18.02.2026, 15:34
Liebe Unterzeichner*innen der BUND-Robbenschutzpetition,
im Falle des Kegelrobbensterbens vor Rügen im Herbst 2024 folgen erstmals strafrechtliche Konsequenzen: die Staatsanwaltschaft in Stralsund hat Strafbefehle gegen zwei Fischer erlassen. Laut Staatsanwaltschaft konnte ihnen nachgewiesen werden, dass sie „billigend in Kauf nahmen“, dass Robben in ihre Reuse einschwammen, sie jedoch keine Maßnahmen ergriffen, die die Robben daran hinderten. Außerdem meldeten sie die toten Robben nicht an die Fischereiaufsicht.
Wir begrüßen die Entscheidung sehr, denn die konsequente Aufklärung der Todesursache der Kegelrobben war einer der zentralen Forderungen unserer Petition.
Die Fischer haben den Strafbefehlen inzwischen widersprochen. Es wird nun laut Staatsanwaltschaft zu einer öffentlichen Verhandlung kommen. Der Termin ist noch nicht bekannt.
Was uns aktuell Sorgen bereitet: Die Sofortmaßnahme 2025, die von Minister Backhaus erlassen wurde um Einschwimmsperren an allen Großreusen in Küstengewässern von MV verpflichtend zu machen, ist ausgelaufen. Zwar sicherte Minister Backhaus zu, Robbenschutzmaßnahmen gesetzlich verpflichtend in der Küstenfischerei-Verordnung zu verankern, bevor die Reusen-Saison 2026 startet, jedoch ist dies bis jetzt nicht passiert.
(siehe Pressemitteilung 45/2025 online: www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1676973)
Auf unsere Anfragen reagiert das Land aktuell nicht. Auch wurde der BUND bisher nicht zu der Änderung der Küstenfischerei-Verordnung angehört, obwohl uns eine Beteiligung zugesichert wurde. Wir sehen es als unbedingt notwendig an, die vorige Sofortmaßnahme zum Robbenschutz inhaltlich zu überarbeiten, weil sie nicht für alle Reusenarten galt und auch nicht alle Robbenarten gleichermaßen schützte. Die Öffnung der Einschwimmsperre durfte einen Durchmesser von 75 cm haben, wodurch juvenile Kegelrobben, Seehunde oder Ringelrobben nicht geschützt wären .
Ziel unserer Petition ist es, dass in MV in Zukunft alle Robbenarten (allen Alters) und auch Schweinswale und geschützte Seevögel vor Beifang in der Fischerei konsequent geschützt werden.
Außerdem sind die Fischer laut EU-Kontrollverordnung 2023/2842 , u.a. Art. 14; u.a. Abs 8 verpflichtet Beifänge von Meeressäugetieren an die Fischereiaufsicht zu melden, aber auch dieser Punkt findet sich bisher nicht in der Küstenfischerei-Verordnung wieder.
Deswegen bleiben wir weiter dran, damit das Land endlich seinen Verpflichtungen und Versprechungen nachkommt!
Wir halten euch weiterhin auf dem Laufenden.
Herzliche Grüße von den
BUND-Robbenschützer*innen aus Mecklenburg-Vorpommern