Region: Deutschland
Gesundheit

Verschaerfung des Podologie Gesetzes- Beduerftige Menschen muessen besser geschuetzt werden!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Gesundheitsminister Hermann Groehe - Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
1.794 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

1.794 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

17.02.2014, 13:50

Zusatz Trennung Podologie / Fußpflege
Neuer Petitionstext: Anmerkung:
Ich alleine kann nicht wirklich etwas ausrichten, da mir einfach die Erfahrung fehlt. Mit Hilfe von Podologen Podologen, Podologieschuelern und Podologieschuelern Fußpflegen moechte ich ueber den Zeitraum weitere Fakten sammeln, die man bis zu einer Woche vor Abgabe der Petition hinzufuegen kann.
Ich bitte daher um Unterstuetzung, Anregungen und auch Kritik, wenn ich etwas nicht korrekt darstelle oder es etwas verwirrend rueber kommt. Einige Dinge was die Krankenkassen u.ae. betreffen werden ebenfalls noch hinzugefuegt.
Desweiteren auch der Hinweis, dass man Unterschriftenprotokolle weiter unten downloaden und diese in der Praxis auslegt oder anderweitig Unterschriften sammeln kann um diese dann vor Ablauf der Petition wieder hochzuladen.


Ich moechte mit dieser Petition die Aenderung des Podologen Gesetzes (vom 4. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3320), das zuletzt durch Artikel 56 des Gesetzes vom 6.Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geaendert worden ist) bewirken, da dieses bislang nur den Titelschutz vorsieht. Das Heilpraktiker Gesetz nachdem wir Podologen auf HMVO arbeiten muss in das Podologengesetz integriert werden. Hier muss eindeutig die Anerkennung der Podologen als HP Bereich Podo erfolgen.
Bei der Grundversorgung von Pflegebeduerftigen muss man zwingend zwischen der normalen, taeglichen Fusspflege (Pedikuere) und der medizinischen Fusspflege (Podologie) unterscheiden.
Folgende Punkte muessen dringend in das Gesetz aufgenommen werden:

Alle die sich Podologen oder medizinische Fusspfleger/innen nach dem aktuellen PodG nennen duerfen, sollten auch ohne Heilmittelverordnung und aerztliche Weisung am kranken Fuss arbeiten. Heisst folgende Arbeiten sind ohne Heilmittelverordnung, aeztliche Weisung oder Privatrezept durchzufuehren:
-Nagelbehandlungen
Richtiges Schneiden der Naegel, Behandlung eingerollter und eingewachsener Naegel, Nagelmykosenoder verdickten Naegeln
-Hyperkeratosenbehandlungen
Abtragen uebermaessiger Hornhaut und Schwielen
-Behandlung von Clavi und Verrucae
Fachgerechtes Entfernen und Behandeln von Huehneraugen und Warzen
-Druck- und Reibungsschutz
Massnahmen zur Entlastung schmerzhafter Stellen
-Orthonyxie
Anfertigung spezieller Nagelspangen bei eingewachsenen Naegeln
-Orthesentechnik
Anfertigen von langlebigen Druckentlastungen
-Nagelprothetik
kuenstlicher Nagelersatz
-Fuss und Unterschenkel Massage
als therapeutische Massnahme oder zur Steigerung des Wohlbefindens
-Allgemeine und individuelle Beratung

Indikationen / Risikoerkrankungen die von einem Podologen versorgt werden duerfen:
-Diabetes mellitus oder andere Erkrankungen mit neurologisch beeintraechtigenden Faktoren (z.B.: Multiple Sklerose, Polyarthritis, Hemiplegie, Alkoholmissbrauch)
-Stoffwechselerkrankungen
-Chronische Polyosthritis
-Durchblutungsstoerungen (arteriell oder venoes)
-Infektionskrankheiten
-bei immungeschwaechten Patienten (durch Dialyse, Krebs, AIDS, Hepatitis usw.) oder bei Patienten mit immunsuppressiver Medikation (z.B.: Chemotherapie, Allergie usw.)
-Bluterkrankheit (Haemophilie)
-Erhoehter Blutungsneigung (Haemorrhagische Diathese)
-bei Patienten mit verzoegerter Wundheilung (z.B. bei bestimmten Medikamenten).

Alle Fusspfleger/innen die nicht die Bezeichnung des Podologen oder med. Fusspflegers fuehren duerfen ausschliesslich NUR noch kosmetisch arbeiten. Dies bedeutet die Pflege und Prophylaxe des gesunden Fusses. Dazu gehoert:
-fachgerechtes Schneiden der Naegel
-Abtragen von Nagelverdickungen ohne pathologischen Befund
-Sondieren der Nagelfalzen
-Abtragen von Hautverdickungen (Hornhaut) ohne pathologischen Befund
-Anleitung zur praeventiven Fussgymnastik
-Durchfuehrung praeventiver Fussmassagen
-Anleitung zur haeuslichen Pflege der Fuesse durch den Kunden
-Dekorative Pflege der Fuesse
-Beratung bei der Auswahl von Pflegemitteln

Sinn der Trennung in medizinisch und kosmetisch liegt darin, dass Fusspfleger und Podologen gemeinsam und ergaenzend arbeiten koennen. Das kann nur in Einverstaendnis mit den Gesetzen passieren. Jeder Fusspfleger/in muss eine Ausbildung machen, mit fester Stundenzahl, festen Inhalten und festgelegten Praxisstunden damit auch die Wertigkeit der Fusspfleger in der Oeffentlichkeit steigt.

Desweiteren duerfen nur noch Podologen oder med. Fusspfleger/innen mit medizinischer Fusspflege werben, da dies sonst Irrefuehrungen zur Folge hat. Pflegebeduerftige muessen klar erkennen koennen wer ueber die entsprechende Ausbildung verfuegt und qualifiziert genug ist, sich mit Problemfuessen auseinander setzen zu koennen.

Fusspfleger/innen, die nur kosmetisch arbeiten, muessen sich an entsprechende Hygienevorschriften halten. Desinfektion und Sterilisation der Geraete / Instrumente sollte zur Pflicht gemacht und von den entsprechenden Gesundheitsaemtern ueberprueft werden.


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