergrund doch noch dazu beitragen konnten, dass über das Gesetz noch einmal diskutiert wird.
WIE ES WEITER GEHT
Sollte heute das TAMG verabschiedet werden, bleibt noch Hoffnung. Wir haben Wahlen und können nach der Wahl einen neuen Anlauf starten, Entscheidungsträger von unserem Anliegen zu überzeugen, um das Gesetz noch vor Inkrafttreten zu überarbeiten.
Auch hierbei ist eine Rückendeckung möglichst vieler Unterstützenden sehr wichtig. Wir werden also in diesem Fall die Petition verlängern, um das Quorum von 50.000 Unterschriften noch zu erreichen und diese dann auch medienwirksam zu übergeben.
Unterstützen Sie uns also auch weiterhin! Verteilen Sie die Plakate und Handzettel, sprechen Sie mit Tierliebhabern über das Tierarzneimittelgesetz und seine Problematik!
Schicken Sie uns auch weiter Statements, damit wir in den sozialen Medien mehr Reichweite bekommen.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Es ist großartig wieviel wir in gut drei Wochen schon erreicht haben! Der Verlauf der Petition zeigt aber auch, dass unser Anliegen bisher viele, die es betrifft noch nicht erreicht hat, es ist noch viel Luft nach oben!
Herzliche Grüße
Tanja Möller und das Petitionsteam des BkTD