05.07.2026, 05:03
Leider ist die Anzahl der Buchstaben pro Mail begrenzt. Aus diesem Grund habe ich den ersten Teil der Anfrage als Bild angehängt, das aber leider nur schwer zu lesen ist, daher der erste Teil der Anfrage noch mal auf diesem Wege:
Zu den in der Stadtratssitzung am 23.04.2026 gestellten Fragen der Anfrage F0139/26 der
Fraktion AfD nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Lässt sich die Verlegung der Niederspannungskabel mit einer Bohrspülung oder Bohr-
pressung in Kabelschutzrohren realisieren, damit kein direkter Eingriff in den Kronenbe-
reich der Wurzeln erfolgen muss?
Alternative Verlegeverfahren wurden geprüft. Die Einzelheiten zu den Ergebnissen können der
Drucksache 0544/25 mit den beiden dazugehörigen beschlossenen Änderungsanträgen (Be-
schluss-Nr. 983-028(VIII)26) entnommen werden.
2. Lassen sich die aktuellen Schutzstreifen der verschiedenen Medien verkleinern, so-
dass eine Verlegung der Medien in der Straßenmitte anstatt im Gehweg möglich wäre?
Im Stadtweg sind die grundsätzlich erforderlichen Schutzstreifen für die Leitungstrassen bereits
reduziert und an die örtlichen Gegebenheiten angepasst, da der unterirdisch vorhandene Bau-
raum im öffentlichen Verkehrsraum, wie in den meisten vorhandenen innerörtlichen Straßen,
begrenzt ist.
3. Würde eine Eintragung der Allee als Kulturdenkmal im Sinne des Landesdenkmal-
schutzgesetzes Sachsen-Anhalt Ausnahmen von planungsrechtlichen Vorgaben bei der
Erneuerung der Straße oder des Gehweges, zum Beispiel der Regelbreiten, erlauben?
Die Baumallee im Stadtweg im Magdeburger Stadtteil Ottersleben steht aktuell nicht unter
Denkmalschutz und ist somit derzeit nicht als Kulturdenkmal in das Denkmalverzeichnis des
Landes Sachsen-Anhalt eingetragen.
Der Denkmalwert eines Kulturdenkmals wird durch das Landesamt für Denkmalpflege und Ar-
chäologie Sachsen-Anhalt festgestellt. Dies wäre im Hinblick auf die Allee beispielsweise der
Fall, wenn aufgrund ihrer besonderen städtebaulichen oder gegebenenfalls geschichtlichen Be-
deutung ein öffentliches Interesse an ihrem Erhalt bestünde. Der Denkmalwert der Lindenallee
im Stadtweg wäre durch das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt
folglich zu prüfen. Zur Schaffung einer Prüfungsgrundlage wären vorab umfangreiche Recher-
chen zur Historie erforderlich.
Das grundsätzliche denkmalpflegerische Ziel ist der Substanzerhalt. Dabei sind die Belange des
Denkmalschutzes und der Denkmalpflege gegen andere betroffene Belangen abzuwägen, so-
dass "...Kulturdenkmale möglichst erhalten bleiben und ihre Umgebung angemessen gestaltet
werden kann." (§ 1 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt)
Das Ergebnis der Schutzgüterabwägung bei der in Rede stehenden Lindenallee kann zum jetzi-
gen Zeitpunkt nicht ohne Weiteres prognostiziert werden. Demzufolge sind Abweichungen von
planungsrechtlichen Vorgaben möglich, aber nicht gesichert.2
Die Fragen 4 und 5 werden in Zusammenhang beantwortet: