Regione: Germania

Vorbehaltloses Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung - Gegen neue allgemeine Kriegsdienstpflicht

La petizione va a
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

583 Firme

2 %
548 di 30.000 per quorum in Germania Germania

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548 di 30.000 per quorum in Germania Germania
  1. Iniziato aprile 2025
  2. Collezione ancora 17 giorni
  3. Trasferimento
  4. Dialogo con il destinatario
  5. Decisione
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Novità

02/09/2025, 11:20

Der Inhalt der Petition wurde mit einem Hinweis auf einen aktuellen Beitrag ergänzt. Eine inhaltliche Veränderung erfolgte dadurch nicht.


Neuer Petitionstext:

Aktuelle und allgemein zugängliche Umfragen (Stand: August 2025) zeigen, dass lediglich rund 16 % der repräsentativ befragten Bevölkerung kriegerisch zu den Waffen greifen wollen. (z. B.: dasweltbild.de/deutschland/nur-16-prozent-wuerden-deutschland-aktiv-verteidigen/ ).

Allerdings stellt der seit 1949 unveränderte Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes die Kriegsdienstverweigerung unter Gewissensvorbehalt und Vorbehalt einer Regelung durch Bundesgesetz: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit Waffen gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."

Zur Herstellung der Kriegstüchtigkeit strebt die Bundesregierung daher durch einfaches Bundesgesetz eine neue und allgemeine Kriegsdienstpflicht für Frauen und Männer an. Dieses Vorhaben muss jetzt gestoppt werden. Es geht um die Wut einer Generation, die nicht verfeuert werden will. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung ist vorbehaltlos zu gewährleisten und durch eine Änderung des Grundgesetzes vor einer Übergriffigkeit des Staates zu schützen.

Wir richten diese Petition an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die dem Friedensgebot des Grundgesetzes verpflichtet sind. Wir fordern Sie auf, folgende Änderung des Grundgesetzes zu unterstützen:

Artikel 4, Absatz 3, Satz 1, wird wie folgt ersetzt: „Niemand darf zum Kriegsdienst gezwungen werden.“ Satz 2 desselben Absatzes ("... Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.") entfällt.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 545 (512 in Deutschland)


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