Region: Magdeburg

Verhinderung der Abholzung 100jähriger Linden

Petition richtet sich an
Stadtrat und Stadtverwaltung

5.389 Unterschriften

Sammlung beendet

5.389 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Februar 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

05.07.2026, 04:43

Liebe Unterstützende, nach der Übergabe der Petition an die Stadtverwaltung und die Stadtverordneten gab es eine Begehung des Stadtwegs, an der ein Abgeordneter der CDU und ein Abgeordneter der AfD teilnahmen und sich die Situation vor Ort ansahen. Auch ein Baumsachverständiger war vor Ort und gab Hinweise, was beachtet werden müsste.

Von der AfD-Fraktion wurde im Nachgang ein Fragenkatalog erstellt, der zur Beantwortung an die Stadtverwaltung Magdeburg übergeben wurde.
Hier die Beantwortung der Fragen:
:
4. Wurde die Verlegung der Medien im Bereich der Vorgärten der anliegenden privaten
Grundstücke geprüft? Wurde mit den Anwohnern über diese Möglichkeit gesprochen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wieso nicht?
5. Wurde die Verlegung der Medien in den östlich und westlich anliegenden Privatwegen
geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wieso nicht?
Alternative Verlegeverfahren wurden geprüft. Die Einzelheiten zu den Ergebnissen können der
Drucksache 0544/25 mit den beiden dazugehörigen beschlossenen Änderungsanträgen (Be-
schluss-Nr. 983-028(VIII)26) entnommen werden.
6. Wurde die Verlegung der Medien in den westlichen Ackerflächen geprüft? Wenn ja, mit
welchem Ergebnis? Wenn nein, wieso nicht?
Sofern mit der Frage die östlich des Stadtwegs befindlichen Ackerflächen gemeint sind, wurden
entsprechende Alternativen geprüft. Die Ergebnisse können der Drucksache 0544/25 mit den
beiden dazugehörigen beschlossenen Änderungsanträgen (Beschluss-Nr. 983-028(VIII)26) ent-
nommen werden. Eine einseitige Verlegung der Medien in den östlichen Bereich wurde nicht
weiterverfolgt. Die westlich des Stadtwegs liegenden Grundstücke müssten weiterhin an die
Ver- und Entsorgungsnetze angeschlossen werden. Aufgrund der vorhandenen Bebauung und
der örtlichen Erschließungssituation auf der Ostseite des Stadtweges ist eine entsprechende
Leitungsführung nicht umsetzbar. Die für die Grundstückserschließung erforderlichen Eingriffe
im Bereich der Baumallee würden hierdurch nicht entfallen.
7. Wäre die Verlegung der 1 kV Speisekabel in anderen Trassen möglich?
Alternative Trassenführungen für die 1-kV-Speisekabel wurden geprüft. Im Ergebnis wurden
diese aufgrund der Anforderungen an Versorgungssicherheit, Betrieb und Instandhaltung der
Grundstücksanschlüsse nicht weiterverfolgt.
Die Einzelheiten können der Drucksache 0544/25 mit den beiden dazugehörigen beschlosse-
nen Änderungsanträgen (Beschluss-Nr. 983-028(VIII)26) entnommen werden.
8. Wurde mit den beteiligten Fachämtern, zum Beispiel dem Umweltamt, oder den betei-
ligten Firmen Möglichkeiten zum Erhalt der Allee erörtert? Wenn ja, mit welchem Ergeb-
nis? Wenn nein, wieso nicht?
Die Drucksache 0544/25 mit den beiden dazugehörigen beschlossenen Änderungsanträgen
(Beschluss-Nr. 983-028(VIII)26) spiegelt zusammengefasst die Ergebnisse der durchgeführten
Untersuchungen und Abstimmungen zwischen den Planungsbeteiligten (Stadt, SWM/AGM,
SFM, Untere Naturschutzbehörde) zum Schutz/Erhalt des Baumbestandes im Straßenraum des
Stadtwegs im Rahmen der Vorplanung (LPH 2 von 9) zum geplanten Ausbau wider.
Rehbaum
Beigeordneter für Umwelt und Stadtentwicklung


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